Wirtschaftsprüfung und Jahresabschlussprüfungen für Hamburger Hochschulen und Einrichtungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 700.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Hamburg
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.11.2026
- CPV-Codes
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- Rechnungslegung und -prüfung (79210000)
- Erstellung von Bilanzabschlüssen (79211200)
- Betriebsprüfung (79212000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 766600-2026
- Verfahrensnummer
- 68e316bb-9000-4fe1-bc76-c75d06e470e0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Hamburg führt die gemeinsame Beschaffung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für sieben Hamburger Hochschulen und Einrichtungen durch, darunter die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und die Technische Universität Hamburg. Geprüft werden Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2026; bei gesonderter Beauftragung sind auch ergänzende Beratung sowie Gutachten und Stellungnahmen vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 700.000 Euro, und die Leistungen werden über eine gemeinsame Rahmenvereinbarung nach Bedarf abgerufen.
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Leistungsbeschreibung
Gemäß § 106 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Betriebe (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden FHH) verpflichtet, kaufmännische Jahresabschlüsse in analoger Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. Im Ergebnis dieses Verfahrens sollen für die Jahresabschlüsse ab 2026 die - Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen für die folgenden Einrichtungen (zusammen „Hochschulen der FHH“) extern neu beauftragt werden: - Universität Hamburg (UHH) - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) - Technische Universität Hamburg (TUHH) - HafenCity Universität Hamburg (HCU) - Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) - Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) - Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky (SUB). Es ist der Abschluss einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV vorgesehen. Entsprechend wird das Verfahren als gemeinsame Beschaffung der Hochschulen der FHH gemäß § 4 VgV durch die Universität Hamburg durchgeführt. Jeder auf der zu schließenden Rahmenvereinbarung beruhende Einzelauftrag wird von jeder Hochschule der FHH auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung gem. § 21 Abs. 3 VgV erteilt und ist entsprechend der einrichtungsbezogenen Besonderheiten auszuführen. Ebenso haben die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) der zuvor genannten Hochschulen die Möglichkeit, eigenständige Verträge mit dem Auftragnehmer über die Prüfung von Jahresabschlüssen abzuschließen. Die AStA sind gem. § 102 HmbHG rechtsfähige Gliedkörperschaften des Öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben selbstständig wahrnehmen. Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen sind – bei gesonderter Beauftragung – ergänzende Beratungstätigkeiten (bspw. Analyse und zielgerichtete Optimierung zentraler Rechnungslegungs- und Abschlussprozesse) sowie prüfungsspezifische Gutachten und Stellungnahmen zu verfassen (z. B. für Sonderprüfungen/ Fördermittelprüfungen).
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen
Gemäß § 106 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Betriebe (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden FHH) verpflichtet, kaufmännische Jahresabschlüsse in analoger Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. Im Ergebnis dieses Verfahrens sollen für die Jahresabschlüsse ab 2026 die - Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen für die folgenden Einrichtungen (zusammen „Hochschulen der FHH“) extern neu beauftragt werden: - Universität Hamburg (UHH) - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) - Technische Universität Hamburg (TUHH) - HafenCity Universität Hamburg (HCU) - Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) - Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) - Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky (SUB). Es ist der Abschluss einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV vorgesehen. Entsprechend wird das Verfahren als gemeinsame Beschaffung der Hochschulen der FHH gemäß § 4 VgV durch die Universität Hamburg durchgeführt. Jeder auf der zu schließenden Rahmenvereinbarung beruhende Einzelauftrag wird von jeder Hochschule der FHH auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung gem. § 21 Abs. 3 VgV erteilt und ist entsprechend der einrichtungsbezogenen Besonderheiten auszuführen. Ebenso haben die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) der zuvor genannten Hochschulen die Möglichkeit, eigenständige Verträge mit dem Auftragnehmer über die Prüfung von Jahresabschlüssen abzuschließen. Die AStA sind gem. § 102 HmbHG rechtsfähige Gliedkörperschaften des Öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben selbstständig wahrnehmen. Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen sind – bei gesonderter Beauftragung – ergänzende Beratungstätigkeiten (bspw. Analyse und zielgerichtete Optimierung zentraler Rechnungslegungs- und Abschlussprozesse) sowie prüfungsspezifische Gutachten und Stellungnahmen zu verfassen (z. B. für Sonderprüfungen/ Fördermittelprüfungen).
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LOT-0001 · Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen
- Preis
- 40 %
- ▪ Erfassung des Leistungsumfangs und der Prüfungsschwerpunkte ▪ Qualifikation des vorgesehenen Prüfungsteams ▪ Vorgesehene Herangehensweise (Prüfungsansatz) ▪ Vorgesehene (Prüfungs-) Zeitplanung
- 60 %
Vergabeunterlagen
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