Verkehrssicherung und Verkehrsführung für Brückenbauarbeiten an der A30 bei Melle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Bau von Fernstraßen (45233124)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
551214-2026
Verfahrensnummer
45d3ee13-dd9f-4c42-a8a2-f409dbcd5c4a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, beschafft die Verkehrssicherung und Verkehrsführung für den Ersatzneubau zweier Brücken an der Autobahn A30 im Bereich Melle. Der Auftrag umfasst mehrphasige Verkehrsführungen mit 3+3- und 2+2-Führung, Vollsperrungen sowie eine einstreifige Führung auf der Kreisstraße K206 über die gesamte Bauzeit von etwa 360 bis 380 Tagen. Die Angebotsfrist endet am 11. August 2026 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

A30, ENB 3816566, K206 Europastraße, VE 2: Verkehrsführung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · VE 2: Verkehrsführung

    Umfangreiche Verkehrssicherung einer Autobahnbaumaßnahme mit mehrphasigen Verkehrsführungen, Vollsperrungen und durchgehendem Betrieb über die gesamte Bauzeit von Ersatzneubauten zweier Brückenbauwerke im Zuge der BAB A30 im Bereich Melle. Dazu: - Brückenbau: •Einrichtung, Betrieb und Rückbau von mehrphasigen Verkehrsführungen (3+3 / 2+2) auf der BAB A30 •ca. 360 - 380 Tage Verkehrssicherung über gesamte Bauzeit •1-streifige Verkehrsführung auf der K206 über die gesamte Bauzeit •ca. 5 Wochenend-Vollsperrungen der BAB A30 (bauwerksbezogen, richtungsweise) •Vollsperrung der K206 und der Wellingstraße während der Bauzeit •Einrichtung und Betrieb von Umleitungsstrecken •Verkehrszeichen, Markierungs- und Demarkierungsarbeiten sowie Zusatzbeschilderungen •Einsatz transportabler Schutzeinrichtungen und Lichtsignalanlagen •Laufende Kontrolle, Wartung und Instandhaltung aller Verkehrssicherungsmaßnahmen

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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LOT-0000 · VE 2: Verkehrsführung

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 749917-2026
  2. 10.08.2026Berichtigung 1Angebotsöffnung und Angebotsfrist wurde geändert

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