Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle an sieben Bundespolizei-Liegenschaften
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.10.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 7
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.08.2024
- CPV-Codes
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 519512-2024
- Verfahrensnummer
- 55fc708c-b5de-48d0-a399-9a592539b60a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft eine Rahmenvereinbarung für die regelmäßige, fachgerechte Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle in zugelassenen Sammelbehältern. Die Leistungen betreffen sieben Bundespolizei-Liegenschaften in Ahrensfelde-Blumberg, Bamberg, Bielefeld, Hünfeld, Neustrelitz, Swisttal und Walsrode. Die Rahmenvereinbarung ist für 2025 und die Folgejahre vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 17. Oktober 2024 um 07:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizeiabteilung Blumberg in Ahrensfelde. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Frist: 17.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum (BPOLAFZ) in Bamberg. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Frist: 17.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Bielefeld. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Frist: 17.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizeiabteilung Hünfeld. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Frist: 17.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und fortbildungszentrum Neustrelitz. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Frist: 17.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Swisttal. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Frist: 17.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Walsrode. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Frist: 17.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleis-tungen laut Preisblatt gewertet.
- 100 %
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 159032-2025
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