Beratung von Wohnungseigentümern zur Modernisierung von Mehrfamilienhäusern in Bochum
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.07.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.06.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Beratungsdienste von Architekten (71210000)
- Beratung im Tief- und Hochbau (71311000)
- Beratungsdienste von Ingenieurbüros (71318000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 355213-2025
- Verfahrensnummer
- 0cd57835-e13b-4c8e-a03d-98e7c532e1b0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf, sucht eine ganzheitliche Beratungs- und Unterstützungsleistung im Rahmen des Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum. Ziel ist es, Klein- und Einzeleigentümer sowie Erbengemeinschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften zu Investitionen in die Modernisierung ihrer Bestände zu motivieren, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern. Die Leistung wird in Bochum erbracht; die Frist zur Angebotsabgabe endet am 4. Juli 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Modernisierungsberatung im Rahmen des Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · RV Modernisierungsberatung
Das Kommunale Modernisierungsprogramm soll Wohnungseigentümer, genauer Klein- und Einzeleigentümer*innen, zu Investitionen in ihre Bestände motivieren. Der Fokus liegt auf Mehrfamilienhäusern im Einzeleigentum sowie im Besitz von Erbengemeinschaften und Wohneigentümergemeinschaften. Die Bereitstellung eines ganzheitlichen Beratungs- und Unterstützungsangebots gliedert sich in verschiedene Kernaufgaben. Zentral ist die Aktivierung und Beratung der Eigentümer*innen zur Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen sowie die Information über Fördermöglichkeiten. Der/die Modernisierungsberater*in soll potenzielle Interessent*innen vom ersten Kontakt bis zur Beratung zu möglichen Maßnahmen nach Bedarf begleiten. Neben der förderrechtlichen Abwicklung soll auch zu architektonischen und technischen Fragestellungen der Eigentümer*innen beraten werden. Des Weiteren ist eine Beratung in gestalterischen Fragestellungen zu leisten, um eine ansprechendere Wahrnehmung der Gebäudekulissen innerhalb des Fördergebietes zu erzielen. Der/die Modernisierungsberater*in bildet die zentrale Schnittstelle nach innen und außen. Ziel der Beratung ist es, die Eigentümer zur Durchführung von Modernisierungs-, Umbau- und/oder Aufstockungsmaßnahmen zu motivieren.
Frist: 04.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 585337-2025
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