VMware-Lizenzen und Subscriptions mit Pflegeleistungen und Professional Services

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR

Status
Offen
Angebotsfrist
07.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
22.09.2026
Originalbekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
653151-2026
Verfahrensnummer
e9ee4492-72d2-4d5c-97fd-ca2b6f86a3d1
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)

Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR, beschafft VMware-Lizenzen und -Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen sowie herstellerbezogener Professional Services von Broadcom. Die Leistungen werden für die Virtualisierung über einen Zeitraum von 60 Monaten am Standort Dresden beschafft und basieren auf einer beim Hersteller hinterlegten Quote für die „University Hospital Platform“.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von VMware-Lizenzen / -Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen und sog. "Professional Services" des Herstellers Broadcom für eine Dauer von 60 Monaten auf Grundlage einer hierfür bereits beim Hersteller Broadcom hinterlegten Quote für "University Hospital Platform".

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · VMware-Lizenzierung

    Der Auftraggeber setzt zur Virtualisierung die Software VMware ein. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von VMware-Lizenzen / -Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen und sog. "Professional Services" des Herstellers Broadcom für eine Dauer von 60 Monaten auf Grundlage einer hierfür bereits beim Hersteller Broadcom hinterlegten Quote für "University Hospital Platform". Folgende Tochterunternehmen des Auftraggebers müssen im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein: Carus Consilium Sachsen GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden; Carl Gustav Carus Management GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden; Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden; Universitätsklinikum Dresden Service gemeinnützige GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden; MRT-Kooperations-GmbH, Fetscherstraße 76, 01307 Dresden; Nuklearmedizin und bildgebende Diagnostik am Universitätsklinikum Dresden GmbH, Fetscherstraß 74, 01307 Dresden. Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit weitere Tochterunternehmen des Auftraggebers, an denen der Auftraggeber mehr als 50 % der Anteile hält, gegründet werden, müssen diese ebenso im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein. Außerdem muss auch die Technische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 01062 Dresden, ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein. Der Auftraggeber handelt in Auftragsverwaltung für die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung ist der Auftraggeber zuständig. Die Anforderungen an die Software sowie die weiteren zu erbringenden Leistungen sind im Einzelnen in dem EVB-IT Überlassungsvertrag_VGS # 26/2026 einschließlich dessen Anlagen aufgeführt.

    Frist: 07.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 Abs. 2 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." // § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." // § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · VMware-Lizenzierung

Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.5 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
100 %

Vergabeunterlagen

12 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026
Angebots- und Bewerbungsbedingungen VGS 26_2026.pdfAnschreiben625 KB
Anlage 1_Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung_VGS 26_2026.pdfLVLeistungsverzeichnis709 KB
Anlage 2_Preisblatt_VGS 26_2026.xlsxSonstiges106 KB
Anlage 3_ZVB UKD_VGS 26_2026.pdfSonstiges279 KB
Aufforderung zur Angebotsabgabe VGS 26_2026.pdfAnschreiben375 KB
Datenschutzhinweise_Informationen gem. Art. 13 und 14 EU-DSGVO_Stand 01_2025.pdfSonstiges245 KB
EVB_IT_Ueberlassung_AGB_TypB_VGS 26_2026.pdfSonstiges281 KB
EVB_IT_Überlassungsvertrag_VGS 26_2026.pdfVertragsbedingungen485 KB
Formblatt Angebot_VGS 26_2026.pdfFormular509 KB
Formblatt Eigenerklärung_Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren_Auftrag_VGS 26_2026.pdfFormular356 KB
Formblätter F1-A - F7_VGS 26_2026.pdfSonstiges189 KB
Information zum Einsatz elektronischer Mittel.pdfSonstiges214 KB

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 Abs. 2 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." // § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." // § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Änderungen und Bieterfragen

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