Elastic-Softwarelizenzen mit Pflege- und Supportleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 590.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 619646-2024
- Verfahrensnummer
- ee3f2493-bfbb-4742-ac87-e76d89b4e100
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH in Berlin beschafft Elastic-Softwareprodukte einschließlich Pflege- und Supportleistungen. Über eine Rahmenvereinbarung sollen bestehende, derzeit lokal betriebene Lizenzen verlängert und neue Softwareprodukte beschafft werden; eine unterjährige Erhöhung des Lizenzbestands ist möglich. Der geschätzte Auftragswert beträgt 590.000 Euro, die Vertragslaufzeit ist mit 365 Tagen angegeben und die Angebotsfrist endet am 15. November 2024 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Elastic Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Elastic-Lizenzen, ECA-2024-067
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Elastic Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen. Über die zu schließende Rahmenvereinbarung wird der AG sowohl die Verlängerung bestehender, aktuell on premise genutzter Software als auch die Beschaffung neuer Softwareprodukte, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen beauftragen. Eine unterjährige Erhöhung des Lizenzbestandes ist grundsätzlich möglich. Eine Co-Terminierung (Vereinheitlichung der Laufzeit von Softwareprodukten), muss auf Wunsch des AG vereinbart werden können. Darüber hinaus sollen ebenfalls produktbezogene, unterstützende Dienstleistungen beschafft werden können. Es werden keine maximalen Abnahmemengen für die zu beschaffenden Produkte vereinbart. Der AG ist berechtigt, Leistungen auch oberhalb der in der Anlage Preisblatt jeweils angegebenen geschätzten Abnahmemengen zu beziehen. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage XY zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Frist: 15.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Elastic-Lizenzen, ECA-2024-067
- Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100% der Preis maßgeblich. Im Preisblatt sind für die Lizenzen der aktuelle Hersteller-Listenpreis der jeweiligen Produkte sowie der Rabatt auf den Hersteller-Listenpreis anzugeben. Darüber hinaus ist der Preis pro Personentag für die jeweiligen produktbezogenen Dienstleistungen einzutragen. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis gemäß Preisblatt erhält den Zuschlag.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 14183-2025
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