Speisen-, Getränkeversorgung und Lunchpakete für eine Unterkunftsdependance in München
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Regierung von Oberbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.07.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Verarbeitete Lebensmittel (15894000)
- Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
- Verpflegungsdienste (55520000)
- Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 557578-2026
- Verfahrensnummer
- 11074342-20a2-47a1-8681-5aa9e855b9a4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, beschafft Catering für eine Unterkunftsdependance in der Lotte-Branz-Straße in München. Der Auftrag umfasst die vollwertige Versorgung mit Speisen und Getränken sowie die Lieferung von Lunchpaketen für ein Haupthaus und ein Bettenhaus, in denen Asylbewerber durchschnittlich sechs bis 18 Monate untergebracht sind. Die Angebotsfrist endet am 27. August 2026 um 08:00 Uhr (UTC); einzelne Leistungen können während der Vertragslaufzeit entfallen oder wieder aufgestockt werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in der Lotte-Branz Straße, 80939 München. Die Dependance, bestehend aus einem Haupthaus (Lotte-Branz-Str. 2) und einem Bettenhaus (Lotte-Branz-Straße 9), dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten. Der AG beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern um-zugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in der Lotte-Branz Straße, 80939 München. Die Dependance, bestehend aus einem Haupthaus (Lotte-Branz-Str. 2) und einem Bettenhaus (Lotte-Branz-Straße 9), dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten. Der AG beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern um-zugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Frist: 27.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder beider Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen,prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder beider Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen,prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 16.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 636654-2026
- 12.08.2026Berichtigung 21. Korrektur (vom 31.07.2026): Änderungen der Eröffnung des Bettenhauses, vgl. hierzu lediglich Ziffer 3.16 der Leistungsverzeichnis: ursprünglich datiert auf: 01.04.2027 geändert auf: 01.07.2027 Einhergehend wurden die geschätzten Abnahmemengen unter dem Arbeitsschritt "Produkte/Leistungen" angepasst, die wir bitten zu beachten. 2.Korrektur (vom 10.08.2026): Das Leistungsverzeichnis wurde im Rahmen von Bieterfragen angepasst - hier wurde konkret der "Fettabscheider" aus der Vergabeunterlagen entfernt. Weiterhin wurde die Frist für Bieterfragen von 13.08.2026 bis zum 17.08.2026 um 10:00 Uhr verlängert. Ebenfalls adäquat erfolgte die Verlängerung der Angebotsfrist vom 24.08.2026 auf den 27.08.2026 um 10:00 Uhr.
- 03.08.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 534414-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.