Abschlussprüfungen für Hamburger Kultureinrichtungen 2025–2029

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.03.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen (79200000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
150851-2025
Verfahrensnummer
d56fb7bf-d658-409e-9096-c36cb215fe5f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Hamburger Kunsthalle beschafft Wirtschaftsprüfungsleistungen für öffentliche Museen und andere Kultureinrichtungen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg mehrheitlich beteiligt ist. Gegenstand sind insbesondere die Prüfung der Jahresabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), einschließlich Systemprüfungen, Inventurteilnahme und weiterer berufsüblicher Prüfungshandlungen sowie die Erstellung von Prüfungsberichten. Der vorgesehene Prüfungszeitraum umfasst grundsätzlich die Geschäftsjahre 2025 bis 2029; die Beauftragung erfolgt jeweils einzeln für ein Geschäftsjahr und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien.

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Leistungsbeschreibung

Die Kultureinrichtungen (Museen) sind öffentliche Unternehmen, an welchen die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Gemäß der Statuten bzw. der Regularien der FHH haben die Gesellschaften Jahresabschlüsse nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und einem Abschlussprüfer vorzulegen. Zur Abschlussprüfung, dem Verfahren zur Mandatsvergabe und dem Prüferwechsel enthält der Hamburgische Corporate Governance Kodex in Ziffer 7.2 Vorgaben und Hinweise, die für die o.g. Unternehmen gelten und Anwendung finden. Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich fünf zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. die Geschäftsjahre 2025-2029. Die Einzelbeauftragung erfolgt nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Gremien.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Wirtschaftsprüfungsleistungen für hamburgische Kultureinrichtungen

    Der Umfang der Abschlussprüfung (auch hinsichtlich Systemprüfungen, Inventurteilnahme, Einholung von Saldenbestätigungen etc.) wird nach berufsständischen Grundsätzen bestimmt. Die Einhaltung branchenspezifischer Rechtsvorschriften ist zu prüfen. Der Umfang des Prüfungsberichts orientiert sich am Umfang der Vorjahresberichterstattung. Wesentliche Posten des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) sind in Anlehnung an § 321 Abs. 2 Satz 3 HGB in einem eigenen Berichtsteil aufzugliedern und zu erläutern. Der Prüfungsbericht soll eine Kommentierung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entweder als Bestandteil des Berichtsteils oder als separate Anlage mit den entsprechenden Erläuterungen enthalten. Für die Bilanzierung sind die von der FHH herausgegebenen Bewertungs- und Bilanzierungsstandards maßgebend. Der Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht sind bis zum Ende des vierten Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres der aufsichtführenden Behörde und der Finanzbehörde vorzulegen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Wirtschaftsprüfungsleistungen für hamburgische Kultureinrichtungen

I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt, das den Bietern im Rahmen der Angebotsphase bereitgestellt wird.
50 %
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. II. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis von Konzepten bewertet. Für jedes Konzept kann der Bieter maximal 10 Punkte erhalten. Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Konzept auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden. Folgende Konzepte sind einzureichen: (1) Projektdurchführungskonzept: Das Projektdurchführungskonzept soll unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung die folgende Frage beantworten: Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt? Hierzu soll der Bieter im Rahmen seines Konzepts darstellen, welche besonderen Anforderungen die Aufgaben der Wirtschaftsprüfung stellen und wie er diese problemorientiert zu lösen gedenkt. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation für die Gestaltung der Prüfungsleistung. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrer Leistungsbeschreibung näher definiert sind, umsetzen möchte. Wichtig ist hierbei, dass der Bieter sein Vorgehen bei der Prüfung und Überwachung interner Arbeitsprozesse verständlich und zielorientiert dargelegt. Positiv wird bewertet, wenn der Bieter die Arbeitsprozesse genau darlegt und die Hauptaufgaben zielorientiert erläutert. Die umfassende Einbeziehung der Entscheidungsträger bei der Auftraggeberin wird ebenfalls honoriert. (2) Konzept über die Zusammensetzung des Projektteams: Im Rahmen dieses Konzeptes wird Zusammensetzung des Projektteams bewertet und inwieweit das Projektteam den besonderen Anforderungen an das Projekt entspricht. Darzustellen ist, wo der Bieter die besonderen Herausforderungen oder Handlungsbedarfe im Rahmen des Projektes erkennt und erläutern, wie er dies bei der Zusammenstellung seines Projektteams berücksichtigt. Der Bieter hat zudem die Vertretungsregelungen im Projektteam bei krankheitsbedingten oder sonstigen personellen Ausfällen darzulegen und sicherzustellen, dass ein fachlich gleichwertiger Ersatz besteht. Positiv wird bewertet, soweit der Bieter eine sinnvolle Vertretungsregelungen bei Ausfall von Teammitgliedern anbietet, die eine reibungslose weitere Leistungserbringung gewährleistet. Positiv wird berücksichtigt, wenn die Zusammenstellung des Projektteams darauf schließen lässt, dass fachliche Kompetenz gewährleistet wird. Zudem wird positiv berücksichtigt, wenn das Projektteam einen speziellen Zuschnitt auf die Leistungsbedürfnisse der Auftraggeberin erkennen lässt. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, ein fachkundiges Projektteam zu beauftragen, das sie in den Prüfungsprozess einbindet. Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten: 0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind. 2 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen zum Konzept aus Sicht der Auftraggeberinnen an erheblichen Mängeln leiden und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar sind. 4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Ausführungen an kleineren Mängeln leiden, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügen. 6 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberinnen in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen. Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn das Konzept überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen. 10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen. Entsprechend der Angabe in dieser Auftragsbekanntmachung behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 473903-2025

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