Prüfung der Jahresabschlüsse des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 317.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen (79200000)
- Rechnungslegung und -prüfung (79210000)
- Betriebsprüfung (79212000)
- Buchprüfung (79212100)
- Buchhaltungsprüfung (79212500)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 399688-2026
- Verfahrensnummer
- 33ff7565-93f3-4f88-9aa2-bd68082a3d1c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz beschafft im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Wirtschaftsprüfungen der Jahresabschlüsse für 2026 bis spätestens 2030. Geprüft werden auch die Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 317.000 Euro und betrifft den Raum Koblenz in Rheinland-Pfalz.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis max. 2030 des LBM unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wirtschaftsprüfungen Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz III
Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchführung nach den Vorschriften der §§ 317ff. HGB geprüft. Der Prüfungsumfang wird erweitert nach § 53 HGrG Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung den Public Corporate Governance Kodex des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. Die Prüfung richtet sich in Form und Inhalt nach den ISA [DE] bzw. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und wird erweitert um eine aussagefähige Erläuterung der einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Des Weiteren ist gemäß § 10 der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 17. September 2021 die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der für Beteiligungen des Landes geltenden Prüfungsbestimmungen zu prüfen.
Frist: 10.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 666019-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.