Rahmenvereinbarung für Personalbeschaffungsdienstleistungen (Headhunting)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Münster
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- CPV-Codes
- Stellenvermittlung (79610000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 172895-2026
- Verfahrensnummer
- d79400e4-445e-4452-bb2d-1daa487a93b2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Münster sucht für seine Tochtergesellschaft UKM Infrastruktur Management GmbH einen strategischen Partner zur Personalvermittlung. Der Auftrag umfasst die Besetzung von Vakanzen in den Bereichen Instandhaltung, Projektmanagement und Medizintechnik über eine Laufzeit von einem Jahr. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Fokus auf Qualität und Preis.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem strategischen Partner für die Beschaffung von Personal (Headhunting) für das Tochterunternehmen UKM Infrastruktur Management GmbH (im Folgenden "UKM IM").
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Personalbeschaffungsdienstleistungen für die UKM Infrastruktur Management GmbH
Die UKM IM besteht aus drei Bereichen: Instandhaltung, Projektmanagement und Medizintechnik. Es besteht ein Bedarf an externer Unterstützung, um die unterschiedlichen Vakanzen innerhalb der IM auf verschiedenen Ebenen zu besetzen: - In den Kernbereichen Instandhaltung und Projektmanagement sollen alle Vakanzen auf den unterschiedlichen Ebenen abgedeckt werden. - Im Bereich Medizintechnik werden ausschließlich Führungs- und Spezialpositionen sowie verwaltungsnahe Funktionen gesucht. Ziel ist es, dem gestiegenen Bedarf an Fach- und Führungspersonal in den unterschiedlichen Organisationseinheiten gerecht zu werden und eine höhere Auslastung sicherzustellen. Es ist beabsichtigt, eine langfristige, strategische Partnerschaft abzuschließen, um den hohen Personalbedarf dauerhaft zu decken. Hierfür wird auf Grundlage der bekannten Eignungs- und Zuschlagskriterien ein Dienstleister gesucht, der sich auf die inländische Personalbeschaffung in Festanstellung in den folgenden Bereichen spezialisiert hat: - Instandhaltung - Projektmanagement - Medizintechnik (beschränkt auf Führungs- und Spezialpositionen sowie verwaltungsnahe Funktionen) Aktuell befindet sich das UKM noch im Aufbau der aktiven Personalgewinnung, sodass derzeit vor allem die passive Personalgewinnung (über veröffentlichte Stellenausschreibungen) praktiziert wird. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung, die eine bedarfsgerechte und effiziente Zusammenarbeit sicherstellt. Der Vertragsbeginn ist nach Zuschlagserteilung, spätestens Mitte 2026 vorgesehen.
Frist: 13.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 528259-2026
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