Rechenzeit auf externen supraleitenden Quantencomputern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.04.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Zentralrechner (30211000)
  • Computerspeichereinheiten (30233100)
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
193653-2026
Verfahrensnummer
0193e1d0-8c1e-4086-8866-b858150f92b0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Rechenzeit auf externen supraleitenden Quantencomputern. Vorgesehen sind bis zu 610 Stunden zur Erweiterung des bestehenden Quantencomputing-Portfolios und zum Vergleich mit anderen Qubit-Technologien. Die Vereinbarung läuft bis zum 30. Juni 2027; Leistungsort ist die Region Köln. Die Teilnahmefrist endet am 20. April 2026 um 12:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen seiner Quantencomputing-Initiative beschafft das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Quantencomputer basierend auf den folgenden fünf Qubit-Technologien: Ionenfallen, Neutralatome, Photonen, NV-Zentren und Festkörperspins. Zur technologischen Erweiterung des bestehenden Portfolios und um einen unmittelbaren Vergleich zu den bereits beauftragten Systemen zu ermöglichen, soll Rechenzeit auf externen supraleitenden Quantencomputern beschafft werden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung entsprechender Rechenzeiten im Umfang von bis zu 610 Stunden mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2027. Weitergehende Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Rechenzeiten auf supraleitender Quantencomputing-Hardware

    Im Rahmen seiner Quantencomputing-Initiative beschafft das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Quantencomputer basierend auf den folgenden fünf Qubit-Technologien: Ionenfallen, Neutralatome, Photonen, NV-Zentren und Festkörperspins. Zur technologischen Erweiterung des bestehenden Portfolios und um einen unmittelbaren Vergleich zu den bereits beauftragten Systemen zu ermöglichen, soll Rechenzeit auf externen supraleitenden Quantencomputern beschafft werden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung entsprechender Rechenzeiten im Umfang von bis zu 610 Stunden mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2027. Weitergehende Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 124 Abs. 2 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrags bzw. späteren Angebotes und mit diesem vorzulegen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag / Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der späteren Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzel-preise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote zu betreiben.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Rechenzeiten auf supraleitender Quantencomputing-Hardware

Qualität des Konzepts zur Realisierung der Bereitstellung von Rechenzeiten auf supraleitenden Quantencomputern
70 %
Gesamtpreis Rechenzeit über die Vertragslaufzeit und zusätzliche Leistungen
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 124 Abs. 2 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrags bzw. späteren Angebotes und mit diesem vorzulegen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag / Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der späteren Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzel-preise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote zu betreiben.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 500338-2026

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