Rahmenvereinbarung für Ingenieur- und Planungsleistungen zum Wiederaufbau der Infrastruktur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.05.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Stadt Altena (Westf.)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.04.2024
Bekanntmachungsnummer
240672-2024
Verfahrensnummer
dc50aaa1-2d96-4fd2-84e2-87a89b2e92ee
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Altena vergibt Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen zur Wiederherstellung der durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 beschädigten städtischen Infrastruktur. Die drei Fachlose umfassen die Planung von Freianlagen und Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie Tragwerken nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die genannten Projektzahlen und Umfänge sind Schätzungen. Die Leistungen werden in Altena (Nordrhein-Westfalen) über eine Laufzeit von 1.460 Tagen erbracht, die Angebotsfrist endet am 20. Mai 2024 um 10:00 Uhr; die Maßnahme wird durch Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland gefördert.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für die Leistungsbilder Freianlagen und Ingenieurbauwerke in Los 1, Verkehrsanlagen in Los 2 sowie der Tragwerksplanung in Los 3. Die Leistung ist in drei Fachlose aufgeteilt. • Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke • Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen • Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung. Die dargestellten Projektzahlen sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke

    Los 1 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke nach den Anlagen 11 und 12 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 3 Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 150.000 € - Anzahl: 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 150.000 € - Anzahl: 5 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

  • LOT-0002 · Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen

    Los 2 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach der Anlage 13 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 200.000 € - Anzahl: 2 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

  • LOT-0003 · Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung

    Los 3 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach der Anlage 14 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Be-schaffenheiten: Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 5 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke

Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 11 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Freianlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) sowie • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der Grundleistungen der Leis-tungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 12 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Ingenieurbauwerke“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindes-tens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Pers. Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Per-son des Bieters, Freianlagen (Gewichtungsfaktor 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leistungs-phasen 1 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Ver-gleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Pers. Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Per-son des Bieters, Ingenieurbauwerke (Gewichtungsfaktor 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und dort der Leistungsphasen 2 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
30 %
Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Auslobung Einzelauftrag und Leistungs-start (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl von Einzelabrufen gewährleistet wird, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und dem Beginn der Leistung möglichst we-nig Zeit vergeht. Wie in der Projektbeschreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und der tatsächlichen Leistungsaufnahme möglichst wenig Zeit vergeht. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Zwischen Auslobung eines Einzelabrufes und Leis-tungsbeginn) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und Leistungsbeginn • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag nach Auslobung, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung meh-rerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl Einzelabrufen gewährleistet wird, dass die jeweiligen Einzelmaßnahmen möglichst zügig und mangelfrei erfüllt werden. Hierbei geht es in der Darstellung gerade nicht um den Zeitraum zwischen Auslobung des Einzelabrufes und dem Leis-tungsbeginn, sondern ausschließlich um den Zeitraum zwischen der eigentlichen Leistungsaufnah-me und der Fertigstellung der jeweils geschuldeten Leistungen. Denn wie in der Projektbeschrei-bung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, an einer zügigen Abarbeitung der Leistungen je Einzel-abruf bei gleichzeitiger Gewährleistung der fachtechnischen Qualität. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung fehlt in Teilen bzw. ganz) EG 1 ausreichend (wenig detailliert, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Projektbezug. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn nicht alle Unterkriterien beantwortet werden), EG 2 befriedigend (detaillierte Aussage bezüglich sämtlicher Kriterien und nur in Teilbe-reichen pauschal sowie nicht projektspezifische, aber plausible Aussagen), EG 3 gut (überzeugende und sehr detaillierte projektspezifische Aussagen/Darstellungen bezüglich sämtlicher Kriterien) Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird auch hier mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipli-ziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Leistungskriterien abschließend addiert. Je erreichtem EG wird ein Punktwert erzielt, der sich kriteriumsspezifisch aus dem Produkt des Gewichtungsfaktors und dem erreichten EG ergibt.
30 %
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40) Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,12) o Grundleistungen (5,67) o Besondere Leistungen (1,45) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 3,50) o Grundleistungen (3,07) o Besondere Leistungen (0,43) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 3,17) o Grundleistungen (2,88) o Besondere Leistungen (0,29) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,00) o Grundleistungen (3,85) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (1,70) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 11,43) o Grundleistungen (6,59) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (3,39) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 7,08) o Grundleistungen (4,52) o Besondere Leistungen (0,72) o Örtliche Bauüberwachung (2,54) Ziffer 14.3 Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.
40 %

LOT-0002 · Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen

Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch die-selbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leistungs-phasen 1 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Ver-gleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
30 %
Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung fehlt in Teilen bzw. ganz) EG 1 ausreichend (wenig detailliert, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Projektbezug. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn nicht alle Unterkriterien beantwortet werden), EG 2 befriedigend (detaillierte Aussage bezüglich sämtlicher Kriterien und nur in Teilbe-reichen pauschal sowie nicht projektspezifische, aber plausible Aussagen), EG 3 gut (überzeugende und sehr detaillierte projektspezifische Aussagen/Darstellungen bezüglich sämtlicher Kriterien) Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird auch hier mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipli-ziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Leistungskriterien abschließend addiert. Je erreichtem EG wird ein Punktwert erzielt, der sich kriteriumsspezifisch aus dem Produkt des Gewichtungsfaktors und dem erreichten EG ergibt.
30 %
Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 10,06) o Grundleistungen (5,76) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (2,33) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 16,26) o Grundleistungen (9,63) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 200.000 € (Gewichtungsfaktor 13,69) o Grundleistungen (8,05) o Besondere Leistungen (0,98) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.
40 %

LOT-0003 · Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung

Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 6 des Leistungsbilds Anlage 14 „Grundleistungen im Leistungs-bild Tragwerksplanung“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und dort der Leistungsphasen 2 bis (einschließlich) 6 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
30 %
Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleich-zeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund ei-nes erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig be-auftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Abarbeitung Einzelauftrag (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
30 %
Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 22,73) o Grundleistungen (16,27) o Besondere Leistungen (6,46) • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 17,27) o Grundleistungen (14,04) o Besondere Leistungen (3,23) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 154937-2025
Vergleichbare Verfahren289vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag481 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 43 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Rahmenvereinbarung für Vermessungsleistungen zur Hochwasser-WiederherstellungStadt Altena (Westf.)Altena, Deutschland21.08.20261,2 Mio. €
Rahmenvereinbarung für örtliche Bauüberwachungs- und IngenieurleistungenStadt Altena (Westf.)Altena, Deutschland30.03.20263 Mio. €
Planungsleistungen für Kanalsanierung und Generalentwässerungsplanung in AltenaStadt Altena (Westf.)Altena, Deutschland04.08.2026 -
Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen zur Wiederherstellung der Ringener StraßeStadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-Ahrweiler, Deutschland22.07.2026 -
Planungsleistungen für Kanal- und Straßensanierung nach FlutkatastropheAufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbHBad Neuenahr-Ahrweiler, Deutschland09.06.2026 -
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und VerkehrsanlagenStaatl. Hochbauamt Schwäbisch HallSchwäbisch Hall, Deutschland12.11.20251,7 Mio. €
Generalplanungsleistungen für Kanal- und Straßenbau im Projektgebiet Mittelstraße WestAufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbHBad Neuenahr-Ahrweiler, Deutschland10.08.2026 -
Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Dorfhauses in Swisttal-EssigGemeinde SwisttalSwisttal, Deutschland09.04.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
EGecoprotec GmbHPaderborn2102.06.20254,4 Mio. €fallend
SISteinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KGKrumbach2008.09.2026494 Tsd. €steigend
BBBjörnsen Beratende Ingenieure GmbHKoblenz2022.07.2026 - steigend
Schmeck · Junker IngenieurgesellschaftHamburg2019.05.202610 Mio. €steigend
IMIngenieurbüro Münster GmbHHamburg2019.05.202610 Mio. €steigend
WNwfw nord consult Ingenieurgesellschaft mbHHamburg2019.05.202610 Mio. €steigend
ASARGUS Stadt und VerkehrHamburg2019.05.202610 Mio. €steigend
D-Dahlem - Beratende Ingenieure GmbH & Co. Wasserwirtschaft KGBerlin2017.06.2025 - fallend
KGKandler GmbH - Büro für Architektur und TragwerksplanungDonauwörth2017.06.20251 €fallend
RSRegierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KGMünchen2017.06.2025 - fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (80) · Rheinland-Pfalz (33) · Baden-Württemberg (32) · Berlin (30) · Bayern (23) · Hessen (20)
SAStadt Altena (Westf.)Altena1023.07.2026
BWBerliner WasserbetriebeBerlin809.09.2026
BUBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundDortmund811.05.2026
SBStadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-Ahrweiler708.07.2026
AUAufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbHBad Neuenahr-Ahrweiler622.07.2026
BRBezirksamt Reinickendorf von BerlinBerlin603.06.2026
SBStadt Bad MünstereifelBad Münstereifel612.12.2024
SFStadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und ErschließungFrankfurt am Main512.08.2026

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Rahmenvertrag für Planungs- und Ingenieurleistungen nach HOAIDW-Ingenieure GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundDortmund, Deutschland
    217 Tsd. €
    06.12.2024noch 3 Monate06.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beratung von Wohnungseigentümern zur Modernisierung von Mehrfamilienhäusern in BochumKroos+Schlemper ArchitektenStadt Bochum, Referat Zentraler EinkaufBochum, Deutschland
    05.09.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Planung und Überwachung von BauunterhaltsmaßnahmenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBerlin, Deutschland
    4,8 Mio. €
    16.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Prüfung elektrischer Anlagen in naturwissenschaftlichen Schulräumen nach DGUV Vorschrift 3Heep GmbHStadt Essen - ImmobilienwirtschaftEssen, Deutschland
    79 Tsd. €
    02.01.2026noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Autobahnbaumaßnahmen in Nordrhein-WestfalenIngenieurbüro SLSDie Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandKrefeld, Deutschland
    03.02.2025noch 5 Monate03.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Verkehrsführungs-, Bauphasen- und UmleitungskonzepteBC Trafficplan +2 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandKrefeld, Deutschland
    21.03.2025noch 6 Monate21.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Altena (Westf.)

Aktiv seit 2024 · 11 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr4Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 11 seit 2024Spitze KW 24 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IRIRP Rademacher + Partner106.07.20263 Mio. €
HAHPC AG106.07.20263 Mio. €
ZEZigmo engineering GmbH122.08.2025156 Tsd. €
EGecoprotec GmbH102.06.20254,4 Mio. €
LILPI Ingenieurgesellschaft mbH110.01.2025 -
CSCDM Smith SE110.01.2025 -
AGaCon Geotechnik GmbH121.10.20241 €
BKBietergemeinschaft Kockel Ingenieure Consult GmbH | Grundbauinstitut Biedebach, vertreten durch Kockel Ingenieure Consult GmbH111.09.2024 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung für Ingenieur- und Planungsleistungen zum Wiederaufbau der InfrastrukturCDM Smith SE +1 weitereStadt Altena (Westf.)Altena, Deutschland
    10.01.2025noch 28 Monate10.01.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für örtliche Bauüberwachungs- und IngenieurleistungenIRP Rademacher + Partner +1 weitereStadt Altena (Westf.)Altena, Deutschland
    3 Mio. €
    06.07.2026noch 34 Monate06.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
23.07.2026Rahmenvereinbarung für Vermessungsleistungen zur Hochwasser-WiederherstellungOffen - 1,2 Mio. €
07.07.2026Planungsleistungen für Kanalsanierung und Generalentwässerungsplanung in AltenaOffen - -
27.02.2026Rahmenvereinbarung für örtliche Bauüberwachungs- und IngenieurleistungenVergebenIRIRP Rademacher + Partner +1 weitere3 Mio. €
19.02.2025Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Wiederaufbau-HochbaumaßnahmenVergebenEGecoprotec GmbH4,4 Mio. €
06.02.2025Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen zur Planung von VerkehrsanlagenVergebenZEZigmo engineering GmbH156 Tsd. €
14.10.2024Ingenieurleistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination beim WiederaufbauOffen - -
05.08.2024Rahmenvereinbarung für geotechnische Gutachten und IngenieurleistungenVergebenAGaCon Geotechnik GmbH1 €
12.06.2024Rahmenvereinbarung für geotechnische Ingenieurleistungen und BaugrundgutachtenOffen - -
12.06.2024Rahmenvereinbarung für geotechnische Gutachter- und Koordinierungsleistungen im Gebiet NetteVergebenBKBietergemeinschaft Kockel Ingenieure Consult GmbH | Grundbauinstitut Biedebach, vertreten durch Kockel Ingenieure Consult GmbH -
23.04.2024Rahmenvereinbarung für Ingenieur- und Planungsleistungen zum Wiederaufbau der InfrastrukturVergebenCSCDM Smith SE +1 weitere -
14.02.2024Analytische Laboruntersuchungen von Baugrund, Boden und WasserVergebenMHMaterialprüfanstalt Hartl Deutschland GmbH -

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