Lieferung von Servern verschiedener Hersteller über Rahmenverträge
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 8.000.000 EUR
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- KoPart eG
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.06.2024
- CPV-Codes
- Server (48820000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 343479-2024
- Verfahrensnummer
- b80355d6-6603-4cb4-a74b-d53fc68d700a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
KoPart eG mit Sitz in Düsseldorf beschafft Server verschiedener Hersteller über Rahmenverträge. Die Ausschreibung ist in vier Lose aufgeteilt und hat laut Rohdaten einen geschätzten Wert von 8 Millionen Euro. Die Lieferung ist der Region Düsseldorf (NUTS-Code DEA11) zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 18. Juli 2024 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Servern verschiedener Hersteller in Form von Rahmenverträgen
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Lieferung von Servern verschiedener Hersteller in Form von Rahmenverträgen8.000.000 EUR
Lieferung von Servern verschiedener Hersteller in Form von Rahmenverträgen Los 1
Frist: 18.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Lieferung von Servern in Form von Rahmenverträgen Los 28.000.000 EUR
Lieferung von Servern in Form von Rahmenverträgen Los 2
Frist: 18.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Lieferung von Servern verschiedenen Hersteller
Lieferung von Servern verschiedenen Hersteller Los 3
Frist: 18.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Lieferung von Servern verschiedenen Hersteller Los 48.000.000 EUR
Lieferung von Servern verschiedenen Hersteller Los 4
Frist: 18.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlusgründe gemäß §§ 123- 126 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Hinsichtlich der Forderung von Fremdnachweisen gilt das Bestbieterprinzip: Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise vom Bestbieter zu fordern. Die Beibringung weiterer Eignungsnachweise bleibt vorbehalten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung von Servern verschiedener Hersteller in Form von Rahmenverträgen
- 70%
- 30%
LOT-0002 · Lieferung von Servern in Form von Rahmenverträgen Los 2
- 30%
LOT-0003 · Lieferung von Servern verschiedenen Hersteller
- 70 %
- 30%
LOT-0004 · Lieferung von Servern verschiedenen Hersteller Los 4
- 30%
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Ausschlusgründe gemäß §§ 123- 126 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Hinsichtlich der Forderung von Fremdnachweisen gilt das Bestbieterprinzip: Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise vom Bestbieter zu fordern. Die Beibringung weiterer Eignungsnachweise bleibt vorbehalten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 608398-2024
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