Rahmenvereinbarung für Wäschereinigungsdienstleistungen in Aufnahme- und Gewahrsamseinrichtungen in Rheinland-Pfalz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
675.000 EUR
Lose
5
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.04.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
  • Abholdienst für Wäsche (98311000)
  • Verwaltung von Wäschereien (98311100)
  • Betrieb von Wäschereien (98311200)
  • Textilreinigung (98312000)
  • Imprägnieren von Textilien (98312100)
  • Reinigen von Pelzen (98313000)
  • Färben (98314000)
  • Bügeln (98315000)
  • Einfärben (98316000)
Bekanntmachung
lbm.vergabe.rlp.de
Bekanntmachungsnummer
257586-2026
Verfahrensnummer
5f427af4-ae56-476f-af5c-913c6f1b81e8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz schreibt Wäschereinigungsdienstleistungen für verschiedene Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende sowie eine Gewahrsamseinrichtung aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die sich auf Standorte wie Trier, Hermeskeil, Kusel, Ingelheim und Bitburg verteilen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der hygienischen Versorgung in diesen Einrichtungen.

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Leistungsbeschreibung

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, beabsichtigt die Vergabe von Wäschereinigungsdienstleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) auszuschreiben. Die vorgenannten Leistungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB vergeben werden.

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier675.000 EUR

    Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

    Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil300.000 EUR

    Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

    Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel140.000 EUR

    Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

    Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Ingelheim81.000 EUR

    Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

    Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg57.000 EUR

    Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

    Frist: 26.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 451220-2026

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