Rahmenvertrag zur Miete und Betreuung von Druckern und Multifunktionssystemen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- CPV-Codes
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- Drucker und Plotter (30232100)
- Computer-Fachdienste (72590000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 695188-2026
- Verfahrensnummer
- 50426675-6c4b-4a2b-bd9f-ca1864d70cbd
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg beschafft für seine Einrichtungen Drucker und Multifunktionssysteme zur Miete, einschließlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung und Fullservice. Die Systeme verteilen sich auf etwa 74 Standorte; derzeit betreibt der Landkreis rund 507 Geräte. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Miete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Einweisung, Fullservice
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme
Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg verteilt. Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 507 Drucker und Multifunktionssysteme in einer konsolidierten Struktur Derzeit liegt das Seitenvolumen im Format DIN A4 bei den Druckern über alle Standorte hinweg bei den SW-Seiten bei ca. 82,5 Mio. Seiten und im Farbbereich bei ca. 12,7 Mio. Seiten in 60 Monaten. Es soll im Rahmen des nun angesetzten Konzeptionierungs- und Ausschreibungsprojektes eine Konsolidierung und Optimierung des Paper-Outputs erfolgen. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Beschaffung, Miete, Lieferung, Inbetriebnahme und den Fullservice von Druckern und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zu § 123 GWB erkläre/n ich/wir: Weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), bin/sind in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden; zudem wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese fi-nanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen - meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben können. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung dienen, zu verlangen und einzuholen. -
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme
- Sämtliche Gesamtpreise netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste Angebotspreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Angebotspreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Angebotspreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 40 % gewichtet.
- 40 %
- Technische Werte Die Punktewerte werden für die genannten Einzelkriterien siehe Vergabeunterlagen Pos. 2.4. der Anlage 2 vergeben. Die Punktevergabe pro Kriterium des Leistungsverzeichnisses richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an dieses Kriterium. Anforderungen schlecht erfüllt 1 Punkte Anforderungen sind erfüllt 5 Punkte Anforderungen sind übertroffen oder die Funktionalität geht deutlich über die Mindestanforderungen hinaus, wenn kein Zielwert angegeben ist 7 Punkte
- 40 %
- Stromverbrauchskosten Die Gesamtpreise der Stromverbrauchskosten netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste Gesamtpreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Gesamtpreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Gesamtpreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 20 % gewichtet.
- 20 %
Vergabeunterlagen
13 Dateien laut Portal · Stand 08.10.2026| Vertragsbedingungen | - | |
| Sonstiges | 91 KB | |
| Sonstiges | 34 KB | |
| Sonstiges | 31 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 547 KB | |
| Formular | 186 KB | |
| Formular | 85 KB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Formular | 62 KB | |
| Sonstiges | 526 KB | |
| Anschreiben | 182 KB | |
| Vertragsbedingungen | 139 KB | |
| Formular | 156 KB |
Anforderungen
Zu § 123 GWB erkläre/n ich/wir: Weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), bin/sind in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden; zudem wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese fi-nanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen - meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben können. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung dienen, zu verlangen und einzuholen. -
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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