Rahmenvereinbarung für Kommunikations- und Beratungsleistungen zur Erweiterung des Stadtbahnnetzes

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.01.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.12.2024
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
  • Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
  • Marketing (79342000)
  • Marketing-Beratung (79413000)
  • Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Bekanntmachungsnummer
783488-2024
Verfahrensnummer
aa09c433-cb26-4587-93ab-8329dd824de3

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) sucht Beratungs- und Kommunikationsleistungen zur Unterstützung der Planung und Umsetzung der Erweiterung des Stadtbahnnetzes in der Vorderpfalz. Der Leistungsumfang umfasst die Analyse beteiligter Interessengruppen, strategische Beratung zur politischen Kommunikation, die Entwicklung eines Kommunikationskonzepts und einer Kampagnenmarke sowie Inhalte für eine Projektwebsite und soziale Medien. Die Angebotsfrist endet am 27. Januar 2025 um 10:00 Uhr (UTC); der regionale Bezug umfasst die Vorderpfalz.

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Leistungsbeschreibung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) befördert täglich durchschnittlich etwa 580.000 Personen in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen sowie dem angrenzenden Umland von Weinheim bis Bad Dürkheim. Für eine Realisierung der Erweiterung des Stadtbahnnetzes in der Vorderpfalz sind Beratungs- und Kommunikationsleistungen erforderlich, die die Planung der Maßnahme kommunikativ unterstützen und den Austauschprozess mit den beteiligten Stakeholdern begleiten. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Analyse von Stakeholdern, die strategische Beratung in der politischen Kommunikation, die konzeptionell-gestalterische Ausarbeitung eines Kommunikationskonzept, die Erstellung einer Kampagnenmarke und die Erstellung von Content zur Bespielung einer Projektwebseite sowie von Social Media Kanälen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Kommunikations- und Beratungsleistung zum Netzausbau

    Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) befördert täglich durchschnittlich etwa 580.000 Personen in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen sowie dem angrenzenden Umland von Weinheim bis Bad Dürkheim. Für eine Realisierung der Erweiterung des Stadtbahnnetzes in der Vorderpfalz sind Beratungs- und Kommunikationsleistungen erforderlich, die die Planung der Maßnahme kommunikativ unterstützen und den Austauschprozess mit den beteiligten Stakeholdern begleiten. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Analyse von Stakeholdern, die strategische Beratung in der politischen Kommunikation, die konzeptionell-gestalterische Ausarbeitung eines Kommunikationskonzept, die Erstellung einer Kampagnenmarke und die Erstellung von Content zur Bespielung einer Projektwebseite sowie von Social Media Kanälen.

    Frist: 27.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Kommunikations- und Beratungsleistung zum Netzausbau

Preis
40 %

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Anforderungen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 293554-2025

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