Rahmenvertrag für landschaftspflegerische Begleitplanung an Bundesautobahnen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.05.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 4.205.754 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.03.2024
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 188957-2024
- Verfahrensnummer
- 45c1f5f4-abee-40ec-9b57-d8400e7806dd
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beschafft einen Rahmenvertrag für Umweltplanungen zu Aus-, Um- und Neubauvorhaben an Bundesautobahnen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem landschaftspflegerische Begleitpläne, Biotopkartierungen, Vorprüfungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Building Information Modeling (BIM), Beiträge zum Artenschutz sowie Prüfungen zum Schutz von Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten. Vorgesehen sind Leistungen für 48 Projekte im Autobahnnetz der Niederlassung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über den Zeitraum 2024 bis 2028; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 4,21 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen inklusive der UVP-Vorprüfung, der Biotopkartierung, der BIM-Leistungen, des Artenschutzbeitrags und der FFH-/SPA-Verträglichkeitsprüfung für Aus-, Um- und Neubauvorhaben an Bundesautobahnen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) einschl. Besondere Leistungen (Biotopkartierung, UVP-Vorprüfung, BIM, ASB, FFH-/SPA-VP) 2024-2028
Die Niederlassung Ost der Autobahn GmbH des Bundes plant, baut und unterhält alle Autobahnen inklusive Nebenanlagen innerhalb der Bundesländer Sachsen (bis auf ein Teilstück der BAB 72), Sachsen-Anhalt und Thüringen (bis auf ein Teilstück der BAB 4 und BAB 9). Innerhalb des Streckennetzes der Niederlassung sind in den kommenden 4 Jahren 48 Um-, Aus- und Neubauprojekte für bewirtschaftete PWC-Anlagen, Tank- und Rastanlagen (T&R), Neubau von Lärmschutzanlagen, Neubau, Erweiterung und Unterhaltungsmaßnahmen für Straßenentwässerung inklusive Retentions- und Behandlungsanlagen sowie Brückenersatzneubauten geplant. Im Rahmen der geplanten Vorhaben sind Landschaftspflegerische Begleitpläne inklusive Artenschutzbeiträge (ASB), UVP-Vorprüfung und wenn notwendig FFH- und SPA- Vorprüfungen bzw. Verträglichkeitsprüfungen zu erarbeiten. Des Weiteren ist im Rahmen der Erarbeitung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung eine Biotopkartierung nach Bundeskompensationsverordnung (BKompV) durchzuführen und die Daten sind, falls es für das Vorhaben erforderlich ist, für die weitere Bearbeitung als BIM-fähige Unterlagen zu erstellen. Die Ergebnisse der Faunistischen Sonderuntersuchungen (FSU), des Artenschutzbeitrages (ASB) und ggf. die Ergebnisse der FFH- und SPA-Vorprüfungen und -Verträglichkeitsprüfungen sind in den LBP einzuarbeiten bzw. müssen in diesem Berücksichtigung finden. Maßgeblich sind folgende Leistungen für den Landschaftspflegerischen Begleitplan zu erbringen: ▪ Grundleistungen Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI (sh. Leistungsbeschreibung/Leistungstext im Preisblatt i.V.m. Anlage B06 (HVA F-StB LBP Teil B-C)): o Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs o Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen o Vorläufige Fassung o Abgestimmte Fassung ▪ Besondere Leistungen: o UVP-Vorprüfung (Vorlage gem. Vorgabe AG, sh. Anlage B 04) o Biotoptypenkartierung gemäß BKompV o Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen (sh. Leistungsbeschreibung/Leistungstext im Preisblatt i.V.m. Anlage B07 (HVA F-StB ASB Teil C)) o Erstellen von Unterlagen im Rahmen von Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (sh. Leistungsbeschreibung/Leistungstext im Preisblatt i.V.m. Anlage B08 (HVA F-StB FFH-VP Teil C)) o Leistungen zur Erstellung eines BIM-Fachmodells - Einrichtung der Planung nach BIM - AwF010: Erstellung eines Bestands- und Umgebungsmodells - Modellbasierte Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans - AwF: 100. Modellbasierte Kosten- und Mengenermittlung - Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) für das BIM-Fachmodell der Autobahn GmbH des Bundes wird kontinuierlich weiterentwickelt und fortgeschrie- ben. Die Anwendungsfällen können projektspezifisch verändert oder durch weitere Anwendungsfälle ergänzt werden. Zum besseren Verständnis liegt der Ausschrei- bungsunterlage ein aktuelles Beispiel Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) bei, in dem die Anwendungsfälle beschrieben sind. Vorhabenbezogen werden vom vorgenannten Leistungsspektrum in der Regel nur die jeweils projektspezifischen Leistungsteile bzw. Leistungsmengen auszuführen sein. Der AG wird im Vorfeld eines Projektes immer drei AN (gemäß Rotationsprinzip) zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen eines Miniwettbewerbs auffordern. In dieser Angebotsaufforderung wird der projektspezifische Leistungsumfang durch den AG definiert.
Frist: 07.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
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LOT-0000 · Rahmenvertrag über landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) einschl. Besondere Leistungen (Biotopkartierung, UVP-Vorprüfung, BIM, ASB, FFH-/SPA-VP) 2024-2028
- Qualität
- 70 %
- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 346326-2024
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