Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und Vertretung im Vergabe- und IT-Recht
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.02.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.725.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.01.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000)
- Juristische Beratung und Vertretung (79110000)
- Rechtsberatung (79111000)
- Vertretung vor Gericht (79112000)
- Rechtsberatung und -auskunft (79140000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 1773-2025
- Verfahrensnummer
- 15b2b650-a532-41f1-9931-e6fd35c0aa87
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über rechtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen im Vergabe- und IT-Recht. Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in München. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2.725.000 Euro bei einer Laufzeit von 365 Tagen; die Angebotsfrist endet am 6. Februar 2025 um 08:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Leistung „Rahmenvereinbarung über rechtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen auf den Gebieten des Vergabe- und IT-Rechts“ ausgeschrieben. Auftraggeber ist das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über rechtl. Beratungs- und Vertretungsleistungen auf den Gebieten des Vergabe- und IT-Rechts2.725.000 EUR
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Leistung „Rahmenvereinbarung über rechtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen auf den Gebieten des Vergabe- und IT-Rechts“ ausgeschrieben. Auftraggeber ist das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).
Frist: 06.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV Nachforderungen von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 bis 4 VgV: (Auszug) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über rechtl. Beratungs- und Vertretungsleistungen auf den Gebieten des Vergabe- und IT-Rechts
- Preis-Leistung
- 50 %
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Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV Nachforderungen von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 bis 4 VgV: (Auszug) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 239463-2025
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