Betrieb der IT-Gesamtsysteme des Landkreises Ludwigsburg und seiner Bildungseinrichtungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.01.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
28.500.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.01.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Systemberatung (72246000)
  • Help-Desk und Unterstützungsdienste (72253000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
  • Wartung von Informationstechnologiesoftware (72267100)
  • Verwaltung von Computeranlagen (72514000)
  • Computerunterstützung und -beratung (72600000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
26849-2025
Verfahrensnummer
82f6ed78-b15b-40f4-b7a7-1c71134c42e3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg schreibt den Betrieb seiner IT-Gesamtsysteme (Informationstechnik) in zwei Losen aus. Los 1 umfasst den vollständigen Betrieb des IT-Systems der Landkreisverwaltung, Los 2 den Betrieb der IT-Systeme der Schul-, Bildungs- und Beratungszentren Ludwigsburg sowie des Helene-Lange-Gymnasiums in Markgröningen. Vorgesehen sind zwei Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von jeweils 810 Tagen und einem geschätzten Gesamtwert von 28,5 Millionen Euro; die Frist endet am 21. Januar 2025 um 11:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb von IT-Gesamtsystemen. Dies umfasst zum einen im Los 1 den Betrieb des IT-Gesamtsystems der Verwaltung des Landratsamtes Ludwigsburg und in Los 2 den Betrieb der IT-Systeme der Schul-, Bildungs- und Beratungszentren Ludwigsburg sowie des Helene-Lange-Gymnasiums in Markgröningen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Betrieb IT-Systeme des Landratsamtes14.500.000 EUR

    Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zum Betrieb der IT-Infrastruktur sowie zur Erbringung angrenzender Dienstleistungen zugunsten des Landratsamt Ludwigsburg. Los 1: Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamts Ludwigsburg Gegenstand von Los 1 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamt Ludwigsburg. Los 2: Betrieb der IT-Systeme der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), der beruflichen Schulzentren sowie des Helene-Lange-Gymnasiums. Gegenstand von Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb der gesamten IT-Systeme der beruflichen Schulen, der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie des Helene-Lange-Gymnasiums in Markgröningen. Der geschätzte Auftragswert für Los 1 beträgt 14.500.000 EUR; der Höchstwert beträgt 29.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für Los 2 beträgt 14.000.000 EUR; der Höchstwert beträgt 28.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für beide Lose beträgt somit 28.500.000 EUR, der Höchstwert beträgt 57.000.000 EUR. Der in dieser Bekanntmachung bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GWB) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preisanpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen & Weel).

  • LOT-0002 · Betrieb der IT-Systeme der Schul-, Bildungs- und Beratungszentren Ludwigsburg14.000.000 EUR

    Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zum Betrieb der IT-Infrastruktur sowie zur Erbringung angrenzender Dienstleistungen zugunsten des Landratsamt Ludwigsburg. Los 1: Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamts Ludwigsburg Gegenstand von Los 1 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamt Ludwigsburg. Los 2: Betrieb der IT-Systeme der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), der beruflichen Schulzentren sowie des Helene-Lange-Gymnasiums. Gegenstand von Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb der gesamten IT-Systeme der beruflichen Schulen, der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie des Helene-Lange-Gymnasiums in Markgröningen. Der geschätzte Auftragswert für Los 1 beträgt 14.500.000 EUR; der Höchstwert beträgt 29.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für Los 2 beträgt 14.000.000 EUR; der Höchstwert beträgt 28.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für beide Lose beträgt somit 28.500.000 EUR, der Höchstwert beträgt 57.000.000 EUR. Der in dieser Bekanntmachung bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GWB) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preisanpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen & Weel).

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und den Bewerbungsbedingungen (A.2).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Betrieb IT-Systeme des Landratsamtes

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Unterlagen B.3_V1_Los1_LRA-ITB_Preisblatt und B.3_V1_Los2_LRA-ITB_Preisblatt.
50 %
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Unterlagen B.2_V1_Los1_LRA-ITB_Zuschlagskriterienkatalog und B.2_V1_Los2_LRA-ITB_Zuschlagskriterienkatalog.
50 %

LOT-0002 · Betrieb der IT-Systeme der Schul-, Bildungs- und Beratungszentren Ludwigsburg

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Unterlagen B.3_V1_Los1_LRA-ITB_Preisblatt und B.3_V1_Los2_LRA-ITB_Preisblatt.
50 %
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Unterlagen B.2_V1_Los1_LRA-ITB_Zuschlagskriterienkatalog und B.2_V1_Los2_LRA-ITB_Zuschlagskriterienkatalog.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und den Bewerbungsbedingungen (A.2).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 545053-2025

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