Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke an Bundesautobahnen

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2027, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
746527-2026
Verfahrensnummer
50f82209-6177-4fb2-ab2a-de2836c67a0b

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes beschafft über einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke. Dazu gehören Brücken, Verkehrszeichenbrücken, Stützwände und Lärmschutzwände in mehreren Regionen Deutschlands; die konkreten Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung. Angebote können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 01 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für ABW bis 50 m Länge und Standard-ÜBW . Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 02 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für große ABW. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 03 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für große ÜBW sowie A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 04 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Verkehrszeichenbrücken. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 05 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Stützwände. Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 06 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Lärmschutzwände. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planungsleistungen Ing.-Bw. 2024 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2024_01)

    Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Planungsleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: ABW bis 50 m Länge und Standard- ÜBW (1-/2-Feld-Bw.) -Leistungsbereich 02: Große ABW -Leistungsbereich 03: Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen -Leistungsbereich 04: Verkehrszeichenbrücken -Leistungsbereich 05: Stützwände -Leistungsbereich 06: Lärmschutzwände Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

    Frist: 31.12.2027, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erweiterte bzw. korrigierte Anträge können jederzeit wiederholt neu eingereicht werden.

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LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planungsleistungen Ing.-Bw. 2024 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2024_01)

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Vergabeunterlagen

9 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026
HVA_F_PREISBLATT_ZUM_ANGEBOTSSCHREIBEN.pdfAnschreiben5 KB
OH-ZEN-2024_01 Anschreiben OHV (v2026-05-08).pdfAnschreiben452 KB
OH-ZEN-2024_01 Antrag RV V2.pdfSonstiges116 KB
OH-ZEN-2024_01 RV V2 Anl 1 LB.pdfSonstiges856 KB
OH-ZEN-2024_01 RV V2 Anl 2 Uebersichtskarte_AutobahnGmbH.pdfSonstiges22 MB
OH-ZEN-2024_01 RV V2 Anl 3 DSI OHV 2024-12-05.pdfSonstiges89 KB
OH-ZEN-2024_01 RV V2.pdfSonstiges377 KB
OH-ZEN-2024_01 Zulassungsformular Bw-Planung (v2026-05-08).pdfFormular426 KB
OH-ZEN-2024_01 Zulassungsformular Ref.-Angaben Bw-Planung (v2026-05-08).pdfFormular144 KB

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erweiterte bzw. korrigierte Anträge können jederzeit wiederholt neu eingereicht werden.

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