Rahmenvereinbarung für F5-Komponenten, Lizenzen und Herstellerwartung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.03.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.02.2026
CPV-Codes
Server (48820000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
72493-2026
Verfahrensnummer
ffe984ab-3b84-4c23-80bc-b709272176aa

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beschafft für sich sowie mehrere weitere Rundfunkanstalten und Einrichtungen eine Rahmenvereinbarung über F5-Komponenten, zugehörige Lizenzen und Herstellerwartung. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren und ein geschätztes Abrufvolumen von 1,85 Millionen Euro netto; das optionale Höchstvolumen beträgt 3,8 Millionen Euro netto. Auftraggeber ist der WDR in Köln, die Leistungen können von den beteiligten Rundfunkanstalten abgerufen werden; die Angebotsfrist endet am 3. März 2026.

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Leistungsbeschreibung

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie deren Lizenzen und Herstellerwartung aus. Die Ausschreibung erfolgt für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DR) Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Diese sind Bezugsberechtigte der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. In der Leistungsbeschreibung sind die Bezugsberechtigten als Auftraggeber bezeichnet. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, aus der die vorgenannten Bezugsberechtigten Ihre Bedarfe per Einzelabruf decken können. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Abrufe über Lizenzen und Herstellerwartungen, die am Ende der Gesamtvertragslaufzeit erfolgen, können über diesen Zeitraum hinausgehen - je nach konkretem Abrufzeitpunkt und hinzugebuchtem Wartungszeitraum. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten. Das geschätzte Abrufvolumen für alle Bezugsberechtigten beträgt 1,85 Mio EURO netto und das optionale Höchstvolumen beträgt 3,8 Mio EURO netto (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.2).

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie Lizenzen und Herstellerwartung

    Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie deren Lizenzen und Herstellerwartung aus. Die Ausschreibung erfolgt für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DR) Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Diese sind Bezugsberechtigte der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. In der Leistungsbeschreibung sind die Bezugsberechtigten als Auftraggeber bezeichnet. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, aus der die vorgenannten Bezugsberechtigten Ihre Bedarfe per Einzelabruf decken können. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Abrufe über Lizenzen und Herstellerwartungen, die am Ende der Gesamtvertragslaufzeit erfolgen, können über diesen Zeitraum hinausgehen - je nach konkretem Abrufzeitpunkt und hinzugebuchtem Wartungszeitraum. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten. Das geschätzte Abrufvolumen für alle Bezugsberechtigten beträgt 1,85 Mio EURO netto und das optionale Höchstvolumen beträgt 3,8 Mio EURO netto (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.2).

    Frist: 03.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der WDR behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV. Werden die vom WDR geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie Lizenzen und Herstellerwartung

Preis bzw. höchster gewichteter Durchschnittsrabatt: Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten gewichteten Durchschnittsrabatt erteilt. Der gewichtete Durchschnittsrabatt wird anhand der im Angebotsvordruck angebotenen Einzelrabatte für die verschiedenen Kategorien und der nachfolgend dargestellten Gewichtung ermittelt. Sofern mehrere Angebote gleichermaßen den höchsten gewichteten Durchschnittsrabatt aufweisen, wird der Zuschlag auf dasjenige dieser Angebote erteilt, welches den höchsten Einzelrabatt in der Kategorie A aufweist. Sollten auch hier mehrere dieser Angebote den gleichen Einzelrabatt in dieser Kategorie aufweisen, entscheidet die Höhe des jeweils nächsten Einzelrabattes in folgender Reihenfolge der Kategorien über den Zuschlag: B, C1, C2, D, E, F1, F2, F3, F4, F5 und F6 Nähere Details entnehmen Sie bitte Ziffer 5.1 der Vergabeunterlage
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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 380766-2026

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