Lieferung von Veeam-Softwarelizenzen, Support und zugehörigen Services
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- CPV-Codes
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- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung (48710000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 408316-2026
- Verfahrensnummer
- caaa2b0e-8e24-44b9-9d27-b5c35b3870cb
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Veeam-Softwareprodukte, Lizenzen, Support und zugehörige Dienstleistungen. Die Leistungen sollen den Bedarf der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns, weiterer landeseigener Einrichtungen und Unternehmen sowie des Auftraggebers selbst abdecken. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 720 Tagen; Angebote müssen bis zum 18. Juni 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, welche die Deckung aller Bedarfe an Veeam-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen gewährleistet.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Support des Herstellers Veeam nebst zugehörigen Services
Der Auftraggeber hat in seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber als 100%ige landeseigene GmbH einen eigenen Bedarf an IT-Technik und Software. Der Auftraggeber betreibt im Auftrag der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie für eigene Zwecke verschiedene Fachverfahren, für die er unterschiedliche Veeam-Software-Produkte einsetzt. Daneben stattet der Auftraggeber seine Kunden aus der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Anfrage hin, mit Veeam-Lizenzen aus. Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, welche die Deckung aller Bedarfe sowohl des Auftraggebers - für betriebsinterne Zwecke sowie im Rahmen von Services für die Endkunden des Auftraggebers - als auch der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern an Veeam-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen gewährleistet.
Frist: 18.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 125 GWB Anhang 5 Punkt 1.1 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Anhang 5 Punkt 1.2 - Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen (Anlage 3 zur Rahmenvereinbarung) Anlage 3 Punkt 2.1 - Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023 Anlage 3 Punkt 2.2 - Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Anlage 3 Punkt 2.3 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Russlandbezug Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 125 GWB Anhang 5 Punkt 1.1 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Anhang 5 Punkt 1.2 - Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen (Anlage 3 zur Rahmenvereinbarung) Anlage 3 Punkt 2.1 - Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023 Anlage 3 Punkt 2.2 - Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Anlage 3 Punkt 2.3 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Russlandbezug Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 04.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 537552-2026
- 15.06.2026Berichtigung 3Angebotsfristverlängerung
- 28.05.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 365305-2026
- 21.05.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 349168-2026
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