Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen zur Planung von Verkehrsanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.02.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Altena (Westf.)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.02.2025
Bekanntmachungsnummer
80968-2025
Verfahrensnummer
23902476-3a61-49dd-9164-3bdc3de1c11f
CPV-Codes
71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Altena beschafft Ingenieur- und Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Rahmen des Wiederaufbaus der durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 beschädigten städtischen Infrastruktur. Die Leistungen werden als Rahmenvereinbarung für Wiederherstellungsmaßnahmen im Stadtgebiet Altena in Nordrhein-Westfalen vergeben. Die Laufzeit beträgt 1.095 Tage; Angebote müssen bis zum 18. Februar 2025 um 11:00 Uhr eingereicht werden. Das Vorhaben wird durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland gefördert.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instand gesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen der Verkehrsanlagen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Verkehrsanlagenplanung

    1 Veranlassung Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. 2 Plangebiet Die Stadt Altena ist eine Kleinstadt im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfahlen. Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von 44,42 km². Die Stadt ist in sieben Ortsteile untergliedert • Ortsteil Dahle • Ortsteil Evingsen • Ortsteil Rahmede • Ortsteil Breitenhagen • Ortsteil Innenstadt • Ortsteil Knerling • Ortsteil Tiergarten Durch das Hochwasser im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. In nachfolgender Tabelle sind die Schadensarten im Gemeindegebiet übersichtlich dargestellt. Im Wiederaufbauplan sind die Einzelschäden in insgesamt 182 Maßnahmen zusammengefasst. Darstellung der Schadenarten im gesamten Plangebiet Schadensarten und Anzahlen: Gewässer Bäche, Böschung, Geröll, Rohrdurchlass: 178 Flurschäden Flächen, Hänge, Wege, Freiflächen: 32 Straße Straße, Fußweg, Bordsteine, Geländer: 71 Ingenieurbauwerke Brücken, Überbauten: 39 Stützmauern aus Beton, Bruchstein, Ziegel: 58 Geschiebefang: 44 3 Verkehrsanlagen Die Verkehrsanlagen umfassen grundsätzlich sämtliche Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach der Anlage 13 HOAI und die nachfolgend darge-stellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 €, Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 €, Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 200.000 €, Anzahl: 2 Höchstens werden 15 Einzelaufträge vergeben. 4 Aufgabenstellung/Honorarkalkulation Es ist beabsichtigt im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung Planer zu binden, die auf Abruf Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die HOAI-Leistungsbilder Verkehrsanlagen ausführen. Besondere Leistungen sind grundsätzlich möglich, wobei die Auflistung der HOAI nicht abschließend ist. Zu den Besonderen Leistungen zählen insbesondere die baubegleitenden Leistungen, wie örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung. In der konkreten Aufgabe/Maßnahme/Teilmaßnahme können auch nur Teile einer Leistungsphase, u.U. auch nur Besondere Leistungen erforderlich werden. Die Honorarkalkulation der Grundleistungen erfolgt dann nach den Grundsätzen der HOAI unter Beachtung von Abminderungs- oder/und Zuschlagsfaktoren und die verbindliche Angabe von Stundensätzen für anfallende besondere Leistungen. Bei der Bearbeitung ist zu beachten, dass für Baukleinstleistungen bereits ein Bauunternehmer in einer Rahmenvereinbarung gebunden ist. Sofern die Leistungen in dieser Leistungsbeschreibung vorhanden sind, ist die Ausführung in diesem Rahmen voranzutreiben. Damit ist keine vollständige Leistungsphase 6 in der Objektplanung erforderlich. 5 Rahmenvereinbarung Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen. Im Rahmen der Beschaffung werden jeweils mehrere Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen gebunden werden. Innerhalb jeder Rahmenvereinbarung mit dem jeweiligen Vertragspartner sind die Bedingungen für die Vergabe der jeweiligen Einzelmaßnahme (Einzelabruf) vorab festgelegt. Bei der Verteilung wird nach dem so genannten „Kaskadenprinzip“ vorgegangen. Es erfolgt ausdrücklich kein weiterer Wettbewerb auf vor der Vergabe eines Einzelabrufes. Bei der Einzelauftragsvergabe im Kaskadenprinzip wird der Auftraggeber also innerhalb der Rahmenvereinbarung bei einem zu vergebenden Einzelabruf immer zunächst den Bestbieter kontaktieren, und diesen zur Leistungserbringung auffordern. Für den Fall, dass der Bestbieter wegen eines oder mehrerer bereits vergebenen Einzelabrufes keine Kapazitäten vorhält und deshalb den Einzelabruf begründet ablehnt, trägt der Auftraggeber dem zweitplatzierten Bieter die Erfüllung des Einzelauftrages an. Sollte dieser wegen bereits vergebener Einzelaufträge keine Kapazitäten vorhalten, wird der Auftraggeber in gleicher Weise an den drittplatzierten Bieter herantreten, usw.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitig § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen erfolgt gemäß § 56 VgV

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LOT-0001 · Verkehrsanlagenplanung

Hinsichtlich der Konkretisierung des Zuschlagskriteriums wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitig § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen erfolgt gemäß § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 553282-2025
Vergleichbare Verfahren269vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag286 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 25 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
DGDAR GmbH BerlinBerlin3031.08.2026 - steigend
IIIGS INGENIEURE GmbH & Co. KGWeimar3019.05.202610 Mio. €fallend
D-Dahlem - Beratende Ingenieure GmbH & Co. Wasserwirtschaft KGBerlin3017.06.2025 - fallend
LILPI Ingenieurgesellschaft mbHHannover2111.08.2025 - fallend
EGecoprotec GmbHPaderborn2102.06.20252,5 Mio. €fallend
NNNSI NOLTING+SCHWANDT ING. GES. MBH & CO. KGSeelze2027.07.202610 Mio. €steigend
DBDas Baugrund Institut - Dipl.-Ing. Knierim GmbHKassel2014.07.2026 - stabil
FTFischer Teamplan Ingenieurbüro GmbHErftstadt2029.06.2026577 Tsd. €stabil
RSRegierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KGMünchen2017.06.2025 - fallend
WGWemo-tec GmbHEichenzell2009.04.2025187 Tsd. €fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (112) · Berlin (25) · Rheinland-Pfalz (24) · Hessen (24) · Baden-Württemberg (17) · Niedersachsen (14)
DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL WestMontabaur1203.06.2026
SAStadt Altena (Westf.)Altena923.07.2026
SRStadtwerke Ratingen GmbHRatingen621.07.2026
BWBerliner WasserbetriebeBerlin603.07.2026
DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandKrefeld607.05.2026
SFStadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und ErschließungFrankfurt am Main512.08.2026
SWStadt WuppertalWuppertal507.08.2026
BUBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundDortmund511.05.2026

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  • Planungsleistungen für den Umbau zum ARD SportHub in den WDR-Arkaden Kölnsic architekten gmbh +2 weitereWestdeutscher Rundfunk KölnKöln, Deutschland
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    23.04.2026noch 27 Monate30.12.2028
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    03.02.2025noch 29 Monate03.02.2029
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Stadt Altena (Westf.)

Aktiv seit 2024 · 11 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr4Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 11 seit 2024Spitze KW 24 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IRIRP Rademacher + Partner106.07.20263 Mio. €
HAHPC AG106.07.20263 Mio. €
ZEZigmo engineering GmbH122.08.2025156 Tsd. €
EGecoprotec GmbH102.06.20254,4 Mio. €
LILPI Ingenieurgesellschaft mbH110.01.2025 -
CSCDM Smith SE110.01.2025 -
AGaCon Geotechnik GmbH121.10.20241 €
BKBietergemeinschaft Kockel Ingenieure Consult GmbH | Grundbauinstitut Biedebach, vertreten durch Kockel Ingenieure Consult GmbH111.09.2024 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung für Ingenieur- und Planungsleistungen zum Wiederaufbau der InfrastrukturCDM Smith SE +1 weitereStadt Altena (Westf.)Altena, Deutschland
    10.01.2025noch 28 Monate10.01.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für örtliche Bauüberwachungs- und IngenieurleistungenIRP Rademacher + Partner +1 weitereStadt Altena (Westf.)Altena, Deutschland
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    06.07.2026noch 34 Monate06.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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12.06.2024Rahmenvereinbarung für geotechnische Gutachter- und Koordinierungsleistungen im Gebiet NetteVergebenBKBietergemeinschaft Kockel Ingenieure Consult GmbH | Grundbauinstitut Biedebach, vertreten durch Kockel Ingenieure Consult GmbH -
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