Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Rahmenvertrag zur Miete und Betreuung von Druckern und Multifunktionssystemen

Status
Offen
Angebotsfrist
10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Drucker und Plotter (30232100)
  • Computer-Fachdienste (72590000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
695188-2026
Verfahrensnummer
50426675-6c4b-4a2b-bd9f-ca1864d70cbd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 13 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg beschafft für seine Einrichtungen Drucker und Multifunktionssysteme zur Miete, einschließlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung und Fullservice. Die Systeme verteilen sich auf etwa 74 Standorte; derzeit betreibt der Landkreis rund 507 Geräte. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Miete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Einweisung, Fullservice

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme

    Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg verteilt. Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 507 Drucker und Multifunktionssysteme in einer konsolidierten Struktur Derzeit liegt das Seitenvolumen im Format DIN A4 bei den Druckern über alle Standorte hinweg bei den SW-Seiten bei ca. 82,5 Mio. Seiten und im Farbbereich bei ca. 12,7 Mio. Seiten in 60 Monaten. Es soll im Rahmen des nun angesetzten Konzeptionierungs- und Ausschreibungsprojektes eine Konsolidierung und Optimierung des Paper-Outputs erfolgen. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Beschaffung, Miete, Lieferung, Inbetriebnahme und den Fullservice von Druckern und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg.

    Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zu § 123 GWB erkläre/n ich/wir: Weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), bin/sind in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden; zudem wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese fi-nanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen - meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben können. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung dienen, zu verlangen und einzuholen. -

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme

Sämtliche Gesamtpreise netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste Angebotspreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Angebotspreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Angebotspreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 40 % gewichtet.
40 %
Technische Werte Die Punktewerte werden für die genannten Einzelkriterien siehe Vergabeunterlagen Pos. 2.4. der Anlage 2 vergeben. Die Punktevergabe pro Kriterium des Leistungsverzeichnisses richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an dieses Kriterium. Anforderungen schlecht erfüllt 1 Punkte Anforderungen sind erfüllt 5 Punkte Anforderungen sind übertroffen oder die Funktionalität geht deutlich über die Mindestanforderungen hinaus, wenn kein Zielwert angegeben ist 7 Punkte
40 %
Stromverbrauchskosten Die Gesamtpreise der Stromverbrauchskosten netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste Gesamtpreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Gesamtpreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Gesamtpreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 20 % gewichtet.
20 %

Vergabeunterlagen

13 Dateien laut Portal · Stand 08.10.2026
Anhang 1 zu Anlage 1 - Verpflichtungserklaerung_Tariftreue,17.06.2026.pdfVertragsbedingungen -
Anlage 1 - Eignung V1.1.docxSonstiges91 KB
Anlage 2 - Technische Anforderungen V1.2.xlsxSonstiges34 KB
Anlage 3 - Preisblatt V1.3.xlsxSonstiges31 KB
Verfahrensbedingungen inkl. LV V1.3.pdfLVLeistungsverzeichnis547 KB
VHB 124_LD Eigenerklärung zur Eignung V1.0.pdfFormular186 KB
VHB 234 Erklärung Bietergemeinschaft V1.0.pdfFormular85 KB
VHB 235 Nachunternehmensleistungen V1.0.pdfSonstiges66 KB
VHB 236 Verpflichtungserklärung Nachunternehmen.pdfFormular62 KB
VHB 630_EU Aufforderung \u0026 Angebot Multifunktionssysteme V1.0.pdfSonstiges526 KB
VHB 633 Angebotsschreiben.pdfAnschreiben182 KB
VHB 634 a Weitere besondere Vertragsbedingungen nach HVTG zu Formblatt 634 .pdfVertragsbedingungen139 KB
VHB L 127_Erklaerung_bezug_russland V1.0.pdfFormular156 KB

Anforderungen

Zu § 123 GWB erkläre/n ich/wir: Weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), bin/sind in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden; zudem wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese fi-nanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen - meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben können. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung dienen, zu verlangen und einzuholen. -

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.