Anmietung digitaler Druck- und Kopiersysteme für öffentliche Schulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.07.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 502.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Landshut
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- CPV-Codes
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- Fotokopierer (30121100)
- Laserdrucker (30232110)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 465221-2026
- Verfahrensnummer
- 5729156e-85fd-4066-a730-30a63239c698
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Landshut, vertreten durch das Schulverwaltungsamt, beschafft digitale und netzwerkfähige Druck- und Kopiersysteme für ihre öffentlichen Schulen. Vorgesehen ist ein Managed-Print-Service-Vertrag einschließlich Anmietung und Service als Ersatz für auslaufende Verträge an den Schulstandorten in Landshut. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate; der geschätzte Auftragswert liegt bei 502.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 15. Juli 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Landshut (Schulverwaltungsamt) plant die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für die auslaufenden Leasing-/ Miet- und Serviceverträge an den entsprechenden Schulstandorten für eine Laufzeit von 60 Monaten. Die Stadt Landshut wird mit dem Auftragnehmer, welcher den Zuschlag erhält, einen Managed-Print-Service-Vertrag über Druck- und Kopiersysteme schließen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Druck- und Kopiersysteme für die öffentlichen Schulen der Stadt Landshut
Die Stadt Landshut (Schulverwaltungsamt) plant die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für die auslaufenden Leasing-/ Miet- und Serviceverträge an den entsprechenden Schulstandorten für eine Laufzeit von 60 Monaten. Die Stadt Landshut wird mit dem Auftragnehmer, welcher den Zuschlag erhält, einen Managed-Print-Service-Vertrag über Druck- und Kopiersysteme schließen.
Frist: 15.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB VI 1.0. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht ausschlaggebend. Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die alle Mindestanforderungen (AKriterien) erfüllen. Sind A-Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllt wird das Angebot ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot wird gemäß folgender Formel ermittelt: Z = L / P Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungs- * Gewichtungspunkte) P = Preis (Euro) Das Kriterium Preis (P) setzt sich zusammen aus: • Preisblatt Gesamtsumme Wertungssumme I+II (brutto) Link: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6102b20a-e035-4e4b-bf88-567868f342d4/awardcriteria
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 550986-2026
- 07.07.2026Berichtigung 2Hinweis zur Änderung der Vergabeunterlagen vom 12.06.2026 Im Rahmen der Beantwortung der Bieterfrage zu Ziffer 1.1 (Anlage Leistungsklassen) wurde ein redaktioneller Fehler in der Anlage "Leistungsklassen" festgestellt und korrigiert. Die berichtigte Fassung wurde als Anlage "Leistungsklassen_V1" den Vergabeunterlagen hinzugefügt und ersetzt die bisherige Fassung. Wir bitten die Bieter, für die Angebotserstellung ausschließlich die Anlage "Leistungsklassen_V1" zu verwenden und diese mit dem Angebot einzureichen. Die Angebotsfrist bleibt von dieser Änderung unberührt. --------- Hinweis zur Änderung der Vergabeunterlagen vom 16.06.2026 Im Rahmen der Beantwortung der Bieterfrage zu Ziffer 1 (Anlage Leistungsklassen) wurde ein Wert in der Anlage "Leistungsklassen_V1" angepasst. Die berichtigte Fassung wurde als Anlage "Leistungsklassen_V2" den Vergabeunterlagen hinzugefügt und ersetzt die bisherige Fassung. Wir bitten die Bieter, für die Angebotserstellung ausschließlich die Anlage "Leistungsklassen_V2" zu verwenden und diese mit dem Angebot einzureichen. Die Angebotsfrist bleibt von dieser Änderung unberührt. -------------- Hinweis zur Änderung der Vergabeunterlagen vom 06.07.2026 Aufgrund der verspäteten Beantwortung von Bieterfragen verlängern wir die Angebotsfrist im oben genannten Vergabeverfahren wie folgt: Neue Angebotsfrist: 15.07.2026, 23:59 Uhr Die Bindefrist bleibt hiervon unberührt und unverändert bestehen. Alle übrigen Bestimmungen der Vergabeunterlagen bleiben unverändert gültig.
- 17.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 415428-2026
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