Lieferung und Verwaltung von Zeitschriften und Zeitungen für eine Bibliothek
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.05.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.347.105 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Zentral- und Landesbibliothek Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.04.2024
- CPV-Codes
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- Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften (22200000)
- Zeitungen (22210000)
- Fachzeitschriften (22211000)
- Periodika (22212000)
- Zeitschriften (22213000)
- Bibliotheksverwaltung (79995000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 257891-2024
- Verfahrensnummer
- abdad234-1ed6-40be-a72c-5ed5c34fc24a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin beschafft regelmäßig erscheinende Zeitschriften und Zeitungen in zwei Rahmenvereinbarungen. Zum Umfang gehören die rechtzeitige Lieferung an die Standorte der Bibliothek, die Verwaltung der Abonnements sowie bei nicht elektronischen Zeitschriften zusätzlich die bibliotheksfertige Bearbeitung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 1,35 Millionen Euro brutto für den Zeitraum 2025 bis 2028; die Frist endet am 13.05.2024 um 08:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit, UTC).
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Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Periodika in folgenden zwei Losen: Los 1 Zeitschriften & Los 2 Zeitungen. Leistungsgegenstand je Los ist insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung/Anlieferung der jeweils neu erschienenen Publikationen der in der jeweiligen Vergabeunterlage "Titelliste und Preisblatt" (ID L[1-2]_06.01) festgelegten Periodika an den in der Titelliste jeweils genannten Standort der ZLB sowie die Abonnementverwaltung und (nur Los 1:) die bibliotheksfertige Bearbeitung der nicht elektronischen Periodika. Die Einzelheiten je Los ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0002 · Zeitschriften976.050 EUR
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Es gelten folgende geschätzte bzw. Höchstabrufmengen in Euro (brutto) in den jeweiligen Jahren. Los 1: 2025: geschätzte Abrufmenge: 223.000 EUR Höchstabrufmenge: 235.350 EUR; 2026: geschätzte Abrufmenge: 228.000 EUR Höchstabrufmenge: 240.600 EUR; 2027: geschätzte Abrufmenge: 234.000 EUR Höchstabrufmenge: 246.900 EUR; 2028: geschätzte Abrufmenge: 240.000 EUR Höchstabrufmenge: 253.200 EUR; 2025 bis 2028: kumulierte Höchstabrufmenge (brutto): 976.050 EUR; Los 2: 2025: geschätzte Abrufmenge: 84.400 EUR Höchstabrufmenge: 89.220 EUR; 2026: geschätzte Abrufmenge: 86.600 EUR Höchstabrufmenge: 91.530 EUR; 2027: geschätzte Abrufmenge: 88.800 EUR Höchstabrufmenge: 93.840 EUR; 2028: geschätzte Abrufmenge: 91.300 EUR Höchstabrufmenge: 96.465 EUR; 2025 bis 2028: kumulierte Höchstabrufmenge (brutto): 371.055 EUR; Die Summe der kumulierten Höchstabrufmenge (brutto) von Los 1 und Los 2 beträgt 371.055 EUR + 976.050 EUR = 1.347.105 EUR (brutto). Dieser Brutto-Eurobetrag ist unter 2.1.3 "Wert" angegeben nicht jedoch - wie im Formular ausgewiesen - der geschätzte Wert ohne Umsatzsteuer.
LOT-0003 · Zeitungen371.055 EUR
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Es gelten folgende geschätzte bzw. Höchstabrufmengen in Euro (brutto) in den jeweiligen Jahren. Los 1: 2025: geschätzte Abrufmenge: 223.000 EUR Höchstabrufmenge: 235.350 EUR; 2026: geschätzte Abrufmenge: 228.000 EUR Höchstabrufmenge: 240.600 EUR; 2027: geschätzte Abrufmenge: 234.000 EUR Höchstabrufmenge: 246.900 EUR; 2028: geschätzte Abrufmenge: 240.000 EUR Höchstabrufmenge: 253.200 EUR; 2025 bis 2028: kumulierte Höchstabrufmenge (brutto): 976.050 EUR; Los 2: 2025: geschätzte Abrufmenge: 84.400 EUR Höchstabrufmenge: 89.220 EUR; 2026: geschätzte Abrufmenge: 86.600 EUR Höchstabrufmenge: 91.530 EUR; 2027: geschätzte Abrufmenge: 88.800 EUR Höchstabrufmenge: 93.840 EUR; 2028: geschätzte Abrufmenge: 91.300 EUR Höchstabrufmenge: 96.465 EUR; 2025 bis 2028: kumulierte Höchstabrufmenge (brutto): 371.055 EUR; Die Summe der kumulierten Höchstabrufmenge (brutto) von Los 1 und Los 2 beträgt 371.055 EUR + 976.050 EUR = 1.347.105 EUR (brutto). Dieser Brutto-Eurobetrag ist unter 2.1.3 "Wert" angegeben nicht jedoch - wie im Formular ausgewiesen - der geschätzte Wert ohne Umsatzsteuer.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 S. 1 VgV. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist dem Auftraggeber vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. 2. Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer im jeweiligen Fall festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0002 · Zeitschriften
- Die Ermittlung des für die Wertung relevanten Wertungspreises ergibt sich aus Ziffer 10.3 der Bewerbungsbedinungen (ID L[1-2]_05.00) des jeweiligen Loses. Je Los gilt: Das Angebot mit dem niedrigsten geprüften Wertungspreis ist das wirtschaftlichste.
- 100 %
LOT-0003 · Zeitungen
- Die Ermittlung des für die Wertung relevanten Wertungspreises ergibt sich aus Ziffer 10.3 der Bewerbungsbedinungen (ID L[1-2]_05.00) des jeweiligen Loses. Je Los gilt: Das Angebot mit dem niedrigsten geprüften Wertungspreis ist das wirtschaftlichste.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 S. 1 VgV. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist dem Auftraggeber vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. 2. Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer im jeweiligen Fall festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 548751-2024
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