Rahmenvereinbarung für Tragwerksplanung bei kommunalen Bauprojekten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.02.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.200.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Markt Meitingen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.01.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
  • Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung (71328000)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
50087-2025
Verfahrensnummer
ddb041fe-bb8a-43ec-a7c2-017fe0c7904d

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Markt Meitingen vergibt eine vierjährige Rahmenvereinbarung für Tragwerksplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie gegebenenfalls besonderer Leistungen. Vorgesehen sind drei bis fünf Vertragspartner und ein geschätztes Auftragsvolumen von 1,2 Millionen Euro. Die Leistungen können für bis zu sieben Sanierungs-, Umbau- und Neubauprojekte in Meitingen, Erlingen und Herbertshofen abgerufen werden, darunter Kindertagesstätten, Schulen, eine Mobilitätsstation und ein Feuerwehrgerätehaus. Die Vergabeverhandlung ist voraussichtlich für April 2025 und die Auftragsvergabe für Mai 2025 vorgesehen; die Teilnahmefrist endet am 18. Februar 2025 um 9:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Rahmenvereinbarung für verschiedene Leistungen der Tragwerksplanung, gem. § 49 ff. HOAI 2021. Der Rahmenvertrag ist für eine Dauer von 4 Jahren ausgelegt und berücksichtigt 3-5 Rahmenvertragspartner. Die Beauftragung der Einzelprojekte erfolgt in der Regel in nachfolgend genannten Stufen: Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 51 ff HOAI 2021; Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 51 ff HOAI 2021; Stufe 3: LPH 5-6, gem. § 51 ff HOAI 2021. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. In den nächsten 4 bis 6 Jahren plant der Markt Meitingen folgende Projekte, deren Tragwerksplanungsleistungen durch den Rahmenvertrag abgerufen werden können: 1. Sanierung und Erweiterung Hauses für Kinder Erlingen, 2. Sanierung und Erweiterung Hort / Mittagsbetreuung an der Grundschule Meitingen, 3. Umbau Kindergarten Herbertshofen (5-gruppig), 4. Umbau Kindergarten Herbertshofen zu Mittagsbetreuung / Hort, 5. Erweiterung Grundschule Herbertshofen, 6. Neubau Mobilitätsstation Meitingen i.V. mit Büronutzung / Coworking Space, ggf. Umnutzung / Umbau Bahnhofsgebäudes, 7. Neubau Feuerwehrgerätehaus Erlingen. Die tatsächliche Reihenfolge der Projekte / Einzelabrufe kann abweichen. Ablauf des Verfahrens: Nach dem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) werden in einer 2. Stufe ca. 10 Bieter zu einem Angebot aufgefordert bzw. zu einer Vergabeverhandlung eingeladen. Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im April 2025 statt. Die 3-5 Bieter, die das beste Gesamtergebnis erzielen, werden im Rahmenvertrag berücksichtigt. Die Auftragsvergabe ist für Mai 2025 vorgesehen. Mit dem Angebot in der Stufe 2 ist ein Honorarangebot einzureichen, welches alle relevanten Parameter für die Einzelabrufe (wie z.B. Honorarsatz, Zuschlag / Abschlag, Nebenkosten, optionale Besondere Leistungen) enthält. Die vom Bieter angebotenen Parameter gelten dann für die später abgerufenen Einzelmaßnahmen. Vergabe der Einzelmaßnahmen: Die Einzelabrufe erfolgen ohne erneutes Vergabeverfahren anhand des sog. Kaskadenprinzips: Der Auftraggeber fragt die Leistungserbringung zunächst bei dem Auftragnehmer an, der im VgV-Verfahren zur Vergabe dieser Rahmenvereinbarung das Angebot eingereicht hat, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (also die höchste Bewertungssumme an Punkten erzielt) hat. Lehnt dieser Auftragnehmer ab, weil er nicht über die erforderliche Kapazität verfügt oder nicht an der Leistungserbringung interessiert ist, wird der Vertragspartner mit dem Angebot angefragt, welches das zweitwirtschaftlichste Angebot abgegeben (also die zweithöchste Bewertungssumme an Punkten erzielt) hat. Sollte auch dieses Büro ablehnen so wird der Drittplatzierte angefragt etc. Zweiter Einzelabruf: Beim zweiten Abruf wird gem. Kaskadenprinzip das Büro berücksichtigt, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien das zweitwirtschaftlichste Angebot abgegeben (also die zweithöchste Bewertungssumme an Punkten erzielt) hat, es sei denn dieses Büro hat bereits den Erstabruf erhalten. In diesem Fall würde das drittplatzierte Büro angefragt etc. Dritter Einzelabruf: Beim dritten Abruf wird gem. Kaskadenprinzip das Büro berücksichtigt, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien das drittwirtschaftlichste Angebot abgegeben (also die dritthöchste Bewertungssumme an Punkten erzielt) hat. erwarten lässt, es sei denn dieses Büro hat bereits den Erst- oder Zweitabruf erhalten. In diesem Fall würde das viertplatzierte Büro angefragt etc. Die weiteren Einzelabrufe erfolgen nach demselben Prinzip. Solange ein Auftragnehmer die Leistungserbringung aus einem Einzelabruf noch nicht abgeschlossen hat, wird er für einen nachfolgenden Einzelabruf nicht angefragt. Dies gilt nicht, wenn alle anderen Vertragspartner ebenfalls Planungsleistungen aus einem Einzelabruf erbringen und/oder eine Leistungserbringung abgelehnt haben. Für die Einzelabrufe werden Planerverträge gemäß HAV-KOM-Vertragsmuster mit AVB und ZVB nach HAV-KOM geschlossen. Diese sind den Verfahrensunterlagen beigefügt. Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Tragwerksplanung, Markt Meitingen, gem. § 51 ff HOAI 2021, LPH 1-61.200.000 EUR

    Vergabe der Einzelmaßnahmen: Die Einzelabrufe erfolgen ohne erneutes Vergabeverfahren anhand des sog. Kaskadenprinzips: Der Auftraggeber fragt die Leistungserbringung zunächst bei dem Auftragnehmer an, der im VgV-Verfahren zur Vergabe dieser Rahmenvereinbarung das Angebot eingereicht hat, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (also die höchste Bewertungssumme an Punkten erzielt) hat. Lehnt dieser Auftragnehmer ab, weil er nicht über die erforderliche Kapazität verfügt oder nicht an der Leistungserbringung interessiert ist, wird der Vertragspartner mit dem Angebot angefragt, welches das zweitwirtschaftlichste Angebot abgegeben (also die zweithöchste Bewertungssumme an Punkten erzielt) hat. Sollte auch dieses Büro ablehnen so wird der Drittplatzierte angefragt etc. Zweiter Einzelabruf: Beim zweiten Abruf wird gem. Kaskadenprinzip das Büro berücksichtigt, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien das zweitwirtschaftlichste Angebot abgegeben (also die zweithöchste Bewertungssumme an Punkten erzielt) hat, es sei denn dieses Büro hat bereits den Erstabruf erhalten. In diesem Fall würde das drittplatzierte Büro angefragt etc. Dritter Einzelabruf: Beim dritten Abruf wird gem. Kaskadenprinzip das Büro berücksichtigt, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien das drittwirtschaftlichste Angebot abgegeben (also die dritthöchste Bewertungssumme an Punkten erzielt) hat. erwarten lässt, es sei denn dieses Büro hat bereits den Erst- oder Zweitabruf erhalten. In diesem Fall würde das viertplatzierte Büro angefragt etc. Die weiteren Einzelabrufe erfolgen nach demselben Prinzip. Solange ein Auftragnehmer die Leistungserbringung aus einem Einzelabruf noch nicht abgeschlossen hat, wird er für einen nachfolgenden Einzelabruf nicht angefragt. Dies gilt nicht, wenn alle anderen Vertragspartner ebenfalls Planungsleistungen aus einem Einzelabruf erbringen und/oder eine Leistungserbringung abgelehnt haben. Für die Einzelabrufe werden Planerverträge gemäß HAV-KOM-Vertragsmuster mit AVB und ZVB nach HAV-KOM geschlossen. Diese sind den Verfahrensunterlagen beigefügt. Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

Anforderungen an deinen Betrieb

a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; i) Erklärung Bezug Russland; j) Erklärung Masernschutzgesetz Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Tragwerksplanung, Markt Meitingen, gem. § 51 ff HOAI 2021, LPH 1-6

Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
36 %
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39 %
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
25 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; i) Erklärung Bezug Russland; j) Erklärung Masernschutzgesetz Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 524780-2025

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