Verkehrssicherung an Arbeitsstellen für bauvorbereitende Leistungen in Thüringen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.145.333,6 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- CPV-Codes
- Verkehrsregelung (63712700)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 704604-2026
- Verfahrensnummer
- 13eb42d6-b2c9-4c2b-a81d-65ea22722886
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, schreibt Verkehrssicherungsleistungen an Arbeitsstellen in Thüringen aus. Gesichert werden sollen Arbeitsstellen unterschiedlicher Dauer, etwa für Prüfungen, Bohrkernentnahmen, Vermessungen, Wartungen und Schadensbegehungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst den Zeitraum 2027 bis 2029.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag Verkehrssicherung Thüringen - Bauvorbereitende Leistungen 2027-2029
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag Verkehrssicherung Thüringen - Bauvorbereitende Leistungen 2027-20292.681.667 EUR
Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um die Durchführung von Verkehrssicherungen an Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer. Diese Arbeitsstellen sind notwendig, um verschiedene Leistungen wie beispielsweise Kontrollprüfungen, Bohrkernentnahmen, Vermessungsarbeiten, Kanalbefahrungen, Wartungsarbeiten oder Schadensbegehungen durch die Autobahn GmbH des Bundes oder deren bevollmächtigten Dritten gegenüber dem Verkehr abzusichern. Die auszuführenden Leistungen beinhalten die Aufstellung, Beseitigung, Vorhaltung, Wartung und das Betreiben der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer gemäß den Regelplänen VVB-Ost bzw. der RSA 21. Folgend die Grobmengen: Verkehrssicherungen auf Bundesautobahnen: Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, beweglich: Schätzmenge ca. 136 Stk., Höchstemenge -> 170 Stk. Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, stationär: Schätzmenge ca. 338 Stk. Höchstmenge -> 423 Stk. Verkehrssicherungsleistungen längerer Dauer: Schätzmenge ca. 70 Stk, Höchstmenge -> 88 Stk Verkehrssicherungen auf Gemeindestraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen - Verkehrssicherungsleistungen längerer Dauer: Schätzmenge ca. 13 Stk. Höchstmenge -> 16 Stk.
Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist, nicht älter als 1 Jahr Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, nicht älter als 1 Jahr Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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LOT-0000 · Rahmenvertrag Verkehrssicherung Thüringen - Bauvorbereitende Leistungen 2027-2029
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist, nicht älter als 1 Jahr Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, nicht älter als 1 Jahr Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
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