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Grundhafte Erneuerung der A3 bei Dinslaken/Hünxe mit Straßen- und Brückenbau

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
19.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Bau von Fernstraßen (45233124)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
504111-2026
Verfahrensnummer
83561870-f966-4b99-b542-6884c82f4a1c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beauftragt die grundhafte Erneuerung der A3 auf etwa 6,2 Kilometern zwischen Dinslaken und Hünxe. Der Auftrag umfasst unter anderem rund 12.000 Meter Entwässerungsrohrleitungen, Bodenaustausch, Frostschutz- und Asphaltarbeiten auf bis zu 161.000 Quadratmetern sowie den Ersatzneubau von zwei Brücken und die Sanierung einer weiteren Brücke. Die Angebotsfrist endet am 28. Juli 2026 um 07:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Grundhafte Erneuerung der A3 bei Dinslaken/Hünxe auf ca. 6,2 km inkl. Ersatzneubau der Brückenbauwerke Dinslakener Straße und Waldweg sowie Bauwerkssanierung des Brückenbauwerks Feldweg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A3, Grundh. Ern. 2.BA zw. Din-Hünxe, Los Straßen-/Brückenbau

    ca. 12.000 m Entwässerungs-Rohrleitungen diverser DN verlegen ca. 12.300 m³ Bodenaustausch unterhalb des vorh. Planums ca. 56.000 m3 Frostschutzschicht herstellen ca. 161.000 m2 Asphalttragschicht herstellen ca. 161.000 m2 Asphaltbinderschicht (teilweise zunächst überhöht eingebaut) herstellen ca. 157.000 m2 Asphaltdeckschicht herstellen ca. 2 Stück Ersatzneubauten von Brückenbauwerken ca. 1 Stück Oberbeton- und Kappensanierung Brückenbauwerk (Instandsetzung BW)

    Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Beschleunigungsregelung
30 %
Preis
70 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 706549-2026
  2. 21.07.2026Berichtigung 2Neues Submissionsdatum
  3. 15.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 406612-2026

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