Rahmenvertrag für Umweltplanung, Kartierungen und Monitoring

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.01.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.01.2026
CPV-Codes
Umweltplanung (90712000)
Bekanntmachungsnummer
53693-2026
Verfahrensnummer
efcf4316-ce30-4cb2-b04a-b26caa430fe3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH beabsichtigt im Raum Stuttgart den Abschluss eines Rahmenvertrags mit bis zu fünf Unternehmen für Umweltplanungsleistungen. Dazu gehören insbesondere Genehmigungsunterlagen, die Aktualisierung und Ergänzung von Kartierungen und Artenschutzdaten, landschaftspflegerische Ausführungspläne sowie das wissenschaftliche Monitoring von Ersatzmaßnahmen. Das maximale Abrufvolumen beträgt 3,5 Millionen Euro, einzelne Abrufe sind auf 250.000 Euro begrenzt; Leistungen sind für 2026 bis 2030 vorgesehen, mit Optionen für 2031 und 2032.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

25FEI84686_PSU = diverse OE = VE offen = RV Umweltplanung. Abschluss eines Rahmenvertrages mit max. 5 Wirtschaftsteilnehmern, max. Einzelabruf von je 250.000,00 €, max. Abrufvolumen 3.500.000,00€ (Gesamt-Vergabe), max. Vertragslaufzeit 5 Jahre: übertragene Leistungen 2026 bis 2030, Option 1: 2031, Option 2: 2032. Zentraler Bestandteil der Umweltplanung im Projektraum sind die Erstellung von Genehmigungsunterlagen noch nicht beschiedener Bereiche, beziehungsweise die Anpassung, Ergänzung oder Fortschreibung vorhandener Gesamtunterlagen z.B. als Blaudrucke. Als Datengrundlage sind dafür die zu beplanenden Fläche in Teilen oder vollständig zu kartieren oder vorhandene Kartierungen zu verdichten und zu aktualisieren. Vorhandeses Datenmaterial zu verschiedenen Artengruppen kann aufgrund der langen Zeiträume nicht mehr aktuell sein; entsprechende Informationen im LBP oder im Fachbeitrag Artenschutz sind unter Umständen veraltet oder bedürfen der Aktualisierung. Es ist besonders bei der Erstellung von landschaftspflegerischen Ausführungsplänen notwendig, intensive Begehungen, zusätzliche Datenerfassungen und intensive Abstimmungen mit Behörden und dem AG zu durchzuführen. Um die dauerhafte Sicherung von Ersatzmaßnahmen zu gewährleisten, ist es notwendig, ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen. Dabei können verschiedene Arten, Artengruppen oder Ausführungstypen zu bewerten sein. Es wird besonderer Wert auf eine wissenschaftliche Arbeitsweise beim Leistungsbild des Monitorings gelegt. Der EBA-Umweltleitfaden und der Leitfaden Antragsunterlagen, die Planfeststellungsrichtlinie des EBA, sind zu beachten, darüber hinaus sind aktuelle fachliche Standardwerke zu berücksichtigen. Liegen standardisierte Verfahren (z.B. zu Kartierungen) vor, welche über den EBA-Umweltleitfaden hinausgehen, sind diese anzuwenden.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · PSU = diverse OE = VE offen = RV Umweltplanung

    25FEI84686_PSU = diverse OE = VE offen = RV Umweltplanung. Abschluss eines Rahmenvertrages mit max. 5 Wirtschaftsteilnehmern, max. Einzelabruf von je 250.000,00 €, max. Abrufvolumen 3.500.000,00€ (Gesamt-Vergabe), max. Vertragslaufzeit 5 Jahre: übertragene Leistungen 2026 bis 2030, Option 1: 2031, Option 2: 2032. Zentraler Bestandteil der Umweltplanung im Projektraum sind die Erstellung von Genehmigungsunterlagen noch nicht beschiedener Bereiche, beziehungsweise die Anpassung, Ergänzung oder Fortschreibung vorhandener Gesamtunterlagen z.B. als Blaudrucke. Als Datengrundlage sind dafür die zu beplanenden Fläche in Teilen oder vollständig zu kartieren oder vorhandene Kartierungen zu verdichten und zu aktualisieren. Vorhandeses Datenmaterial zu verschiedenen Artengruppen kann aufgrund der langen Zeiträume nicht mehr aktuell sein; entsprechende Informationen im LBP oder im Fachbeitrag Artenschutz sind unter Umständen veraltet oder bedürfen der Aktualisierung. Es ist besonders bei der Erstellung von landschaftspflegerischen Ausführungsplänen notwendig, intensive Begehungen, zusätzliche Datenerfassungen und intensive Abstimmungen mit Behörden und dem AG zu durchzuführen. Um die dauerhafte Sicherung von Ersatzmaßnahmen zu gewährleisten, ist es notwendig, ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen. Dabei können verschiedene Arten, Artengruppen oder Ausführungstypen zu bewerten sein. Es wird besonderer Wert auf eine wissenschaftliche Arbeitsweise beim Leistungsbild des Monitorings gelegt. Der EBA-Umweltleitfaden und der Leitfaden Antragsunterlagen, die Planfeststellungsrichtlinie des EBA, sind zu beachten, darüber hinaus sind aktuelle fachliche Standardwerke zu berücksichtigen. Liegen standardisierte Verfahren (z.B. zu Kartierungen) vor, welche über den EBA-Umweltleitfaden hinausgehen, sind diese anzuwenden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · PSU = diverse OE = VE offen = RV Umweltplanung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 373419-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.