Rahmenvereinbarung für Bauüberwachung und Objektplanung von Hauptverkehrsstraßen in Hamburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
10.000.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.01.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Bauaufsicht (71520000)
  • Baustellenüberwachung (71521000)
Bekanntmachungsnummer
28205-2026
Verfahrensnummer
20d369fa-a68c-4c5c-909a-ec3488c34171

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg sucht bis zu 15 Dienstleister für die Objektplanung, örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Dazu gehören insbesondere die Verbesserung von Straßen, Radverkehrsanlagen und Gehwegen sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen unter Berücksichtigung des Baumbestands; der geschätzte Gesamtwert beträgt 10 Millionen Euro. Die Rahmenvereinbarung läuft 36 Monate voraussichtlich von Juli 2026 bis Juni 2029, in diesem Zeitraum werden 15 bis 40, maximal 45 Einzelverträge erwartet; Teilnahmeanträge sind bis zum 5. Februar 2026 um 9:00 Uhr einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg10.000.000 EUR

    Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.

Anforderungen an deinen Betrieb

B) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) Nr. 1-10 und (4) Nr. 1 GWB und C) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Beschreibung: Es ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Darin enthalten ist die Abfrage zu B) und C). Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistungsnachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Beabsichtigt der Bewerber sich Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) zu bedienen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die Vordrucke „Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)“und "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" ausfüllen. Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist von den Unterauftragnehmern, die zur Eignungsleihe herangezogen werden, auszufüllen. Sowie § 57, 42 Abs. 1 VgV. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Preis; Gewichtung = 0, aus technischen Gründen kann hier nur die Anzeige mit 1 ausgewählt werden. Die Zuschlagskriterien für den Abschluss der Rahmenvereinbarung setzen sich ausschl. aus Qualitätskriterien zusammen. Honorarangebote werden nach Abschluss der RV projektbezogen eingeholt.
1 %
Kriterium: Art Qualität Bezeichnung: Angebotsteil A – Schriftliche Ausführungen zum allgemeinen Bearbeitungskonzept Angebotsteil B – Qualität und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals Beschreibung: Qualitätskriterium Angebotsteil A - Schriftliche Ausführungen zum allgemeinen Bearbeitungskonzept: Gewichtung Angebotsteil A mit 40,0 v. H. Die Bewertung erfolgt wie in der Aufgabenbeschreibung (Anlage -Vorinformation Ausschreibung) dargestellt. Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 40 Qualitätskriterium Angebotsteil B - Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals: Gewichtung Angebotsteil B mit 60,0 v. H. Die Bewertung erfolgt wie in der Aufgabenbeschreibung (Anlage -Vorinformation Ausschreibung) dargestellt. Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 60 Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sind zwei oder mehr Angebote hinsichtlich der erreichten Gesamtpunktzahl, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost.
99 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

B) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) Nr. 1-10 und (4) Nr. 1 GWB und C) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Beschreibung: Es ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Darin enthalten ist die Abfrage zu B) und C). Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistungsnachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Beabsichtigt der Bewerber sich Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) zu bedienen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die Vordrucke „Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)“und "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" ausfüllen. Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist von den Unterauftragnehmern, die zur Eignungsleihe herangezogen werden, auszufüllen. Sowie § 57, 42 Abs. 1 VgV. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 479430-2026

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