Miete und Einrichtung eines digitalen Druck- und Kopiersystems
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- CPV-Codes
- Drucker und Plotter (30232100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 23041-2026
- Verfahrensnummer
- 8ba78f80-c21b-4a92-8118-73af71147f6b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden beschafft ein digitales Druck- und Kopiersystem für das Klinikum, seine vollständig verbundenen Tochterunternehmen und die Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden. Vorgesehen ist die zeitweise Überlassung von Arbeitsplatzdruckern, Multifunktionsgeräten sowie erforderlicher Treiber- und Systemsoftware einschließlich Lieferung und Erstellung des Gesamtsystems. Der Auftrag betrifft die Region Dresden, hat eine Laufzeit von 2.190 Tagen und die Angebotsfrist endet am 15. Januar 2026 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beabsichtigt die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das UKD selbst als auch für dessen 100%ige Tochterunternehmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Druck- und Kopiertechnik
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beabsichtigt die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das UKD selbst als auch für dessen 100%ige Tochterunternehmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden. Gegenstand der Ausschreibung ist insofern die Miete / zeitweise Überlassung von Hardware- und Softwarekomponenten (Arbeitsplatzdrucker und Multifunktionsgeräte, nötige Treiber- und Systemsoftware) insbesondere inkl. Lieferung, Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systemservice für Hardware und Software, Entsorgung der Verpackung, Projektmanagement, Schulung, Lieferung von Verbrauchsmaterial, Abbau, Rücktransport. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, nach Ablauf von sechs Jahren. Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT Systemvertrag VGS # 14/2025 inkl. Anlagen (insb. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung, Anlage 2 - Technische Geräteanforderungen, Anlage 3 - Konzeptuelle Anforderungen, Anlage 4 - Preiszusammenstellung, Anlage 5 - Vertrag zur Auftragsverarbeitung (inkl. Anlagen), Anlage 6 - Projektmanagement) sowie der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu erfolgen.
Frist: 15.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe § 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Druck- und Kopiertechnik
- Die Bewertung der Kosten erfolgt auf Grundlage des in der Vergabeunterlage "Anlage 4 - Preiszusammenstellung" berechneten / gebildeten Brutto-Gesamtpreises (kalkulatorischer Bewertungspreis). Es wird des Weiteren auf Punkt 8. "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren / zu den Vergabeunterlagen" verwiesen.
- 50 %
- Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Erfüllung technischer Anforderungen" erfolgt anhand der in der Vergabeunterlage "Anlage 2 - Technische Geräteanforderungen" aufgeführten Bewertungskriterien. Es wird des Weiteren auf Punkt 8. "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren / zu den Vergabeunterlagen" verwiesen.
- 40 %
- Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Erfüllung konzeptueller Anforderungen" erfolgt anhand der in der Vergabeunterlage "Anlage 3 - Konzeptuelle Anforderungen" aufgeführten Kriterien / Kategorie "Weitere Funktionalitäten / Leistungen". Es wird des Weiteren auf Punkt 8. "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren / zu den Vergabeunterlagen" verwiesen.
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe § 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 136131-2026
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