Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und Vertretung im Vergabe- und IT-Recht

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.02.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.725.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.01.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000)
  • Juristische Beratung und Vertretung (79110000)
  • Rechtsberatung (79111000)
  • Vertretung vor Gericht (79112000)
  • Rechtsberatung und -auskunft (79140000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
1773-2025
Verfahrensnummer
15b2b650-a532-41f1-9931-e6fd35c0aa87

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über rechtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen im Vergabe- und IT-Recht. Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in München. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2.725.000 Euro bei einer Laufzeit von 365 Tagen; die Angebotsfrist endet am 6. Februar 2025 um 08:00 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Leistung „Rahmenvereinbarung über rechtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen auf den Gebieten des Vergabe- und IT-Rechts“ ausgeschrieben. Auftraggeber ist das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über rechtl. Beratungs- und Vertretungsleistungen auf den Gebieten des Vergabe- und IT-Rechts2.725.000 EUR

    Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Leistung „Rahmenvereinbarung über rechtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen auf den Gebieten des Vergabe- und IT-Rechts“ ausgeschrieben. Auftraggeber ist das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).

    Frist: 06.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV Nachforderungen von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 bis 4 VgV: (Auszug) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über rechtl. Beratungs- und Vertretungsleistungen auf den Gebieten des Vergabe- und IT-Rechts

Preis-Leistung
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Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV Nachforderungen von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 bis 4 VgV: (Auszug) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 239463-2025

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