Rahmenvertrag für mobile Endgeräte und Hardware von HPE und Acer einschließlich Zubehör

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
6.000.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
KoPart eG
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.04.2025
CPV-Codes
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
231313-2025
Verfahrensnummer
145e0880-248a-49ba-9798-3a07577472f7

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Kurzbeschreibung

Die KoPart eG, die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, beschafft im Rahmenvertrag mobile Endgeräte und zugehörige Hardware der Hersteller HPE und Acer einschließlich Zubehör. Die Lieferung ist für teilnehmende Mitgliedskommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft vorgesehen, mit einem geschätzten Auftragswert von 6 Millionen Euro. Der Vertrag gilt in der Region Düsseldorf beziehungsweise Nordrhein-Westfalen für 1.460 Tage; Angebote können bis zum 15. Mai 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, Rahmenverträge zur Lieferung von mobilen Endgeräten und zugehöriger Hardware.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Lieferung von mobilen Endgeräten und zugehöriger Hardware Hersteller HPE und Acer inkl. Zubehör6.000.000 EUR

    Rahmenvertrag zur Lieferung von mobilen Endgeräten und zugehöriger Hardware Hersteller HPE und Acer inkl. Zubehör

    Frist: 15.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzliche Auschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Möglichkeit der Nachforderung der Unterlagen gemäß § 56 VGV bleibt unberührt.

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LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Lieferung von mobilen Endgeräten und zugehöriger Hardware Hersteller HPE und Acer inkl. Zubehör

60 %
40% Servicekonzept
40% Nachhaltigkeitskonzept

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Anforderungen

Es gelten die gesetzliche Auschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Möglichkeit der Nachforderung der Unterlagen gemäß § 56 VGV bleibt unberührt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 364101-2025

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