Single-Sign-on-Software mit Implementierung für Krankenhäuser

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.08.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Antivirensoftwarepaket (48761000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
543856-2025
Verfahrensnummer
19c4c29b-42e0-4c58-a202-3a0ba4413b10

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH beschafft im Rahmen einer Vereinbarung eine Lösung zur einmaligen Anmeldung an Computern und medizinischen Endgeräten für Krankenhäuser der Sana Kliniken AG. Die Software soll Anmeldungen per Benutzername und Passwort durch Verfahren wie Fingerabdruck, Chipkarte oder Token ergänzen, in die bestehende Sicherheitsarchitektur integriert und während der Vertragslaufzeit gepflegt sowie durch einen umfassenden Service unterstützt werden. Die Leistung ist für Kliniken in den genannten Regionen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 22. August 2025 um 08:00 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Single Sign On - Softwarebeschaffung und Softwareimplementierung

    Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

    Frist: 22.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_SSO. Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_SSO.. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

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LOT-0001 · Single Sign On - Softwarebeschaffung und Softwareimplementierung

gemäß Vergabeunterlagen
100 %

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Anforderungen

Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_SSO. Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_SSO.. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 720556-2025

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