Rahmenverträge für Frischbackwaren, Getränke sowie Kaffee und Kakao
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 12
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.09.2025
- CPV-Codes
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- Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse (15000000)
- Brotwaren, zubereitete Brotwaren und Gebäck (15810000)
- Brotwaren (15811000)
- Kakao (15841000)
- Teigwaren (15850000)
- Kaffee, Tee und zugehörige Produkte (15860000)
- Alkoholische Getränke (15911000)
- Alkoholfreie Getränke (15980000)
- Erfrischungsgetränke (15982000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 618484-2025
- Verfahrensnummer
- 59291708-e3bf-4779-b86f-eed1568cfcfc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) beschafft im Rahmen mehrerer Rahmenverträge frische Backwaren, Getränke sowie Kaffee und Kakao für seine Kantinen. Die Lieferungen sind für die Standorte Köln-Porz, Bonn, Oberpfaffenhofen, Stuttgart, Göttingen, Lampoldshausen und Braunschweig vorgesehen; die Kantinen produzieren dort jährlich etwa 542.500 Essen und bieten zusätzlich Konferenz- und Cateringservices an. Je Fach- oder Gebietslos ist eine Vertragslaufzeit von 365 Tagen vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2025 um 8:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Die Kantinen des DLR produzieren im Jahr ca. 542500 Essen und versorgen damit Mitarbeiter/innen und Gäste. Neben der Speiseversorgung bieten die Kantinen auch einen Konferenz- sowie Cateringservice für Veranstaltungen an. Das DLR beabsichtigt, mehrere Rahmenverträge für die Lieferung von Lebensmitteln an die DLR Kantinen an den Standorten: • Köln-Porz • Bonn • Oberpfaffenhofen • Stuttgart • Göttingen • Lampoldshausen • Braunschweig abzuschließen. Das gegenständliche Verfahren betrifft die Beschaffung von Frischbackwaren und Getränken (nähere Informationen entnehmen Sie den Blankett Unterlagen). Die Lose 1 bis 10 wurden zu einem früheren Zeitpunkt bereits erfolgreich beauftragt. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Fach- und Gebietslosen: Lose Bezeichnung 11.1 Backwaren frisch Köln/Bonn 11.2 Backwaren frisch Oberpfaffenhofen 11.3 Backwaren frisch Stuttgart 11.4 Backwaren frisch Göttingen 11.5 Backwaren frisch Lampoldshausen 12.1 HW Getränke Köln/Bonn 12.2 HW Getränke Oberpfaffenhofen 12.3 HW Getränke Stuttgart 12.4 HW Getränke Göttingen 12.5 HW Getränke Lampoldshausen 12.6 HW Getränke Braunschweig 14 Kaffee, Kakao Angebote sind möglich für ein, mehrere oder alle Lose. Für das Los 14 werden keine Gebietslose gebildet. Hier ist die Leistung für alle genannten Standorte zu erbringen und an alle Standorte zu liefern. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los mit einem Rahmenvertragspartner eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lebensmitteln bzw. Getränken abzuschließen. Weitere Informationen entnehmen Sie den übrigen Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung in der Unterlage 40 Vertragsunterlagen Teil I und Teil II. Die Anschriften entnehmen Sie der Unterlage 42 Standortinformationen 2024.
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Leistungen nach Losen (12)
LOT-0001 · 11.1 Backwaren frisch Köln/Bonn
Gegenstand des Loses 11.1 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an die Standorte des DLR in Köln und Bonn. . Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59b Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.1.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · 11.2 Backwaren frisch Oberpfaffenhofen
Gegenstand des Loses 11.2 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an den Standort des DLR in Oberpfaffenhofen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59c Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.2.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · 11.3 Backwaren frisch Stuttgart
Gegenstand des Loses 11.3 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an den Standort des DLR in Stuttgart. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59d Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.3.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · 11.4 Backwaren frisch Göttingen
Gegenstand des Loses 11.4 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an den Standort des DLR in Göttingen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59e Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.4.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · 11.5 Backwaren frisch Lampoldshausen
Gegenstand des Loses 11.5 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von frischen Backwaren an den Standort des DLR in Lampoldshausen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59f Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 11.5.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · 12.1 HW Getränke Köln/Bonn
Gegenstand des Loses 12.1 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an die Standorte des DLR in Köln und Bonn. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59g Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.1.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · 12.2 HW Getränke Oberpfaffenhofen
Gegenstand des Loses 12.2 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Oberpfaffenhofen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59h Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.2.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · 12.3 HW Getränke Stuttgart
Gegenstand des Loses 12.3 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Stuttgart. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59i Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.3.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · 12.4 HW Getränke Göttingen
Gegenstand des Loses 12.4 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Göttingen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59j Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.4.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · 12.5 HW Getränke Lampoldshausen
Gegenstand des Loses 12.5 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Lampoldshausen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59k Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.5.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · 12.6 HW Getränke Braunschweig
Gegenstand des Loses 12.6 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Getränken an den Standort des DLR in Braunschweig. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59l Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 12.6.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · 14 Kaffee, Kakao
Gegenstand des Loses 14 ist ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Kaffee und Kakao an die Standorte des DLR in • Köln-Porz • Bonn • Oberpfaffenhofen • Stuttgart • Göttingen • Lampoldshausen • Braunschweig Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Inhalte beachten Sie die Vergabeunterlagen und insbesondere die Unterlage 59m Leistungsverzeichnis (Blankett) Los 14
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber wird das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß § 125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bieters treffen. Ferner wird der Auftraggeber prüfen, ob Gründe für einen Ausschluss nach§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) eingehalten werden, nicht gegen die Vorgaben Verordnung (EU) 2022/576 des Rates verstoßen wurde und die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 LkSG nicht vorliegen. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer I. 1.) erbracht. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu § 19 Abs. 1 MiLoG. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung in Anlage 58 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG erbracht. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung in Anlage 57 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erbracht. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu Art. 5 k) der v Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates. Der Nachweis wird durch die Eigenerklärung in Anlage 60 BMWK erbracht. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu § 22 LkSG. Der Nachweis wird durch die Eigenerklärung in Anlage 61 Eigenerklärung 22 LkSG erbracht. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung aller Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern und / oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen zu betreiben. Hierfür wird der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Es gelten die Festsetzungen in § 56 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung aller Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern und / oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen zu betreiben. Hierfür wird der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Es gelten die Festsetzungen in § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 11.1 Backwaren frisch Köln/Bonn
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0002 · 11.2 Backwaren frisch Oberpfaffenhofen
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0003 · 11.3 Backwaren frisch Stuttgart
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0004 · 11.4 Backwaren frisch Göttingen
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0005 · 11.5 Backwaren frisch Lampoldshausen
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0006 · 12.1 HW Getränke Köln/Bonn
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0007 · 12.2 HW Getränke Oberpfaffenhofen
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0008 · 12.3 HW Getränke Stuttgart
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0009 · 12.4 HW Getränke Göttingen
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0010 · 12.5 HW Getränke Lampoldshausen
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0011 · 12.6 HW Getränke Braunschweig
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
LOT-0012 · 14 Kaffee, Kakao
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bieter mindestens 90 % der Positionen gemäß Blankett abdeckt. Werden weniger Positionen angeboten, wird das Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett unter der Spalte A aufgeführten Positionen (die in verschiedene Kategorien gegliedert sind) angeboten werden müssen. Einer Position ist immer ein Artikel zugeordnet, daher müssen auch pro Los mindestens 90 % der im jeweiligen Blankett aufgeführten Artikel angeboten werden. Eine kategoriespezifische Anwendung der 90 %-Schwelle (z.B. mindestens 90 % der unter Kategorie 10 gelisteten Artikel müssen angeboten werden) findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt sodann für jedes Los ausschließlich nach dem Preis. Dabei wird der Preis aus der Summe der Preise pro Einheit berechnet. Für alle Produkte, die keine Preisangabe enthalten wird der jeweils höchste Wettbewerbspreis aller bisher gültigen Angebote zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote bei der Wertung zugrunde gelegt, sodass im Ergebnis nur vollständige Angebote mit kompletten Preisangaben bewertet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt. Durch Zuschlag auf ein solches Angebot kommt der Vertrag mit allen Produkten des jeweiligen Loses zustande, wenngleich ohne die für das betroffene Produkt fehlenden Produktpreise. Der Zuschlag für ein Los wird auf das erste Angebote mit den günstigsten auskömmlichen Preisen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie nur den Vergabeunterlagen.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftraggeber wird das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß § 125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bieters treffen. Ferner wird der Auftraggeber prüfen, ob Gründe für einen Ausschluss nach§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) eingehalten werden, nicht gegen die Vorgaben Verordnung (EU) 2022/576 des Rates verstoßen wurde und die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 LkSG nicht vorliegen. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer I. 1.) erbracht. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu § 19 Abs. 1 MiLoG. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung in Anlage 58 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG erbracht. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung in Anlage 57 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erbracht. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu Art. 5 k) der v Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates. Der Nachweis wird durch die Eigenerklärung in Anlage 60 BMWK erbracht. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu § 22 LkSG. Der Nachweis wird durch die Eigenerklärung in Anlage 61 Eigenerklärung 22 LkSG erbracht. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung aller Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern und / oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen zu betreiben. Hierfür wird der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Es gelten die Festsetzungen in § 56 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung aller Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern und / oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen zu betreiben. Hierfür wird der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Es gelten die Festsetzungen in § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 778952-2025
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