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Wartungsverlängerung für OpenText-Software

Status
Offen
Angebotsfrist
16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
13.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Software-Unterstützung (72261000)
  • Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
706138-2026
Verfahrensnummer
02edd29b-fa9b-4167-ae21-ab57da5aaecd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 10 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Das Bezirksamt Neukölln von Berlin schreibt die Verlängerung der Wartung für OpenText-Software aus. Der Auftrag betrifft Berlin; als Angebotsfrist ist der 16. November 2026 angegeben. Angaben zum Umfang und zur Vertragslaufzeit enthält die Bekanntmachung nicht.

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Leistungsbeschreibung

Opentext Wartungsverlängerung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Opentext Wartungsverlängerung

    Opentext Wartungsverlängerung

    Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Opentext Wartungsverlängerung

Preis - Bewertung mittels linearer Interpolation
100 %

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 13.10.2026
Anlage_Vereinbarung DSGVO.pdfSonstiges -
EE_Referenzen.pdfSonstiges -
Eigenerklärung Eignung.pdfFormular -
Information über die personenbezogene Datenerhebung-0125.pdfSonstiges -
Leistungsverzeichnis.xlsxLVLeistungsverzeichnis -
Referenzübersicht.xlsxSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 12.10.2026 (PDF)Sonstiges -
Wirt-124-1_Einhaltung_restriktiver_Maßnahmen_ggue_Russland.pdfSonstiges -
Wirt-2141_bvb_mindeststundenentgelt_tariftreue_teila_0726.pdfVertragsbedingungen -
eForm_16_13042.pdfSonstiges -

Anforderungen

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV

Änderungen und Bieterfragen

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