Rechenzeit auf supraleitenden Quantencomputern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.06.2025
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Zentralrechner (30211000)
- Computerspeichereinheiten (30233100)
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 384325-2025
- Verfahrensnummer
- 83e051fe-38e1-43fa-baaa-3dfbd237376c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beschafft über eine Rahmenvereinbarung Rechenzeit auf externer Hardware mit supraleitenden Quantencomputern. Der Umfang beträgt bis zu 481 Stunden und soll Software- und Anwendungsprojekten der Quantencomputing-Initiative das Testen von Quantenalgorithmen ermöglichen. Der Auftraggeber sitzt in Köln; die Vereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2026, die Teilnahmefrist endet am 14. Juli 2025 um 12:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen seiner Quantencomputing-Initiative beschafft das DLR Quantencomputer basierend auf den folgenden fünf Qubit-Technologien: Ionenfallen, Neutralatome, Photonen, NV-Zentren und Festkörperspins. Da diese Systeme bisher nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen, um den laufenden Software-/Anwendungsprojekten der Quantencomputing-Initiative aktuell die Erprobung entwickelter Quantenalgorithmen zu gewährleisten, soll Rechenzeit auf externer Quantencomputing-Hardware beschafft werden. Zur technologischen Erweiterung des bestehenden Portfolios und um einen unmittelbaren Vergleich zu den bereits beauftragten Systemen zu ermöglichen, soll Rechenzeit auf supraleitenden Quantencomputern beschafft werden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung entsprechender Rechenzeiten im Umfang von bis zu 481 Stunden mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Rechenzeiten auf supraleitender Quantencomputing-Hardware
Im Rahmen seiner Quantencomputing-Initiative beschafft das DLR Quantencomputer basierend auf den folgenden fünf Qubit-Technologien: Ionenfallen, Neutralatome, Photonen, NV-Zentren und Festkörperspins. Da diese Systeme bisher nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen, um den laufenden Software-/Anwendungsprojekten der Quantencomputing-Initiative aktuell die Erprobung entwickelter Quantenalgorithmen zu gewährleisten, soll Rechenzeit auf externer Quantencomputing-Hardware beschafft werden. Zur technologischen Erweiterung des bestehenden Portfolios und um einen unmittelbaren Vergleich zu den bereits beauftragten Systemen zu ermöglichen, soll Rechenzeit auf supraleitenden Quantencomputern beschafft werden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung entsprechender Rechenzeiten im Umfang von bis zu 481 Stunden mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 124 Abs. 2 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrags bzw. späteren Angebotes und mit diesem vorzulegen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag / Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der späteren Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzel-preise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote zu betreiben.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Rechenzeiten auf supraleitender Quantencomputing-Hardware
- Qualität des Konzepts zur Realisierung der Bereitstellung von Rechenzeiten auf supraleitenden Quantencomputern
- 70 %
- Preis Rechenzeit pro Minute
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters ergeben sich aus § 124 Abs. 2 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt. Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrags bzw. späteren Angebotes und mit diesem vorzulegen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag / Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der späteren Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzel-preise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote zu betreiben.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 97173-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.