Rahmenvertrag für Lieferung, Montage und Betrieb dynamischer Fahrgastinformationsanzeiger

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.09.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.08.2025
CPV-Codes
Informationssysteme (48810000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
524533-2025
Verfahrensnummer
353625d9-6e0a-46ab-a3f9-673afae487b0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH beschafft für Bus- und Bahnhaltestellen in Baden-Württemberg und angrenzenden Regionen dynamische Fahrgastinformationsanzeiger (DFI) einschließlich Montage, Inbetriebnahme, Betrieb sowie eines Hintergrundsystems zur Datenübertragung und Verwaltung. Vorgesehen sind unverbindlich geschätzt bis zu 450 DFI-light-Anzeiger und bis zu 100 TFT-Anzeiger; die geplanten Abnahmen liegen bei 81 beziehungsweise 12 Geräten, eine Abnahme wird jedoch nicht garantiert. Die Teilnahmefrist endet am 8. September 2025 um 7:00 Uhr; das Verfahren wird von TRAPICO als Vergabestelle durchgeführt.

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Leistungsbeschreibung

Die Auftraggeber beabsichtigen zur Ausstattung von diversen Bus- und Bahnhaltestellen im Land Baden-Württemberg und angrenzenden Regionen den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (DFI). Die Ausschreibung umfasst zwei (2) Lose. Die geplante Abnahme innerhalb des Rahmenvertrages beläuft sich ca. 0 bis 450 DFI-light-Anzeiger bei einer geplanten Abnahme von 81 im Los 1 und von ca. 0 bis 100 TFT-Anzeiger bei einer geplanten Abnahme von 12 im Los 2 (unverbindlicher Schätzwert). Eine Abnahme wird jedoch nicht garantiert. Angebote können für ein oder zwei Lose abgegeben werden. Für jedes Los ist ein gesondertes Angebot mit jeweils allen geforderten Erklärungen und Unterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor die Zuschläge losweise zu erteilen. Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die TRAPICO führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle durch.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von DFI-Anzeigern Los 1: DFI-light-Anzeiger

    Ausgeschrieben wird die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von DFI-light-Anzeigern inklusive Einrichtung eines Hintergrundsystems zur Datenübertragung und Verwaltung der Anzeiger. Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistung umfasst die folgenden Punkte: Lieferung, Montage, die Einrichtung und den Betrieb der DFI-light-Anzeiger und des Hintergrundsystems, die Einweisung und Schulung in allen Komponenten des in dem Lastenheft beschriebenen Fahrgastinformationssystems im Sinne eines vollständigen und funktionsfähigen Gesamtsystems.

  • LOT-0002 · Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von DFI-Anzeigern Los 2: TFT-Anzeiger

    Ausgeschrieben wird die die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von TFT-Anzeigern inklusive Einrichtung eines Hintergrundsystems zur Datenübertragung und Verwaltung der Anzeiger. Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistung umfasst die folgenden Punkte: Lieferung, Montage, die Einrichtung und den Betrieb der TFT-Anzeiger und des Hintergrundsystems, die Einweisung und Schulung in allen Komponenten des in dem Lastenheft beschriebenen Fahrgastinformationssystems im Sinne eines vollständigen und funktionsfähigen Gesamtsystems.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Einzelbewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das eignungsverleihende Unternehmen bestätigt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages: 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Absatz 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Absatz 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Angebotes weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglicher Verstöße begangen hat; 4. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 5. sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Absatz 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Unternehmens infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; 8. dass nach Kenntnis des Unternehmens kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte; 9. dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert (2.500€) Euro belegt worden ist; 11. weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Absatz 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Angebotes nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro (2.500€) belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. das Unternehmen über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass das Unternehmen dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Sie ist zur Nachforderung jedoch nicht verpflichtet und behält sich daher ebenfalls vor, einen Bewerber bei Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der geforderten Unterlagen beziehungsweise darin gemachter Angaben vom weiteren Verlauf des Verfahrens auszuschließen. Nach Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und dazugehöriger Unterlagen erhalten die Bewerber eine Mitteilung, ob sie zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von DFI-Anzeigern Los 1: DFI-light-Anzeiger

Der Preis wird zu 70 % bewertet.
Das Konzept wird zu 30 % bewertet.

LOT-0002 · Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und den Betrieb von DFI-Anzeigern Los 2: TFT-Anzeiger

Der Preis wird zu 70 % bewertet.
Das Konzept wird zu 30 % bewertet.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Einzelbewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das eignungsverleihende Unternehmen bestätigt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages: 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Absatz 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Absatz 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Angebotes weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglicher Verstöße begangen hat; 4. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 5. sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Absatz 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Unternehmens infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; 8. dass nach Kenntnis des Unternehmens kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte; 9. dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert (2.500€) Euro belegt worden ist; 11. weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Absatz 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Angebotes nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro (2.500€) belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. das Unternehmen über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass das Unternehmen dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Sie ist zur Nachforderung jedoch nicht verpflichtet und behält sich daher ebenfalls vor, einen Bewerber bei Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der geforderten Unterlagen beziehungsweise darin gemachter Angaben vom weiteren Verlauf des Verfahrens auszuschließen. Nach Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und dazugehöriger Unterlagen erhalten die Bewerber eine Mitteilung, ob sie zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 115490-2026

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