Wartungsverlängerung für OpenText-Software
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bezirksamt Neukölln von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- CPV-Codes
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- Software-Unterstützung (72261000)
- Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 706138-2026
- Verfahrensnummer
- 02edd29b-fa9b-4167-ae21-ab57da5aaecd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin schreibt die Verlängerung der Wartung für OpenText-Software aus. Der Auftrag betrifft Berlin; als Angebotsfrist ist der 16. November 2026 angegeben. Angaben zum Umfang und zur Vertragslaufzeit enthält die Bekanntmachung nicht.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
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Leistungsbeschreibung
Opentext Wartungsverlängerung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Opentext Wartungsverlängerung
Opentext Wartungsverlängerung
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Opentext Wartungsverlängerung
- Preis - Bewertung mittels linearer Interpolation
- 100 %
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 13.10.2026| Sonstiges | - | |
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| Vertragsbedingungen | - | |
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Anforderungen
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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