Lieferung und Ausgabe von Bekleidung und Säuglingstextilien in Oberbayern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Regierung von Oberbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.11.2024
- CPV-Codes
- Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 699197-2024
- Verfahrensnummer
- af812580-72bb-40a6-805c-25ca3a601c88
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Regierung von Oberbayern beschafft Kleidung, Schuhe und Textilwaren für Säuglinge sowie deren Ausgabe an untergebrachte Asylbewerber. Die Leistungen sind in der Kurzaufnahme, der zentralen Aufnahmeeinrichtung und Unterkunftsdependancen in Oberbayern zu erbringen. Angebote müssen bis zum 18. Dezember 2024 um 09:00 Uhr eingereicht werden; das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
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Leistungsbeschreibung
Der AN übernimmt die Lieferung und die Ausgabe von Bekleidung (Kleidung und Schuhe) sowie Textilwaren für Säuglinge - im Folgenden Ware genannt - an Asylbewerber, die in der Kurzaufnahme, der ANKER-Einrichtung oder in einer vom AG betriebenen Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern untergebracht sind, gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis zu den vereinbarten Ausgabezeiten. Der AN führt diese Aufgabe flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber in Oberbayern
Der AN übernimmt die Lieferung und die Ausgabe von Bekleidung (Kleidung und Schuhe) sowie Textilwaren für Säuglinge - im Folgenden Ware genannt - an Asylbewerber, die in der Kurzaufnahme, der ANKER-Einrichtung oder in einer vom AG betriebenen Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern untergebracht sind, gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis zu den vereinbarten Ausgabezeiten. Der AN führt diese Aufgabe flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch.
Frist: 18.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Rein nationale Ausschlussgründe : Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16VOB/A ///// Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. ///// Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)wird auf die Ziffer 3 des Dokumentes „01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen (Ausschlusskriterium). Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter sowie ggf. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und reineignungsverleihenden Dritten. ///// Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument"02.03_EigenerklärungVerordnung (EU) 833_2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden (Ausschlusskriterium). Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter. ///// Unternehmensdaten: Das Dokument "02.02_Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), §150aGewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument"02.02_Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder"00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor (Ausschlusskriterium). /////Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "00.04_ErklärungBewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe "sowie ggfs. auch bereits das Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor (Ausschlusskriterium). ///// Das Formblatt "Eigenerklärung Kinderarbeit" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Das Dokument "Abfrage Produkteigenschaften" ist vom Bieter sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber in Oberbayern
- Preis
- 100 %
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Rein nationale Ausschlussgründe : Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16VOB/A ///// Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. ///// Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)wird auf die Ziffer 3 des Dokumentes „01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen (Ausschlusskriterium). Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter sowie ggf. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und reineignungsverleihenden Dritten. ///// Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument"02.03_EigenerklärungVerordnung (EU) 833_2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden (Ausschlusskriterium). Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter. ///// Unternehmensdaten: Das Dokument "02.02_Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), §150aGewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument"02.02_Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder"00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor (Ausschlusskriterium). /////Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "00.04_ErklärungBewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe "sowie ggfs. auch bereits das Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor (Ausschlusskriterium). ///// Das Formblatt "Eigenerklärung Kinderarbeit" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Das Dokument "Abfrage Produkteigenschaften" ist vom Bieter sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 4854-2025
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