Landschaftspflegerischer Begleitplan für die A659 zwischen Viernheim und Weinheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.05.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
363557-2026
Verfahrensnummer
8e3ac536-5b64-4068-b705-fbd17bcf1490

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest in Stuttgart, beschafft einen Landschaftspflegerischen Begleitplan für den Abschnitt der A659 vom Autobahnkreuz Viernheim bis zum Autobahnkreuz Weinheim in Richtung Mannheim. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Kartierung von Biotoptypen, zusätzliche Abstimmungen, die Erstellung eines Rodungsantrags sowie die Umweltbaubegleitung während der Rodungsarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes Besondere Leistungen: Biotoptypenkartierung, zusätzliche Abstimmungen, Erstellung des Rodungsantrags, Umweltbaubegleitung während der Rodungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A659 FBE AK Viernheim bis AK Weinheim, FR Mannheim, LBP

    Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes Besondere Leistungen: Biotoptypenkartierung, zusätzliche Abstimmungen, Erstellung des Rodungsantrags, Umweltbaubegleitung während der Rodungen

    Frist: 30.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Es ist ein schriftliches offenes Konzept über die Bearbeitung der Planungsaufgabe (max. 3 DIN A4-Seiten) mit Erläuterung der projektspezifischen Vorgehensweise bei der Erfüllung der umweltfachlichen Planungsleistungen für die Genehmigungsplanung einzureichen. Hierbei werden Aussagen insbesondere zu projektspezifischen Besonderheiten und Herausforderungen sowie der Nutzung von Synergieeffekten (Projektanalyse) als auch Angaben zum Planungsablauf inkl. der Darstellung der Abgabezeitpunkte der dem Bauherren zu übergebenden (Planungs-)Unterlagen, erwartet. Es ist zudem die Zusammensetzung des Projektteams mit personenspezifischen Funktionen im Projekt darzustellen und die Projektorganisation zur Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben des Auftraggebers zu erläutern. Die Erstellung des Konzepts kann, falls vom Bieter erwünscht, inhaltlich erweitert werden. Als Anlage sind die Lebensläufe der Mitglieder des genannten Projektteams dem Abwicklungskonzept beizulegen. Die Lebensläufe sind nicht als Teil der oben genannten maximalen Seitenzahl anzusehen. Ebenfalls wird ein optional zu erstellender Termin-/Personaleinsatzplan nicht als Teil der oben genannten maximalen Seitenzahl angesehen.
50 %
Preis
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 552976-2026

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