Planungsleistungen zur Wiederherstellung von Gewässern und Beseitigung von Flutschäden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.04.2024
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
194337-2024
Verfahrensnummer
a8021335-ed19-4487-a1cf-910738f6e7df

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Kurzbeschreibung

Die Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung Umwelt, beschafft Planungsleistungen für ein Gewässerwiederherstellungskonzept zur Beseitigung von Flutschäden. Betroffen sind die Ahr und ihre Zuflüsse zweiter Ordnung im Kreis Ahrweiler, insbesondere in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig sowie den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr. Anlass sind die schweren Schäden durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021; der Kreis erarbeitete hierfür seit Anfang 2022 ein Wiederherstellungskonzept.

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Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden

    Die enormen Überflutungen aus dem Starkregenereignis im Juli 2021 führten zu großen Wasserhöhen in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig und zu besonders schweren Beschädigungen an der oberen und mittleren Ahr in den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr. Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat daher zu Beginn des Jahres 2022 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Nohner Bach und Trierbach) auf den Weg gebracht. Die Umsetzung der im Gewässerwiederherstellungskonzept benannten Maßnahmen wird überwiegend aus dem Wiederaufbaufonds des Bundes und der Länder finanziert. Dies setzt voraus, dass nach aktuellem Kenntnisstand (September 2023) die Förderanträge bis zum 30.06.2026 gestellt werden müssen und eine Maßnahmenumsetzung bis zum 31.12.2030 anzustreben ist. Um die Gewässerwiederherstellung im genannten Zeitraum realisieren zu können, wurde zur Umsetzung des Gewässerwiederherstellungskonzepts eine Rahmenvereinbarung zu den notwendigen Planungsleistungen mit fünf Ingenieurbüros abgeschlossen. Die Planungsleistungen umfassen überwiegend Leistungen der Freianlagenplanung, teilweise sind jedoch auch kleinere Ingenieurbauwerke (z. B. Stützmauern/Wehranlagen) zu planen. Für die Planungsmaßnahmen ist i. d. R. die Beauftragung der LPH 1 – 9 vorgesehen, wobei jeweils eine stufenweise Beauftragung vorgesehen wird. In einem ersten Schritt werden regelmäßig die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden dann nach notwendigen Abstimmungen mit den Kommunen, anderen Fachbehörden und ggf. betroffenen Grundstückseigentümern beauftragt. Die Leistungsphase 4 kommt nur im Falle der Feststellung der Tatsache, dass ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß § 68 WHG erfolgen muss, zur Beauftragung.

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LOT-0001 · EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden

Preis
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