Miete von IGEL OS 12 mit dauerhaftem Nutzungsrecht, Wartung und Support

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.07.2025
Bekanntmachungsnummer
429908-2025
Verfahrensnummer
05817018-cd0f-426b-bb2f-c940268df2d5
CPV-Codes
48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme

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Kurzbeschreibung

Die Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Miete der Betriebssystemsoftware IGEL OS Version 12 für Krankenhäuser der Sana Kliniken AG aus. Gefordert werden eine Abonnementlizenz, ein dauerhaftes Nutzungsrecht nach dem Vertragsende sowie Handbuch, Wartung und Support über 36 Monate. Die Leistung ist für die in der Ausschreibung genannten Regionen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 11. Juli 2025 um 08:00 Uhr UTC, während als Vertragsdauer zusätzlich 730 Tage angegeben sind.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gefordert wird die Version 12 des Betriebssystem Igel OS als Sub-scription License sowie dauerhaftes, eingeräumtes Nutzungsrecht ab Laufzeitende inklusive Handbuch, Maintenance und Support für den Zeitraum von 36 Monaten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · ThinClients Software_Oberfranken

    Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV über die Miete von Software für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 1). Gefordert wird die Version 12 des Betriebssystem Igel OS als Sub-scription License sowie dauerhaftes, eingeräumtes Nutzungsrecht ab Laufzeitende inklusive Handbuch, Maintenance und Support für den Zeitraum von 36 Monaten. SLAs, Reaktionszeiten, Servicezeiten, Lösungszeiten und weitere Service-Management KPIs ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen IGEL Maintenance and Support Terms EMEA. Der Abruf von Lizenzen erfolgt durch die Abrufberechtigten (vgl. An-lage 1) und kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Ein bestimmtes Abrufverhalten seitens der einzelnen Abrufberechtigten kann nicht vorgegeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 1 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermit-telbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 3).

    Frist: 11.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder gemäß § 21 Abs. 1 AentG oder gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurden. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist a) § 129 des StGB Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a des Strafgesetzbuches Bildung terroristischer Vereinigungen, § 129b des Strafgesetzbuches kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland, b) § 89c des Strafgesetzbuchs Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, d) § 263 des Strafgesetzbuches Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, g) § 108e des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr oder j) den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten OWiG einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der AG behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, c) der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder h) das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher AG nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 EUR ohne USt verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. Und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · ThinClients Software_Oberfranken

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder gemäß § 21 Abs. 1 AentG oder gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurden. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist a) § 129 des StGB Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a des Strafgesetzbuches Bildung terroristischer Vereinigungen, § 129b des Strafgesetzbuches kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland, b) § 89c des Strafgesetzbuchs Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, d) § 263 des Strafgesetzbuches Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, g) § 108e des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr oder j) den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten OWiG einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der AG behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, c) der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder h) das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher AG nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 EUR ohne USt verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. Und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 502620-2025
Vergleichbare Verfahren284vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag145 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 49 Vergaben

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Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
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SDSoftwareOne Deutschland GmbHLeipzig3001.10.20251 €fallend
NGNETCONNECT GmbHHamburg2030.07.20260,01 €steigend
CGCANCOM GmbHHamburg2027.07.20260,505 €steigend
XIx-tention Informationstechnologie GmbHHeidelberg2017.07.20260,01 €steigend
CGCANCOM GmbHJettingen-Scheppach2006.07.2026 - steigend
CGCANCOM GmbHLeipzig2023.06.2026 - stabil
EAEOMI AGHamburg2023.06.2026850 Tsd. €steigend
TAthink about IT GmbHMünster2008.06.2026247 Tsd. €stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

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AKAMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbHHildesheim1015.01.2025
AKAMEOS Klinikum Alfeld GmbHAlfeld/Leine915.01.2025
AKAMEOS Klinikum Bernburg GmbHBernburg915.01.2025
AKAMEOS Klinikum Halberstadt GmbHHalberstadt914.01.2025
AKAMEOS Krankenhausgesellschaft Oberhausen mbHOberhausen914.01.2025
AKAMEOS Klinikum Geestland GmbHBremerhaven914.01.2025
AKAMEOS Krankenhausgesellschaft Vorpommern mbHUeckermünde914.01.2025
KNKlinikum NürnbergNürnberg821.07.2026

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-LösungSoftwareONE Deutschland GmbHStadt AschaffenburgAschaffenburg, Deutschland
    463 Tsd. €
    01.09.2025läuft aus30.09.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen HandelspartnerSVA System Vertrieb Alexander GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland
    6 Mio. €
    28.10.2025noch 1 Monat28.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Befristete Überlassung der Software Fujitsu BeanConnect für 36 MonateFujitsu Services GmbHDeutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher ServiceBerlin, Deutschland
    30.11.2023noch 2 Monate30.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und begleitende DienstleistungenCANCOM GmbHLandeshauptstadt München, RIT-GL4, VergabemanagementMünchen, Deutschland
    89,6 Mio. €
    11.12.2023noch 3 Monate11.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lizenzen und Netzwerkkomponenten für die Mathematica-Softwareuni software plus GmbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    22.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
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  • Sicherheitssoftware und Service zur Kontrolle von Geräteschnittstellen in KrankenhäusernDriveLock SESana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland
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    26.08.2025noch 5 Monate26.02.2027
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  • Endpoint-Security- und Antiviruslösung für KrankenhäuserControlware GmbHSana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland
    0,01 €
    26.08.2025noch 5 Monate26.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung von Payara Server Enterprise, Confluent Kafka, Next Cloud Enterprise und Dropsolid DXP inklusive SupportAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    26.01.2024noch 6 Monate26.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH

Aktiv seit 2025 · 10 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr8Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 10 seit 2025Spitze KW 28 · 2025 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH229.08.2025 -
BBB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG121.05.2026 -
AMAvelios Medical GmbH104.09.20250,01 €
CGControlware GmbH126.08.20250,01 €
DSDriveLock SE126.08.20250,01 €
GAGroup24 AG105.08.2025 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Beschaffung zertifizierter Thin Clients für Sana-KrankenhäuserGroup24 AGSana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland
    0 €
    05.08.2025noch 6 Monate05.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Miete von IGEL OS 12 mit dauerhaftem Nutzungsrecht, Wartung und SupportSVA System Vertrieb Alexander GmbHSana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland
    0 €
    30.07.2025noch 10 Monate30.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Single-Sign-on-Software mit Implementierung für KrankenhäuserSVA System Vertrieb Alexander GmbHSana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland
    -1 €
    29.08.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Lieferung von konservativem medizinischem InstrumentariumB. Braun Deutschland GmbH & Co. KGKrankenhaus Rummelsberg GmbHSchwarzenbruck, Deutschland
    0 €
    21.05.2026noch 44 Monate21.05.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

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