Autarkes automatisches Fahrgastzählsystem mit Einbau, Hintergrundsystem und Wartung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.12.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis FreudenstadtProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 770323-2025
- Verfahrensnummer
- 5c45d034-0e7f-4320-86a3-9dd1cdc5f3f5
- CPV-Codes
30144300 · Fahrzeugzählanlagen; 35125100 · Sensoren; 48100000 · Branchenspezifisches Softwarepaket; 50324100 · Systemwartung; 51611100 · Hardwareinstallation; 72267100 · Wartung von InformationstechnologiesoftwareMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Freudenstadt beschafft im Rahmen eines interkommunalen Projekts, das von der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) koordiniert wird, ein autarkes automatisches Fahrgastzählsystem (AFZS). Der Auftrag umfasst fahrzeugseitige Systeme einschließlich Einbau, Inbetriebnahme und Zertifizierung sowie ein technisches Hintergrundsystem und Wartungsleistungen für das Cluster Tübingen+ in Baden-Württemberg, einschließlich der Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen sowie der Landkreise Freudenstadt und Heidenheim. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage; als Frist ist der 19. Dezember 2025, 10:00 Uhr (UTC), angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) mit Sitz in Ulm koordiniert seit dem 1. Januar 1998 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach und Landkreis Neu-Ulm. Seit 2024 agiert DING als Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer GmbH mit ausschließlich öffentlichen Gesellschaftern und übernimmt im Auftrag des Landkreises Biberach die Koordination eines interkommunalen Projekts zur Einführung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) für insbesondere die elf Stadt- und Landkreisen des sogenannten "AFZS-Clusters Tübingen+". Das Cluster Tübingen+ umfasst alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen sowie zusätzlich die Landkreise Freudenstadt und Heidenheim. Ziel des Projekts ist die zeitnahe flächendeckende Einführung und der Betrieb von AFZS, um Fahrgastdaten gemäß den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (§§ 15 ÖPNVG BW i. V. m. ÖPNV-VO) in landesweit vergleichbarer Qualität zu erheben. Die Daten sollen über ein gemeinsames, mandantenfähiges Hintergrundsystem verarbeitet und dem Land zentral übermittelt werden. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, welche nicht dem Cluster Tübingen+ angehören, beteiligen sich ebenfalls an der Rahmenvereinbarung zur Beschaffung eines autarken Fahrgastzählsystems, verbleiben jedoch hinsichtlich des Hintergrundsystems im Cluster Südbaden. Zur Umsetzung wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach §§ 1 und 25 GKZ geschlossen, in der die Stadt- und Landkreise ihre Zusammenarbeit regeln. Der Landkreis Biberach übernimmt unter anderem als "erfüllender/mandatierter Landkreis" die operative Verantwortung für die Ausschreibungen, sowie die Einrichtung und den Betrieb des regionalen Hintergrundsystems (RHGS) und hat die AFZS-Servicestelle bei DING mit einem überwiegenden Anteil der damit einhergehenden Aufgaben beauftragt. Die betroffenen Land- und Stadtkreise des Cluster Tübingen+ haben sich darauf verständigt, die Ausschreibung und Vergabe der fahrzeugseitigen Komponenten sowie des Hintergrundsystems im Rahmen von 3 Losen mittels einer gelegentlich gemeinsamen Auftragsvergabe im Sinne des § 4 VgV durchzuführen. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, beteiligen sich wie beschreiben nur an der Beschaffung des autarken Fahrgastzählsystems. Die Beschaffung und Einführung der AFZS erfolgt im Einklang mit den Fördervorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere im Rahmen des LGVFG und des Förderprogramms AFZS.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - Automatisches-Fahrgastzählsystem (AFZS) - Cluster Tübingen+
Gegenstand der Beschaffung ist die nacheinander erfolgende Beschaffung und Implementierung von Komponenten für ein automatisiertes Fahrgastzählsystem (AFZS) im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe durch mehrere kommunale Aufgabenträger. Der Gesamtauftrag gliedert sich in drei Lose: - Los 1 - Autarkes automatisches Fahrgastzählsystem: Fahrzeugseitige Systeme samt Einbau, Inbetriebnahme, Zertifizierung, landseitigen technischen Hintergrundsystems und Wartungsleistungen. Dieses Los umfasst neben der Ausstattung der Fahrzeuge im Cluster Tübingen+ auch die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis. - Los 2 - Bordrechnergestütztes automatisches Fahrgastzählsystem: Fahrzeugseitige Systeme samt Einbau, Inbetriebnahme, Zertifizierung, landseitigen technischen Hintergrundsystems und Wartungsleistungen mit Integration in bestehende Bordrechner-Infrastrukturen der Fa. INIT aus Karlsruhe. - Los 3 - Mandantenfähiges AFZS-Hintergrundsystem: Verarbeitung und Auswertung der Daten aus verschiedenen fahrzeugseitigen AFZS für das Cluster Tübingen+. Die Beschaffung erfolgt zeitlich gestaffelt, wobei die Lose einzeln vergeben werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst das oben beschriebene Los 1 und wird nicht weiter in Teillose aufgeteilt. Eine besondere Herausforderung stellt der Umstand dar, dass viele Fahrgastzählsysteme in kurzer Zeit in Bestandsfahrzeuge vieler unterschiedlicher Bustypen und Baujahre an sehr vielen Standorten nachzurüsten sind. Mit der Ausschreibung soll ein Unternehmen gefunden werden, das über ausreichend Erfahrung und Kapazitäten verfügt und entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert, zügig in Betrieb nimmt, hinsichtlich der Zählgenauigkeit testieren lässt und anschließend bei der Wartung und Instandsetzung unterstützt.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - Automatisches-Fahrgastzählsystem (AFZS) - Cluster Tübingen+
- Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage P) und die Leistungspunkte aus der in der Angebotsphase beigefügten Wertungsmatrix (Anlage W).
- 50 %
- Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage P) und die Leistungspunkte aus der in der Angebotsphase beigefügten Wertungsmatrix (Anlage W).
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
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Berlin · Offen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, beschaffen die Instandhaltung und Softwarepflege ihres automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) für die U-Bahn. Der Auftrag umfasst die Wartung der Hardware, die Lieferung von Ersatzteilen und den Austausch von Komponenten sowie Pflegeleistungen für die Standardsoftware. Der Leistungsort ist Berlin; ein Zeitraum, Auftragswert oder eine Frist sind nicht angegeben.
52 % ähnlichLieferung und Montage von Fahrgastzählsystemen für ÖPNV-Busse
Taunusstein · Offen · Frist 23.09.2026
Die Rheingau-Taunus Verkehrsgesellschaft mbH aus Taunusstein beschafft Systeme zur Zählung von Fahrgästen in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs und übernimmt deren Montage. In der Ausschreibungsübersicht ist die Ausstattung von 100 Bussen genannt, während die Losbeschreibung 109 Busse nennt. Der Auftrag betrifft die Region DE71D; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC), und den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis.
51 % ähnlichWartung von Fahrgastzählsystemen in Bussen und Straßenbahnen
Berlin · Offen
Die Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, beschaffen die Erneuerung eines Rahmenvertrags für die Wartung von Fahrgastzählsystemen in Bussen und Straßenbahnen. Der Auftrag ist in Berlin angesiedelt; Angaben zu Umfang, Auftragswert und Laufzeit sind nicht enthalten.
47 % ähnlichLieferung, Einbau und Betrieb eines akustischen Fahrgastinformationssystems
Berlin · Offen
Die Berliner Verkehrsbetriebe beschaffen und integrieren ein akustisches Fahrgastinformationssystem für ihre Fahrzeuge in Berlin. Es umfasst unter anderem Akustikboxen für Außenansagen von Linie und Ziel, die INTROS-App, Bluetooth-Zugangspunkte sowie erforderliche Hardware, Software und Erweiterungen. Das System soll barrierefreie Kommunikation ermöglichen, darunter Ansagen, Mitnahme- und Ausstiegswünsche sowie weitere Unterstützung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip; ein konkreter Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
39 % ähnlichNeubau von sechs Dauerzählstellen und einer dynamischen Verkehrsinformationstafel am Kasseler-Ring
Berlin · Offen · Frist 21.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes beschafft den Neubau von sechs Dauerzählstellen zur Verkehrdatenerfassung, davon vier zur vollständigen Erfassung der Anschlussstellen an der A49, sowie einer dynamischen Wegweisungstafel mit integrierten Stauinformationen (dWiSta). Die Anlagen entstehen im Bereich des Kasseler-Rings, insbesondere im nördlichen Zulauf des Autobahnkreuzes Kassel-West. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
35 % ähnlichLieferung und Installation von zwei Fahrzeugunterbodenkontrollsystemen
Schkopau · Offen · Frist 13.10.2026
Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz beschafft zwei Fahrzeugunterbodenkontrollsysteme zur visuellen Kontrolle von Fahrzeugunterböden in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle und der JA Raßnitz in Sachsen-Anhalt. Zum Leistungsumfang gehören Lieferung, Installation, Kalibrierung, Inbetriebnahme, Einweisung, technische Dokumentation sowie ein vierjähriger Wartungs- und Servicevertrag einschließlich Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3. Die Systeme sind für Pkw, Lkw, Busse und Sonderfahrzeuge sowie den dauerhaften Einsatz im Hochsicherheitsbereich vorgesehen; Angebote sind bis zum 13. Oktober 2026 einzureichen.
32 % ähnlichLieferung und Integration eines fahrzeugseitigen C-ITS-Systems zur ÖPNV-Beschleunigung
Hannover · Offen · Frist 16.10.2026
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft für Kraftomnibusse in Hannover ein fahrzeugseitiges System zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs auf Basis kooperativer intelligenter Verkehrssysteme (C-ITS). Der Auftrag umfasst unter anderem die Lieferung und Installation fahrzeugseitiger Kommunikationseinheiten und Antennen sowie deren Integration in das bestehende Betriebsleitsystem und den Bordrechner; der geschätzte Auftragswert beträgt 540.000 Euro. Das dauerhaft funktionsfähige Gesamtsystem soll innerhalb von 15 Monaten nach Auftragserteilung umgesetzt werden, die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 09:00 Uhr UTC.
31 % ähnlichBeschaffung und Errichtung von 5G-Bordcomputern mit Ticketsystem für Linienbusse
Leinefelde-Worbis · Offen · Frist 09.10.2026
Die EW Bus GmbH aus Leinefelde-Worbis beschafft und errichtet eine skalierbare, standardisierte 5G-Bordcomputerlösung für Linienbusse. Die Systeme sollen den Wechsel vom 2G- zum 5G-Kommunikationsstandard ermöglichen, Fahrzeug- und Batteriedaten in Echtzeit übertragen und ein kombiniertes Bargeld- sowie bargeldloses Ticketsystem mit Tap-in-out-Verfahren bereitstellen. Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; ein Auftragswert oder eine konkrete Stückzahl ist nicht angegeben.
30 % ähnlichLieferung und Montage von 8 dynamischen Fahrgastinformationsanlagen am ZOB Sömmerda
Sömmerda · Offen · Frist 09.10.2026
Die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH beschafft die Lieferung und Montage von acht dynamischen Fahrgastinformationsanlagen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Sömmerda. Der geschätzte Auftragswert beträgt 140.000 Euro. Die Arbeiten sollen bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen und mit einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
30 % ähnlichUltraschall-Kaltwasserzähler mit Funkkommunikation, Kunden-App und Zubehör
Bad Doberan · Offen · Frist 10.10.2026
Der Zweckverband Kühlung Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung in Bad Doberan beschafft Ultraschall-Kaltwasserzähler für die Trinkwasserversorgung, einschließlich integrierter Funkkommunikation zur Fernauslesung, Kunden-App, Zubehör und Software-Infrastruktur für das Zählermanagement. Die Lieferung ist für das Versorgungsgebiet des Auftraggebers in der Region Bad Doberan vorgesehen. Die Vertragsdauer beträgt 2.190 Tage; die Frist endet am 10. Oktober 2026 um 21:59 Uhr UTC.
29 % ähnlichErneuerung der Fernwirktechnik an Haltestellen und Betriebsstandorten der Wuppertaler Schwebebahn
Wuppertal · Offen · Frist 13.10.2026
Die WSW mobil GmbH beauftragt die Modernisierung der Fernwirktechnik an 20 Haltestellen der Wuppertaler Schwebebahn sowie an drei zusätzlichen Betriebsstandorten in Wuppertal. Beschafft werden fertig programmierte, einheitliche Fernwirksysteme einschließlich Peripherie, Dokumentation und der Integration speicherprogrammierbarer Steuerungsfunktionen; zudem ist die Anbindung an das Netzleitsystem über das Protokoll IEC 60870-5-104 vorgesehen. Die Teilnahmefrist endet am 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
28 % ähnlichElektrotechnische Ausstattung für erneuerte Werkszufahrt mit Zutrittskontrolle
Offen · Frist 06.10.2026
Der Wupperverband beschafft die elektrotechnische Ausrüstung für die umfassende Erneuerung der Zufahrt zur Anlage KA-BU in Nordrhein-Westfalen (NUTS-Region DEA). Zum Umfang gehören unter anderem die Lieferung und Anbindung eines Zutrittskontrollsystems mit Drehkreuz und Schnelllauftor sowie die Ausstattung eines neuen Pförtnerhäuschens mit Energie-, Kommunikations- und Gefahrenmeldetechnik einschließlich Kabeln und Leitungen. Die Frist endet am 6. Oktober 2026 um 08:30 Uhr UTC.
28 % ähnlichNeuerrichtung und Wartung von Verkehrsbeeinflussungs- und Schutzeinrichtungen an A93 und A8
München · Offen · Frist 29.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, beschafft im Raum Inntal–Kiefersfelden an der Autobahn A93 und der A8 neue Verkehrsbeeinflussungsanlagen, darunter 28 Vollmatrixanzeigen, 21 Wegweiser, 28 Kameras sowie Energie- und Glasfaserkabel. Zum Umfang gehören außerdem der Rück- und Neubau von rund 5.630 Metern Fahrzeugrückhaltesystemen sowie die Instandhaltung und Wartung der Anlagen über zehn Jahre. Die Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
28 % ähnlichLieferung und Reparatur von Zusatzanzeigern
Mannheim · Offen
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beschafft verschiedene Zusatzanzeiger und beauftragt deren Reparatur. Vorgesehen sind ein Liefervertrag sowie eine Rahmenvereinbarung für Reparaturen mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren. Beide Vereinbarungen können optional um weitere vier Jahre verlängert werden; der Leistungsort liegt in der Region Mannheim (NUTS-Code DE126).
27 % ähnlichRevision von ZF-Achsgetrieben für die Fahrzeugserie DT8.10/11
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG beschafft Revisionsarbeiten an ZF-Achsgetrieben der Fahrzeugserie DT8.10/11. Die Leistung ist der Region Baden-Württemberg zuzuordnen; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr.
27 % ähnlichWeiterbetrieb der Fahrgastinformation und Fahrplanauskunft im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Berlin · Offen
Beschafft wird die Weiterführung eines Backendsystems für Fahrplanauskünfte und Fahrgastinformationen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Das von HaCon bereitgestellte System umfasst unter anderem Routenberechnung, barrierefreie Routenplanung, Verkehrs- und Störungsmeldungen, Tarifinformationen sowie die Verarbeitung von Plan- und Echtzeitdaten der Verkehrsunternehmen. Als Auftraggeber ist ITD1 in Berlin angegeben; im Los wird die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als betreibende beziehungsweise beauftragende Stelle genannt. Ein konkreter Zeitraum oder Auftragswert ist nicht angegeben.
26 % ähnlichKauf eines elektrischen Verkehrssteuerungswagens auf Pkw-Basis
Offen · Frist 08.10.2026
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft ein elektrisches Fahrzeug auf Pkw-Basis zur Verkehrssteuerung, für Unfallaufnahmen, Fahrerüberwachung, Streckenkontrollen und die Steuerung von Großveranstaltungsverkehren. Vorgesehen ist ein Neufahrzeug mit deutscher Zulassung; alternativ sind Vorführfahrzeuge mit höchstens 1.000 Kilometern Laufleistung oder mindestens Baujahr 2026 zulässig. Das Fahrzeug soll im Stadtgebiet und in der Region Hannover rund um die Uhr eingesetzt werden und durchschnittlich 350 bis 400 Kilometer pro Tag fahren. Angebote können bis zum 8. Oktober 2026 eingereicht werden.
26 % ähnlichTrägerfahrzeug und Geschwindigkeitsmesssystem PoliScan FM1 mit abgesetzter Kamera
Offen · Frist 01.10.2026
Die Kreisverwaltung Dithmarschen beschafft ein Trägerfahrzeug sowie ein Geschwindigkeitsmesssystem zur Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr. Vorgesehen sind das Messsystem PoliScan FM1, auch im Zusammenhang mit ESO 3.0 genannt, und eine abgesetzte Kamera. Der Einsatz ist in der Region Dithmarschen in Schleswig-Holstein vorgesehen; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
26 % ähnlichLieferung und Einbau eines mobilen Trennwandsystems
Eichstätt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Eichstätt beschafft für den Neubau der Integrierten Leitstelle Ingolstadt in Wettstetten ein mobiles Trennwandsystem. Die Bauherrschaft ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Region Ingolstadt. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 09:00 Uhr UTC; einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
25 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: iris-GmbH infrared & intelligent sensors, Derovis GmbH, DILAX Intelcom GmbH
Zuschlagswert: -1 EUR · Vertragsschluss: 07.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
221 vergleichbare Verfahren, davon 132 mit erfasstem Zuschlag · 88 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 540.003,97 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 19 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SPIE Building Technology Automation & Traffic GmbH · Georgsmarienhütte
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Derovis GmbH · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Zöllner Signal GmbH · Kiel
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Scheidt & Bachmann Signalling - Systems GmbH · Mönchengladbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IVU Traffic Technologies AG · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ICA Traffic GmbH · Dortmund
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Gleichauf GmbH · Villingen-Schwenningen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lumino Licht Elektronik GmbH · Krefeld
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Yunex GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PINTSCH GmbH · Dinslaken
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Baden-Württemberg, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für MobileIron-Secure-Lizenzen zur Verwaltung mobiler Endgeräte
AMEOS Klinikum Alfeld GmbH · Alfeld/Leine
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.09.2027
Auftragnehmer: CANCOM GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für ein digitales Bewerbungsmanagementtool
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.09.2027
Auftragnehmer: milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG
Vertragsschluss: 29.09.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Rahmenvereinbarung für IT-Sicherheitsprodukte, Firewalls, Lizenzen und Support
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.10.2027
Auftragnehmer: NTT DATA Deutschland SE
Vertragsschluss: 24.10.2025
Zuschlagswert: 2.941.176 EUR
- Betrieb der IT-Gesamtsysteme des Landkreises Ludwigsburg und seiner Bildungseinrichtungen
Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.10.2027
Auftragnehmer: Bechtle IT-Systemhaus Neckarsulm
Vertragsschluss: 29.07.2025
Zuschlagswert: 57.000.000 EUR
- Rahmenvereinbarung für SAN-Direktoren und All-Flash-Speichersysteme
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 16.01.2028
Auftragnehmer: netgo Ost GmbH
Vertragsschluss: 16.01.2026
Zuschlagswert: 1 EUR
- Rahmenvereinbarung für UiPath-Lizenzen und Automatisierungsdienstleistungen
civillent GmbH · Reutlingen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.05.2028
Auftragnehmer: Lunatec GmbH
Vertragsschluss: 15.05.2026
Zuschlagswert: 1 EUR
- Rahmenvertrag für Konferenzhardware, Displays und Zubehör
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 06.07.2028
Auftragnehmer: NTS Deutschland GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 06.07.2026
Zuschlagswert: 942.568,56 EUR
- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme automatischer Fahrgastzählsysteme für Busse
Landratsamt Tuttlingen · Tuttlingen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 08.05.2029
Auftragnehmer: Derovis GmbH
Vertragsschluss: 08.05.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Freudenstadt
72250 · Freudenstadt
valha@kreis-fds.de+49 7741 920 17408 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 2 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Regierungspräsidium Karlsruhe
vergabekammer@rpk.bwl.de+49 721 926-8730
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de05112200740
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:58 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 20.11.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:06 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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