Rahmenvertrag zur Instandsetzung von Asphaltfahrbahnen im Raum Chemnitz 2026–2027
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.998.399,16 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.07.2025
- CPV-Codes
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- Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung (45111000)
- Bodenabtrag (45112200)
- Erdbewegungsarbeiten (45112500)
- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten (45233222)
- Erneuerung von Straßendecken (45233251)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 485926-2025
- Verfahrensnummer
- 0b3027cc-1e1e-4d23-9620-816eaaf06e87
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beauftragt die Instandsetzung von Asphaltfahrbahnen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Chemnitz, darunter Maßnahmen an der Bundesautobahn-Anschlussstelle Dresden. Der Rahmenvertrag umfasst unter anderem Verkehrssicherung sowie Asphaltbauarbeiten mit einer genannten Fräsfläche von etwa 120.000 m²; die maximal abrufbare Leistung ist auf 200 % des Auftragswerts begrenzt. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,998 Millionen Euro, die Ausführung ist für 2026 bis 2027 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
BAB AS Dresden, Asphaltfahrbahninstandsetzung, AM Chemnitz, Rahmenvertrag Asphaltfahrbahninstandsetzung AM Chemnitz 2026-27
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag Asphaltfahrbahninstandsetzung AM Chemnitz 2026-271.998.399,16 EUR
Rahmenvertrag Asphaltfahrbahninstandsetzung AM Chemnitz 2025-27 Die Höchstmenge bzw. -werte der Leistungen (inkl. Optionen), die auf der Grundlage der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, ist wie folgt festgelegt: Wertmäßig auf höchstens 200 % des Auftragswertes Grobmengen: VERKEHRSFÜHRUNG / VERKEHRSSICHERUNG Verkehrssich. läng. Dauer 6 St Verk.sich. kürzerer Dauer durchf. 60 St ASPHALTBAUWEISEN (SMA) Asphalt fräsen 120.000,00 m2 Asphaltragsch.herst. 600 m2 Asphaltbindersch. Herst. 1900 m2 Asphaltdecksch. herst. 106000 m2 Verkehrsfläche kehren 115000 m2 MARKIERUNG Längsmarkierung Typ II herstellen 8000 m ZUSCHLÄGE Nachtzuschläge 30 d Sonn- und Feiertagsarbeit 5 d Zulage im bereichen der AM's DD 10 St
Frist: 26.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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LOT-0000 · Rahmenvertrag Asphaltfahrbahninstandsetzung AM Chemnitz 2026-27
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 640308-2025
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