Rahmenvereinbarung für Wäschereinigungsdienstleistungen in Aufnahme- und Gewahrsamseinrichtungen in Rheinland-Pfalz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 675.000 EUR
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
- Abholdienst für Wäsche (98311000)
- Verwaltung von Wäschereien (98311100)
- Betrieb von Wäschereien (98311200)
- Textilreinigung (98312000)
- Imprägnieren von Textilien (98312100)
- Reinigen von Pelzen (98313000)
- Färben (98314000)
- Bügeln (98315000)
- Einfärben (98316000)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 257586-2026
- Verfahrensnummer
- 5f427af4-ae56-476f-af5c-913c6f1b81e8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz schreibt Wäschereinigungsdienstleistungen für verschiedene Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende sowie eine Gewahrsamseinrichtung aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die sich auf Standorte wie Trier, Hermeskeil, Kusel, Ingelheim und Bitburg verteilen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der hygienischen Versorgung in diesen Einrichtungen.
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Leistungsbeschreibung
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, beabsichtigt die Vergabe von Wäschereinigungsdienstleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) auszuschreiben. Die vorgenannten Leistungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB vergeben werden.
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier675.000 EUR
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil300.000 EUR
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel140.000 EUR
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Ingelheim81.000 EUR
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg57.000 EUR
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 451220-2026
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