Mietweise Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.12.2025
- CPV-Codes
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- Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte (30121000)
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- Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten (50313000)
- Reparatur von Fotokopiergeräten (50313100)
- Wartung von Fotokopiergeräten (50313200)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 800686-2025
- Verfahrensnummer
- 13fe2ec1-3624-4418-a665-1b45a2c435fd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH beschafft im Rahmen einer Mietvereinbarung Arbeitsplatz- und Flurdrucker für ihren Bedarf in Leverkusen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über voraussichtlich 215 Drucksysteme bei einer Laufzeit von 720 Tagen. Angebote können bis zum 18. Dezember 2025 um 11:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern. Der ausgeschriebene Auftrag ist ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB, denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung liegt auf der mietweisen Überlas-sung der Drucksysteme (Arbeitsplatz- und Flurdrucker). Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 215 Drucksysteme bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Für sämtliche auf dieser Rah-menvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstab-nahmegrenze von 1075 Drucksystemen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenver-einbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Glei-ches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung be-steht nicht. Die Auftraggeberin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmen-vereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. Die Auftraggeberin ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Frist: 18.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
- (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der Auftraggeberin im Preisblatt angegebenen Mengen. (3.) Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (gelb unterlegt) zu befüllen. Das Preisblatt errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis). (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 60 Punkten. Alle weiteren Angebote wer-den im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 60 Punkte dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis.
- 60 %
- (1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 09 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Unterlagen vorzu-legen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert wer-den. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben oder bei unvollständiger Angabe zu einer Person erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (5.) In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Ausstattung: 15 % (= 15 Punkte) - Service: 15 % (= 15 Punkte) (6.) Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit über-durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen er-warten. 07,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. (7.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält / erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hie-ran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (8.) Für jedes Unterkriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Unterkriterium nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
- 30 %
- (1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Energieeffizienz zieht die Auftraggeberin Ihre Angaben auf dem Vordruck 01a: Energieeffizienz heran. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 01a unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Unterlagen vor-zulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert wer-den. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben oder bei unvollständiger Angabe zu einer Person erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Der Vordruck 01a darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (5.) Die Angaben im Vordruck 01a: Energieeffizienz werden anhand der folgende Bewertungsmethode bewertet: 10,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit über-durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen er-warten. 07,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. (6.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält / erhalten die entsprechend der vorgegebenen Gewichtung vorgesehene Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (7.) Es sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
- 10 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
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Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 117385-2026
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