Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Wiederaufbau-Hochbaumaßnahmen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
4
Auftraggeber
Stadt Altena (Westf.)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.02.2025
Bekanntmachungsnummer
111853-2025
Verfahrensnummer
0fe57f55-28c5-49ec-9fa9-a164a5d2dcdf
CPV-Codes
71317200 · Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Altena sucht einen oder mehrere Vertragspartner für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Hochbau- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe von Juli 2021. Die Rahmenvereinbarung gilt für das gesamte Stadtgebiet und umfasst vier Wiederaufbaubereiche: Brachtenbecke, Rahmede, Nette sowie Linscheider/Hegenscheider Bach; je Bereich ist eine Vereinbarung mit einem Vertragspartner vorgesehen. Die Laufzeit beträgt je Bereich 1.095 Tage, Angebote müssen bis zum 4. März 2025 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden. Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner in den folgenden Losen geschlossen: Los 1 Brachtenbecke, Los 2 Rahmede, Los 3 Nette sowie Los 4 Linscheider/Hegenscheider Bach. Eine Loslimitierung findet nicht statt. Die Bieter können folglich ein Angebot auf mehrere Lose abgeben. Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesre-publik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Los 1 - Brachtenbecke

    Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 1 - Brachtenbecke: Geschätzte Anzahl Projekte 15, Höchstzahl der Projekte 20

    Frist: 04.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 - Rahmede

    Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 2 - Rahmede: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60

    Frist: 04.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 - Nette

    Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 3 - Nette: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60

    Frist: 04.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach

    Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach: Geschätzte Anzahl Projekte 10, Höchstzahl der Projekte 15

    Frist: 04.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs unzulässige Interessenwahrnehmung) § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden. Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0003 · Los 3 - Nette

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LOT-0001 · Los 1 - Brachtenbecke

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LOT-0002 · Los 2 - Rahmede

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LOT-0004 · Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach

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Anforderungen

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs unzulässige Interessenwahrnehmung) § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden. Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 444934-2025
Vergleichbare Verfahren275vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag226 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 30 Vergaben

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KIKREBS+KIEFER Ingenieure GmbHDarmstadt3002.06.20263 Mio. €steigend
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BWBerliner WasserbetriebeBerlin812.08.2026
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Nordrhein-Westfalen
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Stadt Altena (Westf.)

Aktiv seit 2024 · 11 Verfahren
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Verfahren pro Jahr4Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 11 seit 2024Spitze KW 24 · 2024 · 2

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Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

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IRIRP Rademacher + Partner106.07.20263 Mio. €
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  • Rahmenvereinbarung für örtliche Bauüberwachungs- und IngenieurleistungenIRP Rademacher + Partner +1 weitereStadt Altena (Westf.)Altena, Deutschland
    3 Mio. €
    06.07.2026noch 34 Monate06.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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19.02.2025Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Wiederaufbau-HochbaumaßnahmenVergebenEGecoprotec GmbH4,4 Mio. €
06.02.2025Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen zur Planung von VerkehrsanlagenVergebenZEZigmo engineering GmbH156 Tsd. €
14.10.2024Ingenieurleistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination beim WiederaufbauOffen - -
05.08.2024Rahmenvereinbarung für geotechnische Gutachten und IngenieurleistungenVergebenAGaCon Geotechnik GmbH1 €
12.06.2024Rahmenvereinbarung für geotechnische Ingenieurleistungen und BaugrundgutachtenOffen - -
12.06.2024Rahmenvereinbarung für geotechnische Gutachter- und Koordinierungsleistungen im Gebiet NetteVergebenBKBietergemeinschaft Kockel Ingenieure Consult GmbH | Grundbauinstitut Biedebach, vertreten durch Kockel Ingenieure Consult GmbH -
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14.02.2024Analytische Laboruntersuchungen von Baugrund, Boden und WasserVergebenMHMaterialprüfanstalt Hartl Deutschland GmbH -

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