Rahmenvereinbarung Anmietung Hubarbeitsbühnen für Baureferat Gartenbau
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3 · München, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Landeshauptstadt München vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen für das Baureferat, Bereich Gartenbau. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: Standard-Lkw-Hubarbeitsbühnen, Teleskop-Hebebühnen mit Raupenantrieb und selbstfahrende Teleskop-Hebebühnen in verschiedenen Gewichtsklassen und Standhöhen ohne Bedienpersonal. Der Bedarf variiert je nach Jahreszeit, insbesondere in den Monaten Oktober bis Februar, mit unterschiedlichen Mietzeiträumen. Bewertungskriterium ist ausschließlich der Preis.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Hubarbeitsbühnen für das Baureferat HA Gartenbau
Qualifikation
Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung. Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Lose
3 LoseLos 1: Anmietung von Standard - Lkw-Hubarbeitsbühnen - mit und ohne Korbarm in verschiedenen Gewichtsklassen und Standhöhen - ohne Bedienpersonal Details s. Vergabeunterlagen
Los 2: Anmietung von Teleskop-Hebebühnen mit Raupenantrieb - in verschiedenen Gewichtsklassen und Standhöhen - ohne Bedienpersonal Details s. Vergabeunterlagen
Los 3: Anmietung von selbstfahrenden Teleskop-Hebebühnen - in verschiedenen Gewichtsklassen und Standhöhen - ohne Bedienpersonal Details s. Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Während der Vertragslaufzeit wird eine unterschiedliche Anzahl und Art an Hubarbeitsbühnen zu verschiedenen Zeitpunkten (insbesondere im Oktober bis Februar) und unterschiedlichen Mietzeiträumen benötigt, die bei den Vertragspartnern angemietet werden sollen. Alle Mietgeräte werden ausschließlich mit eigenem städtischen oder vom Baureferat HA Gartenbau beauftragten Personal bedient. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Bieterkreisermittlung für eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern), die die folgenden Kriterien erfüllen: - Das Angebot ist gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wertbar - Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen werden uneingeschränkt erfüllt - Mindestens ein Mietpreis für ein Mietgerät wurde in einem Los eingetragen Es wird um Beachtung gebeten, dass während der Vertragslaufzeit keine Preiserhöhungen mehr möglich sind. Deshalb sind ggfs. erforderliche Preiserhöhungen bereits im Angebot zu berücksichtigen. Die Landeshauptstadt München, Vergabestelle 1, schließt die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern) ab, um der Bedarfsstelle eine möglichst gute Verfügbarkeit an Mietgeräten zu den benötigten Mietzeiten zu bieten. Die Zuschlagserteilung für die konkreten Einzelaufträge (Abrufauftrag) während der gesamten Vertragslaufzeit erfolgt wie folgt: - Der konkrete Bedarf wird über die gesamte Vertragslaufzeit direkt durch die Dienst-/ Bedarfsstellen des Baureferats HA Gartenbau bei den Vertragspartnern abgerufen - Es erhält - getrennt nach Losen - jeweils der Vertragspartner des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzelauftrag, der für diesen den niedrigsten Preis angeboten hat und den Mietgegenstand im erforderlichen Mietzeitraum zur Verfügung stellen kann. - Steht bei diesem der Mietgegenstand nicht zur Verfügung, erhält der nächstgünstigere Vertragspartner den Zuschlag usw. - Die Ermittlung des für den Einzelauftrag günstigsten Preises erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Preise und Konditionen. - Die Bedarfsstellen des Baureferats HA Gartenbau fragen vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax die Verfügbarkeit des benötigten Mietgegenstandes beim Vertragspartner ab. Der jeweilige Vertragspartner muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag verbindlich mitteilen, ob für den angefragten Einzelauftrag entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Stehen keine Kapazitäten zur Verfügung, ist dies vom jeweiligen Vertragspartner per E-Mail oder Fax zu bestätigen. Bei negativer oder ausbleibender Rückmeldung innerhalb der genannten Frist wird bei dem in der Reihenfolge nächstplatzierten Vertragspartner in gleicher Weise angefragt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt dann ausschließlich in Schriftform.
- price100%
Während der Vertragslaufzeit wird eine unterschiedliche Anzahl und Art an Hubarbeitsbühnen zu verschiedenen Zeitpunkten (insbesondere im Oktober bis Februar) und unterschiedlichen Mietzeiträumen benötigt, die bei den Vertragspartnern angemietet werden sollen. Alle Mietgeräte werden ausschließlich mit eigenem städtischen oder vom Baureferat HA Gartenbau beauftragten Personal bedient. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Bieterkreisermittlung für eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern), die die folgenden Kriterien erfüllen: - Das Angebot ist gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wertbar - Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen werden uneingeschränkt erfüllt - Mindestens ein Mietpreis für ein Mietgerät wurde in einem Los eingetragen Es wird um Beachtung gebeten, dass während der Vertragslaufzeit keine Preiserhöhungen mehr möglich sind. Deshalb sind ggfs. erforderliche Preiserhöhungen bereits im Angebot zu berücksichtigen. Die Landeshauptstadt München, Vergabestelle 1, schließt die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern) ab, um der Bedarfsstelle eine möglichst gute Verfügbarkeit an Mietgeräten zu den benötigten Mietzeiten zu bieten. Die Zuschlagserteilung für die konkreten Einzelaufträge (Abrufauftrag) während der gesamten Vertragslaufzeit erfolgt wie folgt: - Der konkrete Bedarf wird über die gesamte Vertragslaufzeit direkt durch die Dienst-/ Bedarfsstellen des Baureferats HA Gartenbau bei den Vertragspartnern abgerufen - Es erhält - getrennt nach Losen - jeweils der Vertragspartner des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzelauftrag, der für diesen den niedrigsten Preis angeboten hat und den Mietgegenstand im erforderlichen Mietzeitraum zur Verfügung stellen kann. - Steht bei diesem der Mietgegenstand nicht zur Verfügung, erhält der nächstgünstigere Vertragspartner den Zuschlag usw. - Die Ermittlung des für den Einzelauftrag günstigsten Preises erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Preise und Konditionen. - Die Bedarfsstellen des Baureferats HA Gartenbau fragen vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax die Verfügbarkeit des benötigten Mietgegenstandes beim Vertragspartner ab. Der jeweilige Vertragspartner muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag verbindlich mitteilen, ob für den angefragten Einzelauftrag entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Stehen keine Kapazitäten zur Verfügung, ist dies vom jeweiligen Vertragspartner per E-Mail oder Fax zu bestätigen. Bei negativer oder ausbleibender Rückmeldung innerhalb der genannten Frist wird bei dem in der Reihenfolge nächstplatzierten Vertragspartner in gleicher Weise angefragt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt dann ausschließlich in Schriftform.
- price100%
Während der Vertragslaufzeit wird eine unterschiedliche Anzahl und Art an Hubarbeitsbühnen zu verschiedenen Zeitpunkten (insbesondere im Oktober bis Februar) und unterschiedlichen Mietzeiträumen benötigt, die bei den Vertragspartnern angemietet werden sollen. Alle Mietgeräte werden ausschließlich mit eigenem städtischen oder vom Baureferat HA Gartenbau beauftragten Personal bedient. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Bieterkreisermittlung für eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern), die die folgenden Kriterien erfüllen: - Das Angebot ist gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wertbar - Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen werden uneingeschränkt erfüllt - Mindestens ein Mietpreis für ein Mietgerät wurde in einem Los eingetragen Es wird um Beachtung gebeten, dass während der Vertragslaufzeit keine Preiserhöhungen mehr möglich sind. Deshalb sind ggfs. erforderliche Preiserhöhungen bereits im Angebot zu berücksichtigen. Die Landeshauptstadt München, Vergabestelle 1, schließt die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern) ab, um der Bedarfsstelle eine möglichst gute Verfügbarkeit an Mietgeräten zu den benötigten Mietzeiten zu bieten. Die Zuschlagserteilung für die konkreten Einzelaufträge (Abrufauftrag) während der gesamten Vertragslaufzeit erfolgt wie folgt: - Der konkrete Bedarf wird über die gesamte Vertragslaufzeit direkt durch die Dienst-/ Bedarfsstellen des Baureferats HA Gartenbau bei den Vertragspartnern abgerufen - Es erhält - getrennt nach Losen - jeweils der Vertragspartner des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzelauftrag, der für diesen den niedrigsten Preis angeboten hat und den Mietgegenstand im erforderlichen Mietzeitraum zur Verfügung stellen kann. - Steht bei diesem der Mietgegenstand nicht zur Verfügung, erhält der nächstgünstigere Vertragspartner den Zuschlag usw. - Die Ermittlung des für den Einzelauftrag günstigsten Preises erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Preise und Konditionen. - Die Bedarfsstellen des Baureferats HA Gartenbau fragen vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax die Verfügbarkeit des benötigten Mietgegenstandes beim Vertragspartner ab. Der jeweilige Vertragspartner muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag verbindlich mitteilen, ob für den angefragten Einzelauftrag entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Stehen keine Kapazitäten zur Verfügung, ist dies vom jeweiligen Vertragspartner per E-Mail oder Fax zu bestätigen. Bei negativer oder ausbleibender Rückmeldung innerhalb der genannten Frist wird bei dem in der Reihenfolge nächstplatzierten Vertragspartner in gleicher Weise angefragt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt dann ausschließlich in Schriftform.