Rahmenvertrag für 16-Zoll-Notebooks, Convertibles, Dockingstationen und Zubehör
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.11.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 24.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 702802-2024
- Verfahrensnummer
- a30a9f95-24c4-4de8-a278-0a7a7000f743
- CPV-Codes
18000000 · Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör; 18900000 · Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen; 18930000 · Säcke und Beutel; 18931000 · Reisetaschen; 18931100 · Rucksäcke; 30000000 · Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen; 30200000 · Computeranlagen und Zubehör; 30210000 · Datenverarbeitungsgeräte (Hardware); 30213100 · Tragbare Computer; 30214000 · Arbeitsplätze; 48620000 · Betriebssysteme; 48624000 · Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
kubus IT, eine Arbeitsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Sitz in Bayreuth, beschafft 16-Zoll-Notebooks, 13,3-Zoll-Convertible-Notebooks mit Windows 11 Professional, Dockingstationen und Zubehör einschließlich 36-monatiger Instandhaltung. Die Geräte dienen als Ersatz für Altgeräte und zur Ausstattung neuer mobiler Desksharing-Arbeitsplätze; die Entsorgung der Altgeräte übernimmt der Auftraggeber selbst. Der geschätzte Auftragswert beträgt 24 Millionen Euro, der Vertrag läuft zunächst 36 Monate und kann dreimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden; Angebotsfrist ist der 25. November 2024 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahren ist der Abschluss eines Rahmen-vertrages mit einem Unternehmen über die Belieferung von 16" Notebooks und 13,3" Convertible Notebooks, Docking-stationen und Zubehör jeweils inkl. Instandhaltung, mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate. Die neuen Notebooks dienen als Ersatzbeschaffung für Altgeräte und für Ausstattung neuer mobiler Arbeitsplätze. Die Entsorgung der Altgeräte führt der Auftraggeber in Eigenregie durch. Sie ist daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Notebooks
Benötigt werden mobile Endgeräte (16" Notebooks und Convertibles inkl. Windows 11 Professional OEM-Lizenzen) sowie Docking-Stationen und Zubehör jeweils inklusive einer 36-monatigen Instandhaltung. Die AOKen statten die Büros größtenteils flächendeckend als Desksharing-Arbeitsplätze aus, wobei die Mitarbeiter jeweils ein eigenes Endgerät haben. Ein Großteil der zu beschaffenden Notebooks wird somit im täglichen, mobilen Einsatz sein. Aus diesem Grund wird auf Geräte Wert gelegt, die den daraus resultierenden Belastungen über einen langen Zeitraum standhalten. Entsprechend sind Notebooks anzubieten, die bei den verschiedenen Herstellern üblicherweise als "Business"-Geräte bezeichnet werden. Die fehlerlose Integration in die vorhandene Systemumgebung ist zwingend notwen-dig. Die Lauffähigkeit der Notebooks unter den beschriebenen Systemumgebung ist zwingende Voraussetzung.
Frist: 25.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es lieg kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Vergabestelle wird die Bieter nach Ermessen und im gesetzlichen Rahmen auffordern, unvollständige oder fehlende Nachweise nachzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Notebooks
- Die in die Wertung einfließende Preispunktzahl ermittelt sich aus der Bestpreis-Quotienten-Methode. Dabei wird der Quotient gebildet aus dem geringsten Angebotspreis im Verhältnis zum Angebotspreis des Bieters. Ausgewertet wird nach kalkulatorischer Menge (siehe Preisblatt). Bildung Gesamtwertungspreis, der aus den einzelnen Preisangaben multipliziert mit den jeweils geschätzten Abnahmemengen summiert den Gesamtwertungspreis ergibt. Die Gesamtkosten werden durch die Angaben ermittelt, die der Bieter in dem Preisblatt anzugeben hat. Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen, unabhängig davon, ob es sich um eine optionale Leistung handelt. Näheres Siehe Preisblatt und Leistungsbeschreibung.
- 30 %
- Die Grundlage der Bewertung der Leistungspunkte bilden die Angaben des Bieters in der Kriterienmatrix sowie im weiteren Verlauf die Erkenntnisse aus der Teststellung, insbesondere, sollten diese von den Angaben in der Kriterienmatrix abweichen. Die Leistung fließt insgesamt mit 70% in die Gesamtwertung ein. Die einzelnen erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und fließen als Bewertungspunkte ein. Die Summe dieser Bewertungspunkte aus der Kriterienmatrix nach Durchführung der Teststellung bildet die letztendliche Leistungspunktzahl. Leistungspunkte 16" x 3 + Leistungspunkte 13" + Leistungspunkte Dockingstation = Leistungspunkte Gesamt. Die Kriterienmatrix ist für die Bewertung der angebotenen Lösung vom Bieter vollständig auszufüllen.
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Es lieg kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Vergabestelle wird die Bieter nach Ermessen und im gesetzlichen Rahmen auffordern, unvollständige oder fehlende Nachweise nachzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 787740-2024
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| HHH&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH | Bonn | 5 | 0 | 20.03.2026 | 14,2 Mio. € | fallend |
| CAComputacenter AG & Co. oHG | Kerpen | 5 | 0 | 23.02.2026 | 55,2 Mio. € | stabil |
| TAthink about IT GmbH | Münster | 4 | 0 | 28.07.2026 | 833 Tsd. € | steigend |
| HHH&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH | Bonn | 4 | 0 | 22.04.2026 | 3,4 Mio. € | stabil |
| DGDell GmbH | Frankfurt am Main | 4 | 0 | 15.09.2025 | 20,8 Mio. € | fallend |
| TAthink about IT GmbH | Bochum | 4 | 0 | 02.07.2025 | 36,7 Mio. € | fallend |
| BGBechtle GmbH | Hamburg | 4 | 0 | 05.11.2024 | 5,6 Mio. € | fallend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (54) · Baden-Württemberg (40) · Nordrhein-Westfalen (39) · Sachsen (24) · Berlin (21) · Niedersachsen (20)| JWJulius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS Bayern | Würzburg | 6 | 13.05.2026 |
| KIkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR | Bayreuth | 5 | 16.06.2026 |
| S-SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH | Schwerin | 5 | 17.04.2026 |
| LHLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und Organisation | Hannover | 4 | 12.06.2026 |
| SLStadtwerke Leipzig GmbH | Leipzig | 4 | 15.05.2026 |
| SSStadt Schwabach | Schwabach | 4 | 19.12.2025 |
| FTFreistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium | Erfurt | 4 | 22.11.2024 |
| BIBrandenburgischer IT-Dienstleister | Potsdam | 3 | 18.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Beschaffung von iPads und MacBooks als Lehrerdienstgeräte für Schulen der Stadt WürzburgCANCOM GmbHStadt WürzburgWürzburg, Deutschland1,1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.07.2026noch 3 Monate31.12.2026
- Rahmenvertrag für Client-Geräte und Monitorethink about IT GmbH +1 weitereMD Medizinischer Dienst BayernMünchen, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.02.2025noch 5 Monate18.02.2027
- Beschaffung zertifizierter Thin Clients für Sana-KrankenhäuserGroup24 AGSana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.08.2025noch 6 Monate05.03.2027
- Beschaffung und Installation multimedialer Ausstattung für BesprechungsräumeDataVision DeutschlandBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.02.2024noch 6 Monate07.03.2027
- Lieferung und Ausgabe von Bekleidung und Säuglingstextilien in OberbayernReiner Steinmann GmbHRegierung von OberbayernMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.01.2025noch 6 Monate31.03.2027
- Lieferung verschiedener Mitarbeiterbekleidung als RahmenvereinbarungA+S Technigro GmbHBw Bekleidungsmanagement GmbHKöln, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.06.2025noch 9 Monate05.06.2027
- Rahmenvereinbarung für bis zu 8.000 Notebooks und 1.000 TabletsBechtle GmbH IT-Systemhaus NürnbergStadt Nürnberg - Zentrale DiensteNürnberg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.03.2025noch 9 Monate30.06.2027
- Lieferung und Ausgabe von Bekleidung und Schuhen für GeflüchteteBRK KV SchweinfurtRegierung von UnterfrankenWürzburg, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.05.2025noch 9 Monate30.06.2027
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Aktiv seit 2024 · 18 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| CAComputacenter AG & Co. oHG | 2 | 12.08.2025 | 27 Mio. € |
| VEVertragspartner | 1 | 19.08.2026 | 9 Mio. € |
| B1BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH | 1 | 02.07.2026 | - |
| SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 1 | 23.12.2025 | - |
| IDIBM Deutschland GmbH | 1 | 23.12.2025 | - |
| ASadesso SE | 1 | 09.12.2025 | 20,7 Mio. € |
| HAHays AG | 1 | 09.12.2025 | 20,7 Mio. € |
| SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 1 | 28.10.2025 | 6 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen HandelspartnerSVA System Vertrieb Alexander GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.10.2025noch 1 Monat28.10.2026
- Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklungadesso SE +1 weiterekubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland20,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2025noch 3 Monate09.12.2026
- Bereitstellung von Adobe-Lizenzen und -Produkten über einen Reseller-RahmenvertragBASIS 1 Softwarevertriebs GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.07.2026noch 9 Monate02.07.2027
- Lieferung von Headsets inklusive Verwaltungslösung und SupportComputacenter AG & Co. oHGkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.08.2025noch 11 Monate12.08.2027
- Abonnements, Wartung und Support für Trellix- und Skyhigh-ProdukteColt Technology Services GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland3,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 15 Monate10.12.2027
- IBM-Herstellerwartung, Abonnements und Services für IBM-SoftwareprodukteSVA System Vertrieb Alexander GmbH +1 weiterekubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
- Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 Windows-EndpunkteVertragspartnerkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.08.2026noch 47 Monate19.08.2030
- Telekommunikationsdienste für Festnetz, Mobilfunk und DatenkommunikationVodafone GmbHAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsBerlin, Deutschland114,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.12.2024noch 51 Monate20.12.2030
- Rahmenvertrag für 16-Zoll-Notebooks, Convertibles, Dockingstationen und ZubehörComputacenter AG & Co. oHGkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland54 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.12.2024noch 51 Monate20.12.2030
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 02.07.2026 | Lieferung, Implementierung und Betrieb einer Druckumgebung mit Multifunktionsgeräten | Offen | - | - |
| 19.06.2026 | Personaleinsatzplanungssoftware als Cloud-Lösung | Offen | - | - |
| 16.06.2026 | Bereitstellung von Adobe-Lizenzen und -Produkten über einen Reseller-Rahmenvertrag | Vergeben | B1BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH | -1 € |
| 26.05.2026 | Rahmenvertrag für Secrets und Privileged Access Management System | Offen | - | 2,1 Mio. € |
| 16.04.2026 | eRecruitment-Software als SaaS-Lösung für Personalbeschaffung | Offen | - | - |
| 30.03.2026 | Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 Windows-Endpunkte | Vergeben | VEVertragspartner | 9 Mio. € |
| 22.09.2025 | IBM-Herstellerwartung, Abonnements und Services für IBM-Softwareprodukte | Vergeben | SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH +1 weitere | - |
| 29.08.2025 | Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen Handelspartner | Vergeben | SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 6 Mio. € |
| 16.06.2025 | Rahmenvertrag für befristete Splunk-Enterprise-Lizenzen | Vergeben | - | - |
| 14.04.2025 | Lieferung von Headsets inklusive Verwaltungslösung und Support | Vergeben | CAComputacenter AG & Co. oHG | 0,01 € |
| 14.04.2025 | Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklung | Vergeben | ASadesso SE +1 weitere | 20,7 Mio. € |
| 03.03.2025 | Externe Betreuung und Weiterentwicklung von SAP-Finanz-, Controlling- und Beschaffungsmodulen | Vergeben | CGconarum GmbH & Co KG | 900 Tsd. € |
| 23.12.2024 | Abonnements, Wartung und Support für Trellix- und Skyhigh-Produkte | Vergeben | CTColt Technology Services GmbH | 3,6 Mio. € |
| 23.12.2024 | Lizenzen, Support und Beratung für Broadcom-Automic-Produkte | Offen | - | - |
| 18.11.2024 | Rahmenvertrag für 16-Zoll-Notebooks, Convertibles, Dockingstationen und Zubehör | Vergeben | CAComputacenter AG & Co. oHG | 54 Mio. € |
| 18.11.2024 | Telekommunikationsdienste für Festnetz, Mobilfunk und Datenkommunikation | Vergeben | VGVodafone GmbH | 114,2 Mio. € |
| 11.11.2024 | Managed Services für Oracle-SBC, Avaya-AURA-Telefonie und Microsoft Teams Phone | Offen | - | - |
| 30.09.2024 | Cloud-Workflowlösung für qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung von Notebooks und Computerzubehör
Ludwigsburg · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Ludwigsburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Notebooks und Zubehör in vier Losen. Vorgesehen sind Standard-Notebooks mit 16 und 14 Zoll, Convertible-Notebooks mit 12 bis 14 Zoll sowie Dockingstationen, USB-Hubs, Eingabegeräte, Webcams, Kabel, Taschen und Kabelschlösser. Für die Notebook-Lose werden im ersten Vertragsjahr jeweils 300 Geräte und in den Folgejahren jeweils 200 Geräte kalkuliert; die maximalen Bruttoauftragswerte liegen je nach Los zwischen 400.000 und 1.800.000 Euro. Die Lieferung erfolgt für den Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
78 % ähnlichRahmenvereinbarung IT-Arbeitsplatzgeräte (PCs, Notebooks, Convertibles, Monitore)
München · Offen · Frist 01.10.2026
Das Bayerische Landeskriminalamt beschafft IT-Arbeitsplatzgeräte für die bayerische Polizei im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit vier Losen: PCs, Notebooks, Convertibles und Monitore mit optionalen Komponenten und Support. Die Gesamtbeschaffung hat einen geschätzten Wert von etwa 60,8 Millionen Euro und läuft über 24 Monate mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate. Die Ausschreibung erfolgt in Bayern (Region Oberfranken) mit Abgabefrist am 1. Oktober 2026.
66 % ähnlichLieferung von Notebooks, Convertibles, Monitoren und USB-C-Dockingstationen
Offen · Frist 28.09.2026
Der Landkreis Stendal, vertreten durch das Rechtsamt beziehungsweise die Vergabestelle, beschafft fabrikneue und originalverpackte IT-Komponenten für die Kreisverwaltung. Der Umfang umfasst 70 Notebooks, 25 Convertibles, 128 Monitore und 100 USB-C-Dockingstationen; USB-C ist ein gängiger Anschlussstandard. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:30 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
65 % ähnlichLieferung von 800 Business-Notebooks mit Windows 11 Pro und Vor-Ort-Service
Recklinghausen · Offen · Frist 01.10.2026
Der Kreis Recklinghausen, vertreten durch den Landrat, beschafft insgesamt 800 fabrikneue Business-Notebooks in zwei Losen: 700 Geräte der 16-Zoll-Klasse mit integriertem Nummernblock sowie 100 kompaktere Geräte der 14-Zoll-Klasse ohne Nummernblock. Die Lieferung umfasst jeweils eine Lizenz für Microsoft Windows 11 Pro, Dokumentation und 60 Monate Vor-Ort-Service für den Einsatz in der Verwaltung. Zusätzlich kann der Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten nach vollständiger Abnahme der Grundmenge bis zu 600 weitere Geräte abrufen, ohne dazu verpflichtet zu sein; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:00 Uhr (UTC).
62 % ähnlichRahmenvereinbarungen für Notebooks, Monitore und Mini-PCs
Hildesheim · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Hildesheim beschafft IT-Hardware in vier Bereichen: 500 Notebooks mit Zubehör, 500 Monitore mit 24 Zoll, 250 Curved-Monitore mit 34 Zoll sowie 100 Mini-PCs der NUC-Klasse. Die Lieferung ist für den Landkreis Hildesheim in der Region Hildesheim vorgesehen; die Rahmenvereinbarungen laufen 420 Tage. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichRahmenvertrag für Dell-Notebooks, Monitore, All-in-One-PCs und Dockingstations
Kiel · Offen · Frist 19.10.2026
Das Städtische Krankenhaus Kiel beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Dell-Geräte der Informationstechnologie, darunter Notebooks, Monitore, All-in-One-PCs und Dockingstations, zur Deckung des laufenden Bedarfs. Der geschätzte Auftragswert beträgt 291.000 Euro; der Höchstwert der Vereinbarung ist auf 375.000 Euro netto begrenzt. Die Laufzeit beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung, und Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
60 % ähnlichLieferung von Lenovo-Personalcomputern, Monitoren und Notebooks
Offen · Frist 25.09.2026
Die Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH beschafft für ihren Standort in Zittau insgesamt 149 Lenovo-Personalcomputer, 149 Monitore sowie 31 Notebooks. Die Lieferung umfasst 109 ThinkVision-T24-40-Monitore, 40 ThinkVision-T24v-30-Monitore, 21 ThinkPad-E16-Notebooks und 10 ThinkPad-L13-2-in-1-Notebooks. Die Ausführung ist vom 19. Oktober bis zum 20. November 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 12:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
59 % ähnlichRahmenvertrag über den Kauf von Notebooks und Portreplikatoren
Hannover · Offen · Frist 01.10.2026
Die BG-Phoenics GmbH mit Sitz in Hannover beschafft im Rahmen eines Vertrags Notebooks und Portreplikatoren, also Geräte zur Verbindung von Notebooks mit zusätzlicher Peripherie. Der geschätzte Auftragswert beträgt 44 Millionen Euro; die Ausschreibung ist der Region DE212 zugeordnet. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
58 % ähnlichRahmenvereinbarung für Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren
Stuttgart · Offen · Frist 02.10.2026
Der Südwestrundfunk mit Sitz in Stuttgart beschafft für sich und weitere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten neue Standard-Arbeitsplatzmonitore in drei Ausführungen sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen. Über die maximal 48 Monate laufende Rahmenvereinbarung sollen voraussichtlich insgesamt 19.100 Monitore beschafft werden: 24-Zoll-Geräte mit Dockingfunktion und Webcam, 24-Zoll-Geräte ohne diese Ausstattung sowie 34-Zoll-Geräte mit Dockingfunktion und Webcam; der geschätzte Auftragswert beträgt 3,85 Millionen Euro. Die Vereinbarung beginnt am 16. November 2026, die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
57 % ähnlichLieferung von Laptops, Convertible-Computern und Tablets mit Stift und Tastatur
Nürnberg · Offen · Frist 23.09.2026
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste – DAA – mbH aus Nürnberg schreibt die Lieferung von Laptops, Convertible‑Computern sowie Tablets mit Stift‑ und Tastaturfunktion aus. Die Beschaffung umfasst ausschließlich die Bereitstellung der genannten Geräte, wobei die genauen Stückzahlen nicht angegeben sind. Angebotsfrist ist der 23. September 2026. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
55 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebooks
Cottbus · Offen · Frist 28.09.2026
Das Technische Finanzamt (TFA) des Landes Brandenburg beschafft Notebooks über eine Rahmenvereinbarung. Die Bedarfsstellen können ihren Bedarf durch Einzelabrufe decken; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Liefer- und Leistungsorte liegen an verschiedenen Standorten im gesamten Land Brandenburg. Die Vertragsdauer beträgt 390 Tage, die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
54 % ähnlichLaptops und zugehörige Peripherie (Port Replicatoren, Taschen, Sichtschutzfolie)
München · Offen · Frist 09.10.2026
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern beschafft Laptops sowie zugehörige Peripherie wie Port Replicatoren, Taschen und Sichtschutzfolie. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 302.645 EUR. Das Verfahren ist offen und läuft bis zum 9. Oktober 2026. Die Beschaffung erfolgt im NUTS‑Gebiet DE212 (Bayern).
53 % ähnlichEinrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems für IT-Hardware
Berlin · Offen · Frist 31.08.2028
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin richtet ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) für die fortlaufende Beschaffung von IT-Hardware ein. Das System umfasst vier Kategorien: Notebooks, Smartphones, Tablets und Computerzubehör. Die Laufzeit erstreckt sich bis August 2028, wobei Einzelvergaben für die jeweiligen Kategorien bedarfsgerecht erfolgen.
51 % ähnlichBeschaffung von Dell-Notebooks
Offen · Frist 30.09.2026
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR beschafft Dell-Notebooks. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Region DEA und umfasst ein Los; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
51 % ähnlichLieferung von 13 Tablets mit Garantieerweiterung, Tastatur und Dockingstation
Offen · Frist 08.10.2026
Die Duale Hochschule Sachsen beschafft 13 Tablets einschließlich einer Garantieerweiterung, einer Tastatur mit integriertem Stift und jeweils einer Dockingstation. Ein geschätzter Auftragswert und eine Region sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
49 % ähnlichBeschaffung von Laptops inklusive Support
Offen · Frist 22.09.2026
Die BKK VerbundPlus beschafft Laptops einschließlich Supportleistungen. Der genaue Umfang und die Anzahl der Geräte sind nicht angegeben. Die Ausschreibung ist der Region DE1 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 10:00 Uhr.
48 % ähnlichBeschaffung von Business-Notebooks mit unterschiedlichen Displaygrößen
Offen · Frist 01.10.2026
Der Kreis Recklinghausen, vertreten durch den Landrat, beschafft Business-Notebooks mit unterschiedlichen Displaygrößen. Die Ausschreibung betrifft den Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026, 9:00 Uhr deutscher Zeit, eingereicht werden.
47 % ähnlichAll-in-One-PCs mit Akkus für die mobile Visite
Ulm · Offen · Frist 28.09.2026
Das Universitätsklinikum Ulm beschafft in Zusammenarbeit mit seinem Zentrum für Information und Kommunikation 62 All-in-One-PCs, 28 Ladegeräte und 237 Wechselakkus für mobile Visiten. Die Lieferung ist für das Universitätsklinikum in Ulm vorgesehen; ein detaillierter zeitlicher und inhaltlicher Ablaufplan ist vom Anbieter zu erstellen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlich16-Zoll-MacBook-Pro mit M5-Max-Chip, 128 GB RAM und 8-TB-SSD inklusive Netzteil
Offen
Das Bundesarchiv beschafft im Rahmen eines Direktauftrags nach der Unterschwellenvergabeordnung ein schwarzes 16-Zoll-MacBook-Pro mit M5-Max-Chip, 128 GB Arbeitsspeicher, 8 TB SSD, Nanotexturglas-Display und deutscher Tastatur sowie ein passendes 140-Watt-USB-C-Netzteil. Lieferort ist Bayreuth; die Leistungserbringung erfolgt nach Auftragserteilung. Die Information ist vom 16.09.2026 bis zum 30.09.2026 veröffentlicht, Interessenbekundungen müssen bis zum 30.09.2026 eingehen.
46 % ähnlichStandard-Hardware: Arbeitsplatztechnik, Tablets und Telefone
Cottbus · Offen · Frist 19.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Cottbus, beschafft Standard-Hardware in drei Bereichen: Arbeitsplatztechnik, Tablets und Telefone. Vorgesehen sind über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen bis zu 20.000 Geräte für die Arbeitsplatztechnik, 2.500 Tablets und 1.120 Telefone; eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Rahmenvereinbarungen gelten für 720 Tage und werden für den Raum Cottbus (NUTS-Region DE402) ausgeschrieben.
46 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Computacenter AG & Co. oHG
Zuschlagswert: 54.000.000 EUR · Vertragsschluss: 20.12.2024
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
284 vergleichbare Verfahren, davon 185 mit erfasstem Zuschlag · 167 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.045.520 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 66 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
CANCOM GmbH · Jettingen-Scheppach
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ITMediaConsult AG · Züsch
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Arktis IT solutions GmbH · Berlin
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH · Bonn
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
think about IT GmbH · Münster
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH · Bonn
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Dell GmbH · Frankfurt am Main
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
think about IT GmbH · Bochum
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH · Hamburg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Beschaffung von iPads und MacBooks als Lehrerdienstgeräte für Schulen der Stadt Würzburg
Stadt Würzburg · Würzburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: CANCOM GmbH
Vertragsschluss: 07.07.2026
Zuschlagswert: 1.138.821 EUR
- Rahmenvertrag für Client-Geräte und Monitore
MD Medizinischer Dienst Bayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.02.2027
Auftragnehmer: think about IT GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 18.02.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Beschaffung zertifizierter Thin Clients für Sana-Krankenhäuser
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.03.2027
Auftragnehmer: Group24 AG
Vertragsschluss: 05.08.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Beschaffung und Installation multimedialer Ausstattung für Besprechungsräume
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.03.2027
Auftragnehmer: DataVision Deutschland
Vertragsschluss: 23.02.2024
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Lieferung und Ausgabe von Bekleidung und Säuglingstextilien in Oberbayern
Regierung von Oberbayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Reiner Steinmann GmbH
Vertragsschluss: 03.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung verschiedener Mitarbeiterbekleidung als Rahmenvereinbarung
Bw Bekleidungsmanagement GmbH · Köln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.06.2027
Auftragnehmer: A+S Technigro GmbH
Vertragsschluss: 06.06.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für bis zu 8.000 Notebooks und 1.000 Tablets
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: Bechtle GmbH IT-Systemhaus Nürnberg
Vertragsschluss: 11.03.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Lieferung und Ausgabe von Bekleidung und Schuhen für Geflüchtete
Regierung von Unterfranken · Würzburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: BRK KV Schweinfurt
Vertragsschluss: 06.05.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
95444 · Bayreuth
vergabestelle1@by.aok.de0921 78 71-018 erfasste Verfahren, davon 11 vergeben. 16 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle1@by.aok.de0921 78 71-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:38 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 18.11.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 13:01 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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