Arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung im Rahmenvertrag
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000)
- Juristische Beratung und Vertretung (79110000)
- Bekanntmachung
- tender24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 741678-2025
- Verfahrensnummer
- adf2d849-2eb3-4211-b638-c333ba0d686c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Generalverwaltung in München, sucht einen Rechtsdienstleister für einen nicht exklusiven Rahmenvertrag. Beschafft werden außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, des Sozial- und Tarifrechts einschließlich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie der Arbeitnehmerüberlassung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.000.000 Euro; erforderlich ist ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, und Angebote müssen bis zum 9. Dezember 2025, 11:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten. Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen. Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich. Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A.1 zu den Vergabeunterlagen) und der Rahmenvereinbarung (Anlagenrubrik B zu den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV arbeitsrechtliche Beratung1.000.000 EUR
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten.Nebenan Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen. Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich. Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A.1 zu den Vergabeunterlagen) und der Rahmenvereinbarung (Anlagenrubrik B zu den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Frist: 09.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten insbesondere die Bestimmungen §§ 123 und 124 GWB sowie die entsprechenden Ausführungen in den Vergabeunterlagen und nachstehend in der vorliegenden Auftragsbekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 72980-2026
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