Bauüberwachung und Bauoberleitung für Erhaltungsmaßnahmen an der A 57 zwischen Alpen und Kamp-Lintfort

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
09.03.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
161680-2026
Verfahrensnummer
0c3c2dd5-876b-480e-bafd-64760ad25955

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung für eine Erhaltungsmaßnahme auf der A 57 zwischen den Anschlussstellen Alpen und Kamp-Lintfort aus. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von 1200 Tagen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

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Leistungsbeschreibung

Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung für die Erhaltungsmaßnahme auf der A 57 zwischen der AS Alpen und der AS Kamp-Lintfort

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · BAB A57, Kamp-Lintfort bis Alpen, Bauüberwachung + Bauoberleitung

    BAB A57, Kamp-Lintfort bis Alpen, Bauüberwachung + Bauoberleitung

    Frist: 15.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · BAB A57, Kamp-Lintfort bis Alpen, Bauüberwachung + Bauoberleitung

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen der letzten fünf Jahre für die eingesetzten und benannten Arbeitskräfte bzw. deren Vertretungen (Bauoberleitung bzw. örtlichen Bauüberwachung). D.h. die Wertung erfolgt für die hauptverantwortlich eingesetzte Bauoberleitung, deren Vertretung sowie für die hauptverantwortlich eingesetzte örtliche Bauüberwachung und deren Vertretung. Die Referenzen gehen für jede Person (BOL, Vertretung BOL, öBÜ, Vertretung öBÜ) zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Es werden nur persönlich erbrachte Leistungen der Arbeitskraft gewertet, wobei entsprechende Referenzen im Zuge der Angebotsabgabe übersichtlich dargestellt beigefügt werden müssen. Hauptverantwortlich eingesetzte und benannte Arbeitskräfte müssen auch in den vorgelegten Referenzprojekten eine hauptverantwortliche, vergleichbare Tätigkeit durchgeführt haben. Die "Anlage Eigenerklärung Übersicht der Mindeststandards, Eignungs- und Zuschlagskriterien" ist auszufüllen und im Zuge der Angebotsabgabe einzureichen. Es erfolgt nur die Vergabe von 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten (ohne Interpolation), wobei sich die Punktevergabe nach folgenden Anforderungen richtet: - 1 Punkt: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd - und Straßenbau (grundhafte Sanierung) bei mind. einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen. - 2 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd - und Straßenbau (grundhafte Sanierung) bei mind. einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen, im Zuge dessen eine Bauwerksinstandsetzung durchgeführt wurde. - 3 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd - und Straßenbau (grundhafte Sanierung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekten für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen, im Zuge dessen (mind. eines Projekts) eine Bauwerksinstandsetzung durchgeführt wurde. - 4 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd - und Straßenbau (grundhafte Sanierung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekten für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen, im Zuge dessen im Zuge dessen mind. zwei Bauwerksinstandsetzungen innerhalb eines Projekts an zwei verschiedenen Brückenbauwerken durchgeführt wurden. - 5 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild grundhafte Sanierung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen, im Zuge dessen mind. drei Bauwerksinstandsetzungen innerhalb beider Projekte an drei verschiedenen Brückenbauwerken durchgeführt wurden. Bauwerksinstandsetzung bedeutet im o.g. Zusammenhang: Zu den Leistungen der Bauwerksinstandsetzung an Brücken zählen insbesondere die Erneuerung der Brückenkappen, die Erneuerung der Abdichtungen und Schutzschichten sowie die Durchführung erforderlicher Betoninstandsetzungsarbeiten. Nicht Bestandteil der Bauwerksinstandsetzung ist hingegen die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht auf dem Bauwerk; diese ist gesondert zu betrachten und fällt nicht unter den hier definierten Leistungsumfang.
30 %
Honorar/Preis
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 408209-2026

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