Weiterbetrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Systeme Goobi und GoobiViewer

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.11.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.10.2024
CPV-Codes
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  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Systemberatung und technische Beratung (72220000)
  • Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
633895-2024
Verfahrensnummer
f4f07663-b50c-440d-a42c-8dee022258c9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin beschafft den vierjährigen Weiterbetrieb des Digitalisierungsworkflow-Systems Goobi und der Präsentationssoftware GoobiViewer. Der Leistungsumfang umfasst Wartung, Schulungen, Lizenzen für Texterkennung (OCR), lizenzpflichtige Komponenten, technischen Support, Anpassungen und Weiterentwicklungen. Die Systeme verwalten und präsentieren derzeit rund 60.000 Publikationen; künftig sollen voraussichtlich jährlich etwa 25.000 neue elektronische Publikationen verarbeitet werden. Für Abrufe innerhalb der Vertragslaufzeit gilt ein Höchstwert von 260.588 Euro brutto, der Leistungsort ist Berlin.

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Leistungsbeschreibung

Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) betreibt das Digitalisierungsworkflow-System Goobi und veröffentlicht Retrodigitalisate und Elektronische Publikationen in der Digitalen Landesbibliothek Berlin (https://digital.zlb.de) mit der Präsentationssoftware GoobiViewer (derzeit insgesamt ca. 60.000 Publikationen). Zusätzlich erfüllt die ZLB die Aufgabe der E-Pflicht-Sammlung seit März 2024, so dass zukünftig jährlich voraussichtlich ca. 25.000 neue Publikationen verarbeitet werden. Ab Ende 2024 wird eine Langzeitarchivierungslösung für die Elektronischen Publikationen an das Digitalisierungsworkflow-System angebunden. Die ZLB digitalisiert seit mehr als 20 Jahren analoge Bestände, die zwischenzeitig in verschiedenen Repositorien bereitgestellt waren. Seit 2013 wird in der ZLB für die Präsentation und Verwaltung der Digitalen Landesbibliothek einheitlich GoobiViewer bzw. Goobi eingesetzt. Beide Systeme werden derzeit auf Servern des Konrad-Zuse-Zentrums in Berlin gehostet. Für den Weiterbetrieb des Digitalisierungsworkflow-Systems Goobi und der Präsentationssoftware GoobiViewer beabsichtigt die ZLB die nachfolgenden Leistungen für einen Vertragszeitraum von 4 Jahren zu beauftragen: - Systemservice (Wartung) - Durchführung von Schulungen - OCR-Volumen Lizenzen - Lizenzpflichtige Systemkomponenten - Technischer Support und Anpassungen - Weiterentwicklung von Funktionen des Gesamtsystems Goobi und GoobiViewer sowie von Systemkomponenten. Weitere Details und Anforderungen finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Weiterbetrieb und Entwicklungen Digitalisierungsworkflow-System und Präsentationssoftware als Rahmenvereinbarung

    Es wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Die geschätzten Mengen je Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Preisblatt zu entnehmen. Der Höchstwert für Abrufe innerhalb der Vertragslaufzeit von 4 Jahren für die geforderten Leistungen beträgt 260.588 EUR (brutto). Dieser Brutto-Eurobetrag ist unter 2.1.3 "Wert" angegeben und nicht wie im Formular ausgewiesen, der Wert ohne Umsatzsteuer. Ein EVB-IT Servicevertrag wird abgeschlossen.

    Frist: 19.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn es den Nachweis über durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen erbringt (gem. 125 GWB). Die Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) eine ausgefüllte Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Formular Wirt 124EU) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u.a. zu Name, Rechtsform und ggf. Registereintragung, zu Firmeninhabern und gesetzlichen Vertretern sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§123 und 124 GWB, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § § 21 SchwarzArbG (z. B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung, zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbs-, Gewerbezentralregister u. ä.). Der Auftraggeber behält sich vor, von den Unternehmen (auf gesondertes Verlangen) Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handels-/Berufsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft u. ä.). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot eingereicht werden. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis kann auch durch Präqualifizierung erfolgen, siehe hierzu unter 5.1.9 "Eignungskriterien, Kriterium Sonstiges". Der Auftraggeber prüft etwaige Eintragungen im Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) und ggf. Gewerbezentralregister (§ 150a der Gewerbeordnung). wie vor Die Vergabestelle entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert, da gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Weiterbetrieb und Entwicklungen Digitalisierungsworkflow-System und Präsentationssoftware als Rahmenvereinbarung

Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Gesamtsumme (brutto) ist das wirtschaftlichste. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 2.7 der Bewerbungsbedingungen.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn es den Nachweis über durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen erbringt (gem. 125 GWB). Die Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) eine ausgefüllte Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Formular Wirt 124EU) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u.a. zu Name, Rechtsform und ggf. Registereintragung, zu Firmeninhabern und gesetzlichen Vertretern sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§123 und 124 GWB, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § § 21 SchwarzArbG (z. B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung, zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbs-, Gewerbezentralregister u. ä.). Der Auftraggeber behält sich vor, von den Unternehmen (auf gesondertes Verlangen) Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handels-/Berufsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft u. ä.). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot eingereicht werden. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis kann auch durch Präqualifizierung erfolgen, siehe hierzu unter 5.1.9 "Eignungskriterien, Kriterium Sonstiges". Der Auftraggeber prüft etwaige Eintragungen im Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) und ggf. Gewerbezentralregister (§ 150a der Gewerbeordnung). wie vor Die Vergabestelle entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert, da gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 787683-2024

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